Ihrer Königl. Maytt. STADGA und Verordnung angehend Die todten Pferde und andere Thiere abzuziehen und aus dem Wege zuschaffen, so wohl in denn Städten als auf dem Lande, sampt derselben Pflicht und Straffe, so jemand wegen solcher Verrichtung etwas verweiset und vorwirft

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Ihrer Königl. Maytt. STADGA und Verordnung angehend Die todten Pferde und andere Thiere abzuziehen und aus dem Wege zuschaffen, so wohl in denn Städten als auf dem Lande, sampt derselben Pflicht und Straffe, so jemand wegen solcher Verrichtung etwas verweiset und vorwirft