| Titel | Der reiche Schweden See-Recht Welches von dem Großmächtigsten Könige und Herrn, Hn. CARL dem Eilfften, Der Schwedn, Gothen und Wenden Könige, [etc.] [etc.] [etc.] Im Jahr nach Christi Gebuhrt, 1667. ist verordnet worden. In Teutscher Sprache Ao.1670. in Wißmar gedruckt. Nunmehro aber auffs neue mit Fleiß übersehen, und verbessert, Auch mit vielen nach der Zeit ausgegangenen Königl. Schwedischen Verordnungen, denn Kauff-Leuten, Schiffern, Reedern, bey der See-Fahrt, zur Nachricht, vermehret, Und nach vieler Verlangen in kleinerem Format neu auffgelegt worden |