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TLA.230.1-I.465Bürgermeister und Rat zu Dorpat bezeugen, dass eine mit einer bestimmten Marke, die abgezeichnet ist, gekennzeichnete Tonne Pelzwerkes von ihnen versteuert worden ist (bi uns is verschotet).30.03.1399Open item in AIS
TLA.230.1-I.742Bürgermeister und Rat zu Danzig (Dantzk) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass - wie ihnen Richter und Schöffen zu Danzig bezeugt haben - Elisabeth Westvael, Ehefrau des Hermann Westvael, Bürgers zu Danzig, Erbin ihrer in Reval verstorbenen Schwester Cecilia Rosenkrancz ist, Witwe des Michel Rosenkrancz, Bürgers zu Reval, was sie unter Eid ausgesagt hat und die Danziger Bürger Werner van Hain, Jacob Czuleke und Kerstian Hagemann unter Eid bestätigt haben; man möge ihr den Nachlass zukommen lassen.23.08.1470Open item in AIS
TLA.230.1-I.707Bürgermeister und Rat zu Danzig (Dantzike) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Richter und Schöffen von Danzig bezeugt haben, dass Jorge Cone, Bürger zu Danzig, und Nickel Cone Geschwister sind, Kinder von Hans und Katherine Cone; dem Jorge Cone der der nächste Erbe seines in Reval verstorbenen Bruders ist, möge man dessen Nachlass aushändigen.07.05.1465Open item in AIS
TLA.230.1-I.709Bürgermeister und Rat zu Danzig (Dantzike) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass ihnen Richter und Schöffen des Danzig Gerichts mitgeteilt haben, dass vor dem Gericht Arndt van Pinxsten, Bürger zu Danzig, unter Eid ausgesagt hat, dass 3347 Stück Eichenholzes (bredere wagenschotes) von Hans Berndes an Euert Spalle, Bürger zu Reval, ordnungsgemäss verschifft wurden, und dass an diesen 3347 Stück Eichenholz keiner ausser dem verstorbenen Pelgerim Berndes Anteil hatte, was Hildebrandt Holthussen, Bürger zu Danzig, als Bevollmächtiger seiner Schwester Elisabeth Berndes, des seligen Pelgerim Bedes Witwe, unter Eid bestätigt hat; Arndt van Pinxsten hat vor Richtern und Schöffen von Danzig Johann Velthusen (Velthussen), Bürgermeister zu Reval, und Hermann Greue, Ratsherr zu Reval mit Einforung der Lieferung bevollmächtigt, wobei man ihnen behilflich sein möge. Geven to Danzike am middeweke negest na Johannis Baptiste undir unssir stadt secret […] nach Christi gebordt unssers Herrendussentveerhundertundevieffundesostigesten iare.26.06.1465Open item in AIS
TLA.230.1-I.828Bürgermeister und Rat zu Danzig (Dannczike) bestätigen für ihre Kollegen zu Reval, dass vor ihnen Berndt van Resse, Bürger zu Danzig, Dietrich Gast, Vorzeiger dieser Urkunde, bevollmächtigt hat, für ihn alle Schulden in Reval einzutreiben, wobei man ihm behilflich sein möge.23.11.1489Open item in AIS
TLA.230.1-I.824Bürgermeister und Rat zu Danzig (Dannczike) bestätigen für ihre Kollegen zu Reval, dass unter dem Datum von 1488 Dez. 31 (im vorgangenen iare am avende circumcisionis Domini) in dem Denkelbuch ihrer Stadt verzeichnet ist, dass der Schiffsführer Tideke Blancke unter Eid ausgesagt hat, dass 1488 Sept. 28 (upp Michaelis avendt) das von ihm geführte Schiff des Thomas Gammeratte, das auf der Revaler Reede vor Anker lag, von dem des Michel Stanghe, Bürgers zu Reval gerammt wurde und versank; dafür möge man dem Thomas Gammeratte Ersatz schaffen.10.04.1489Open item in AIS
TLA.230.1-I.822Bürgermeister und Rat zu Danzig (Dannczik) bitten ihre Kollegen zu Reval, das Schiff, dass nachts aus dem Danziger Hafen entfremdet wurde und ausgelaufen ist, wenn es nach Reval kommen sollte, dem Schiffer Thomas Wyrboem, Bürger zu Danzig, samt den darauf befindlichen Gütern auszuliefern.05.02.1488Open item in AIS
TLA.230.1-I.716Bürgermeister und Rat zu Danzig (Danczk) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass ihnen Richter und Schöffen des Danziger Gerichts davon Kenntnis gegeben haben, dass vor diesem Gericht Meynherdt Tymmerman als Bevollmächtigter des Hermann Trost, Bürgers zu Reval, Ansprüche auf 309 Mark rigisch und genannte Waren und Güter aus dem Nachlass des in Reval verstorbenen Gerdt Phehuwssen geltend gemacht hat; der Revaler Rat möge dafür Sorge tragen, dass Geld und Waren dem Gläubiger übergeben werden.18.10.1465Open item in AIS
TLA.230.1-I.848Bürgermeister und Rat zu Bremen (Bremenn) bestätigen, dass vor ihnen Heinrich Tziremberch der Ältere, Ratsherr zu Bremen, und Meister Heinrich Tziremberch der Jüngere bezeugt haben, dass Dietrich Tziremberch, der Neffe (broderssone) von Heinrich Tziremberch d.Ä., mündig geworden ist.05.09.1495Open item in AIS
TLA.230.1-I.566Bürgermeister und Rat zu Breckerfeld (Brekeluelde) bestätigen für ihre Kollegen zu Reval, dass vor ihnen Heyneke van Vourde und Drude, seine Ehefrau, den Johann Weyrdynchusen, Bürger zu Reval, bevollmächtigt haben, die Nachlassenschaft des Johann Veyrstesberch, des verstorbenen Bruders der Drude, für sie und ihre Kinder in Empfang zu nehmen, wobei ihm der Revaler Rat behilflich sein möge.16.03.1423Open item in AIS
TLA.230.1-I.768Bürgermeister und Rat zu Braunschweig (Bruneswigk) bezeugen für ihre Kollegen zu Reval, dass vor ihnen Hans Toninges, Ratsherr zu Braunschweig, und die Braunschweiger Bürger Hertwich Brakel, Lodewich Helmersen und Heinrich Kundige, die Vormünder der Kinder des verstorbenen Johann van Artze, dessen Sohn Johann van Artze jun. zugleich für dessen Geschwister bevollmächtigt haben, von Nikolaus van Treyden aus dem Stift Reval 370 rheinische Gulden freundschaftlich oder auf dem Rechtswege einzufordern, die er den Kindern des Johann van Artze sen. schuldet.05.07.1477Open item in AIS
TLA.230.1-I.821Bürgermeister und Rat zu Borken (Borchem) in Westfalen teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass Drude Schulten, Bürgerin zu Borken und Witwe des Rotger Schulten, Bürgers zu Borken, die nächste Erbin ihres in Reval verstorbenen Sohnes Hans Schulten ist, was Johann Dytwaell und Johann Schnyder unter Eid bestätigt haben und dass sie ihren Sohn Gerd Schulten bevollmächtigt hat, für sie das Erbe zu erheben.28.11.1487Open item in AIS
TLA.230.1-I.851/aBürgermeister und Rat zu Borgå (Borga) (1) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass Katherina Grope, Tochter von Oleff und Katherina Grope, die Schwester des in Reval verstorbenen Laurens Grope und, nachdem auch Bartholomeus Grope, des Laurens Grope Sohn, verstorben ist, dessen nächsten Erbin ist, was Jons Petersson und Jons Jacobsson, Bürger zu Borgå, unter Eid bestätigt haben; Katherina Grope hat ihren Sohn Benedict Hansson bevollmächtigt, für sie das Erbe zu erheben.23.08.1496Open item in AIS
TLA.230.1-I.812Bürgermeister und Rat zu Attendorn (Attendern) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen unter Eid Peter Langecke, Johann Reide, Gobbel Wyebecker und Paul Front, alle Bürger zu Attendorn, unter Eid bestätigt haben, dass Jacob Deymeln, ebenfalls Bürger zu Attendorn, und Mette van Attendorn, Bürgerin zu Köln (Colne), die Geschwister und nächsten Erben des in Reval verstorbenen Georg (Jorien) van Attendorn sind und dass sie Heynrich, (a) den Vorzeiger dieser Urkunde, bevollmächtigt haben, den Nachlass einzumahnen.04.03.1485Open item in AIS
TLA.230.1-I.615Bürgermeister und Rat zu Attendorn (Attendarn) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Wedekint van der Poirten Bürger zu Attendorn, mit Hannes Grevensteyn, Ludeke Tilmanssoen und Wedekint Michelssoen beschworen hat, der nächste Erbe seines in Reval verstorbenen Sohnes Tilman van der Poirten zu sein und Johann Mergenhagen, Bürger zu Danzig (Danzke) bevollmächtigt hat, den Nachlass in Empfang zu nehmen, wobei man ihm behilflich sein möge.24.10.1435Open item in AIS
TLA.230.1-I.625Bürgermeister und Rat zu Attendorn (Attendarn) bezeugen führ ihre Kollegen zu Reval, dass Aleke in dem Wynkele, Bürgerin zu Attendorn und Witwe des Tileman in dem Wynkele, die Mutter und nächste Erbin des zu Reval verstorbenen Volmer in dem Wynkele ist, was von Heinrich van Dalhusen, Wedekint van der Poirten, Hermann Swynharste und Peter in dem Busschow – allesamt Bürger zu Attendorn – beschworen wurde und dass sie Hedenrich Forste, Vorzeiger dieser Urkunde, zur Erhebung des Nachlasses bevollmächtigt hat; ferner haben Aleke, Ehefrau des Peter van Dedynckusen, und Elsebe, Ehefrau des Jacob Rekrt – allesamt ebenfalls Bürgerinnen und Bürger zu Attendorn -, die Schwestern des verstorbenen Volmer in dem Wynkele, den Hedenrich Forste für den Fall, dass ihnen an der Erbschaft ebenfalls etwateht, bevollmächtigten möge man behilflich sein und ihm den Nachlass übergeben.25.05.1437Open item in AIS
TLA.230.1-I.630Bürgermeister und Rat zu Antwerpen teilen ihren Kollegen zu Lübeck (Lubeke) bzw. Den dort oder anderswo versammelten Ratssendeboten der Hansestädte mit, dass Tideman Zolinch, Bürger zu Antwerpen, dem vor etwa drei Jahren seine in Reval bei Gerwyn van Bornem und Gert Schale lagernden Güter, die zusammen mit dem inzwischen entstandenen Schaden 65 Pfund flämischen Geldes wert sind, wegen Übertretung gewisser von der Hanse erlassener Vorschriften (ordinancien) beschlagnahmt wurden, unte Eid ausgesagt hat, dass bereits vor Verkündigung der Vorschriften zu Brügge (Brugghe) bei Gerwyn gelegen hättoder mit Dalhusen verschrifft gewesen seien, weshalb man Gerwyn, dem Bürgschaft abverlangt worden sei, aus dieser Bürgschaft entlassen solle und dem Tideman die Güter nebst entstandenem Schaden ersen solle.11.06.1438Open item in AIS
TLA.230.1-I.656Bürgermeister und Rat zu Anklam (Aanglym) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Arnd Colpin, Ratsherr zu Anklam, dass sein von Ghereke Berghurede geführtes Schiff und samt geladenem Gut in Reval verkauft werden soll, Schiff und Gut aber sein rechtmässiges Eigentum seien, weshalb er seinen Knecht Ebel Schomaker, Vorzeiger dieser Urkunde, bevollmächtigt hat, Schiff, Gut und Geld einzumahnen, wobei man ihm behilflich sein möge.15.08.1444Open item in AIS
TLA.230.1-I.798Bürgermeister und Rat zu Amsterdam (Aemstelredamme) bezeugen, dass vor ihnen der hansische Kaufmann Hans Ghyeging die Brüder Joryaen und Hans Warbeke, Vorzeiger dieser Urkunde, als seine Prokuratoren bevollmächtigt hat, von Jacob Lyecke 49 Mark rigisch einzufordern, die dieser ihm schuldig ist.26.05.1482Open item in AIS
TLA.230.1-I.610Bürgermeister und Rat zu Alt-Stettin (Olden Stettin) bezeugen für ihre Kollegen zu "Reval dass Heinrich Rinlender der Brudersohn und Gese, Witwe des Kone Krekouw, die Schwestertochter des verstorbenen revalschen Bürgers Heinrich Rinlender und nach Ausweis eines Zeugnisses von Malchin(1) zugleich mit Mette Loppyn und Swenne Brun dessen nächste Erben seien sowie dass Gese ihren Vetter Rinlender zum Empfang ihres Antheils an der Erbschaft bevollmächtigt habe, und leistet Sicherheit vot Nachmahnung"(2).08.04.1434Open item in AIS