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TLA.230.1-I.528Olaff Thomasson quittiert dem Rat zu Reval über den Mietzins von 40 Mark rigisch für Gotenhof zu Nowgorod (van der Ghoeten hove wegene tho Nauogarden) für die zwölf verflossenen Jahre und vermietet den Hof abermals Kaufleuten der Deutschen Hanse zu Nowgorod auf zehn Jahre gegen einen Mietzins von 5 Mark gotländischer Währung jährlich; zum Erhalt des Hofes sollen die deutschen und gotländischen Kaufleute je zwei Deutsche und zwei Russen als Baumeister bestellen, und die Gotländischen sollen auf dem Hof einen freien Stand haben.14.06.1414Open item in AIS
TLA.230.1.Bi4/IGerichtliche Instrumente1414-1500Open item in AIS
TLA.230.1-I.529Bürgermeister und Rat zu Lentzen bestätigen für ihre Kollegen zu Reval, dass ihr Mitbürger Claus Ditleves der Bruder und rechtmässige Erbe des zu Lübeck verstorbenen Heinrich Ditleves, Bürger zu Reval, ist und bitten, dem Claus, Inhaber dieser Urkunde, die Güter zu überlassen, welche seinem verstorbenen Bruder in Reval gehörten.25.07.1414Open item in AIS
TLA.230.1-I.525/aBürgermeister und Rat zu Essen (Essmde) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Arnd van Overcamp, Ratsherr zu Essen, und Heinrich Westen, Bürger zu Essen, erklärt haben, dass ihr Neffe Gobel van den Berge in Reval verstorbene sei und sie seine rechtmässigen Erben seien. Sie haben Detmar (Dyetmar) van Elten, Ratsherr zu Reval, bevollmächtigt, die von Gobel van den Berge nachgelassenen Güter für sie in Empfang zu nehmen, wobei ihm die übrigen Ratsherren unterstützen sollen.06.08.1413Open item in AIS
TLA.230.1-I.525/bBürgermeister und Rat zu Essen (Essmde) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Arnd van Overcamp, Ratsherr zu Essen, und Heinrich Westen, Bürger zu Essen, erklärt haben, dass ihr Neffe Gobel van den Berge in Reval verstorbene sei und sie seine rechtmässigen Erben seien. Sie haben Detmar (Dyetmar) van Elten, Ratsherr zu Reval, bevollmächtigt, die von Gobel van den Berge nachgelassenen Güter für sie in Empfang zu nehmen, wobei ihm die übrigen Ratsherren unterstützen sollen.06.08.1413Open item in AIS
TLA.230.1-I.523Bürgermeister und Rat zu Duisburg (Duysborch)teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass Hen Wetsel, seine Schwester Cely, deren Mann Wetsel Wynter und Naile Wetsel, vor ihnen sich als rechte Geschwister und Erben des Rutger Wetsel, wohnhaft zu Reval und dort kürzlich verstorben, erklärt haben und dass sie alle Rechte auf diese Erbschaft an Hannes Duysborch aus Gotland, des Gottschalk Duysborch Sohn, und seinen Erben verkauft haben. Für Hannes Duysborch bürgt Konrad Gelreman, Ratsherr zu Duisburg.25.05.1413Open item in AIS
TLA.230.1-I.526Der Rat zu Hela (van/ to Hele) teilt Bürgermeistern und Rat zu Reval mit, dass vor ihm ihr Mitbürger Hannes Westfael erklärt hat, dass sein Freund Hannes Ganchusen zu Reval verstorbene sei; der Rat zu Reval wird gebeten, den Nachlass bis zum Erscheinen des rechtmässigen Erben in Verwahrung zu nehmen. Gescreven in dem XIII na XIIII(C) in die Augustini.28.08.1413Open item in AIS
TLA.230.1.BB_74/IAusländische und Inländische Städte1413-1578Open item in AIS
TLA.230.1-I.522Bürgermeister und Rat zu Kamen (Camen) bestätigen ihrer Kollegen zu Reval, dass vor ihnen Gottschalk von der Reke, Bürger zu Kamen, erklärt und beschworen hat, dass sein Bruder Aleff von der Reke auf See umgekommen ist und dass er, Gottschalk, sowie Bernd, Gerd, Hermann, Johann, Etterd, Hartwich und Katharina (Kateryne) rechte Geschwister und Erben des Toten sind; Gottschalk von der Reke ist bevollmächtigt, den Nachlass des Aleff für die Erben in Empfang zu nehmen.12.03.1413Open item in AIS
TLA.230.1.BD_5/IaKorrespondenz von Pernau an Reval1412-1505Open item in AIS
TLA.230.1-I.521Der Rat zu Wollin bestätigt für Bürgermeister und Rat zu Reval, dass vor ihm Rolaff Roner und Gerd Hoppe, beide Bürger zu Wollin, bezeugt und beschworen haben, dass Katharina Quenteler die Schwester und rechte Erbin des verstorbenen heinrich Krummesse ist und bittet, dem Heinrich Quenteler, Vorzeiger dieser Urkunde und Gatte der Katharina bei der Einmahnung des Nachlasses behilflich zu sein.29.07.1412Open item in AIS
TLA.230.1-I.520Arnd Tolk, Richter im Gericht des Hochmeisters zu Harrien (Haryen), bestätigt, dass vor ihm und seinen Beisitzern Heinrich Reboeck, Ritter, und Tyle Tolk der Ritter Johann von Lechtes festgelegt hat, dass nach seinem Tod seine rechtmässige Ehefrau Margarethe den Hof und das DorfKoettes, die Dörfer Hermyte, Poersenkayne, Loude, die Gemarkung Kummes, und die Mühle zu Somero zum freien und uneingeschränkten Besitz haben soll; ferner stiftet er zu seinem, seiner Ehefrau und beider Eltern Gedächtnis zur Abhaltung von Seelen- und Gedächtnis zur Abhaltung von Seelen- und Gedächtnismessen jährlicnten von je 100 Mark rigisch den Klosterjungfrauen zu Dorpat, dem Barfüsserkloster zu Riga und den Zisterziensern zu Padis, ebenso dem Heiligen Kreuz eine jährliche Rente von 100 Mark rigisch. Ausseem stiftet er 150 Mark rigisch für eine ewige Vikarie an der Kirchspielkirche zu Rappel, Renten von je 25 Mark rigisch jährlich für Messen den Priestern zu St. Nikolai und St. Olai, beide zu Reval,e zudem jährliche Renten von je 100 Mark rigisch für ihre Kirchbauten erhalten sollen, sowie eine Rente von 100 Mark rigisch der Domkirche zu Reval für jährliche Seelenmessen und weitere 100 Mark sch zum baulichen Erhalt des Domes; die Brüder und Schwestern zu St. Birgitten erhalten jährliche Renten von je 100 Mark rigisch für den baulichen Erhalt ihrer Kirche und für Seelenmessen zum Gedis des Stifters, die Mönche zu Reval eine jährliche Rente von 100 Mark rigisch zum Bau ihrer Kirche, die Spitalbrüder (spytteler) eine Rente von 100 Mark rigisch für ihre leibliche Notdurft, ebense Armen von Heilig-Geist zu Reval; aus den Abgaben des Dorfes Hoele wird eine Vikarie am Dom zu Reval errichtet, eine Rente von jährlich 400 Mark rigisch zur Speisung und Bekleidung von Armen und Kra18.07.1412Open item in AIS
TLA.230.1-I.516Die Brüder Hans und Heinrich Berchem bekennen, dass sie von den zuständigen Vormünder die Spitalmühle St. Johannis gegen eine jährliche Abgabe von 10 verdynge zu St. Michaelis und von 2 Mark rigisch zu Ostern gepachtet haben - zahlbar, solange einer der beiden Brüder lebt. Ferner zahlen die Pächter den Vormündern 8 Mark rigisch, zahlbar in Jahresraten zu einer Mark rigisch jährlich auf St. Johannis.22.06.1411Open item in AIS
TLA.230.1-I.519Volquyn Snuver bekundet, dass er sich mit Mette van Bremen, Witwe des Hintze van Bremen, wegen eines Erbes an seine Ehefrau Lucke Snuver, Schwester des verstorbenen Hintze, voll und ganz verglichen hat. Zeugen: Johann, Bischof zu Reval, Friedrich von Welde, Komtur zu Reval, sowie die Revaler Bürgermeister Johann Stoltevoet (Stoltevoet) und Gert Witte.14.10.1411Open item in AIS
TLA.230.1-I.515Prior Johann van deme Rode, Lesemeister Reymboldus, die Brüder Johann Narwe, Johann Stremelow, Johann Benerdeyek, Gerlacus Clamus (?), Hermannus, Johannes Soest und der ganze Konvent des Dominikanerklosters zu Reval geloben, in ihrer Kirche am Antonius-Altar zum Seelenheil des Dietrich von Vietinghoff (Tyderik van Vytinckhove) Ritters, seiner Ehefrau, ihrer Söhne Heinrich und Arndt Vietinghoff und aller ihrer rechten Nachkommen täglich eine ewige Messe zu lesen und aller zur Zeit lebenden Mitglieder dieser Familie zu gedenken, wofür der Rat zu Reval dem Kloster ein Almosen von 5 Mark rigischukommen lässt, jährlich zur Hälfte an Ostern und St. Michaelis.01.02.1411Open item in AIS
TLA.230.1-I.517Der Ritter Tuerder Buende(1), Borikes Sohn, bezeugt, dass der Angriff vom 6. Okt. 1408 (achte daghe na sancta Michele wert .III. iaer) an der Narwa auf russischer Seite und nicht auf Ordensland geschah, und zwar auf sein Geheiss, denn der Waffenstillstand zwischen seinem Herrn, dem König [von Schweden], und den Russen war vorher abgelaufen.29.07.1411Open item in AIS
TLA.230.1-I.512Die Älterleute der Deutschen hanse zu Brügge vidimieren eine Urkunde König Ruprechts und bestätigen die Richtigkeit des Vidimus mit ihren Siegeln. Int iar uns Heren dusent vierhundert unde teyne up ten XXVII(ten) dach in ianuar.27.01.1410Open item in AIS
TLA.230.1.BB_52/IXBriefe von Komptur zu Reval1410-1560Open item in AIS
TLA.230.1-I.513Johann Murman, dey juncge richter zu Dortmund bestätigt, dass vor seinem Gericht Johann van Saley und Erimbert van Menden beschworen haben, dass Arnd Stenkule Bruder und rechter Erbe des zu Reval verstorbenen Johann Stenkule ist und dass Arnd Stenkule den Johann Vrolyn bevollmächtigt hat, das Erbe anzumahnen. Zeugen: Johann Pennynch, Gobelinus Nederhove.23.06.1410Open item in AIS
TLA.230.1.BC_37Korrespondenz aus und nach Finnland. Wiborg. Magistrat.1410-21.10.1801Open item in AIS