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TLA.230.1-I.1085Remmet von Scharenberg, Komtur zu Reval, teilt mit, dass er zusammen mit Bürgermeistern und Rat zu Reval von Hermann von Brüggenei gen. Hasenkamp, Meister des Deutschen Ordens zu Livland, seinem Herrn, den Auftrag erhalten hat, die anhaltenden Streitigkeiten zwischen den Revaler Gilden zu beenden, was aber bei allen Anstrengungen bisher fruchtlos geblieben ist. Deshalb ordnen Komtur, Bürgermeister und Rat zu Reval als Kommissare um des Friedens in der Stadt willen u.a. an, dass die Kleinen Gilden vom Salzhandel ausgeschlossen sein sollen, der ein altes Recht der Kaufleute ist, und ein Unterschied der Gilden bestehen bleiben muss; jeder Bürger kann zum eigenen Gebrauch und dem seiner Gesinde zwei - bis dreimal jährlich brauen, darf aber bei Strafe von 50 Mark niemandem etwas von diesem Bi verkaufen; fremde Handwerker sind nicht in der Stadt zu dulden; jeder darf vor den Pforten oder auf dem Hofe Fisch, Fleisch, Leder, Holz, Korn und andere Dinge kaufen, die er für den Haushalt brauch.04.03.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1086Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Jacob van Hellen (vann Hellen), Bürger zu Lübeck, den Hans Frese bevollmächtigt hat, alle Waren, Schriften, Bücher und Register, die sein verstorbenen Diener Claws Kroenn in Reval hinterlassen hat, einzufordern.19.04.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1087Euerdt Wrangell (Wrangel), besitzlich in Harrien im Kirchspiel Rappel (Rappel), bestätigt, dass er in Gegenwart der Zeugen Brun Weddeberg (Weddeberge, Weddeberch), Johann Varensbeke aus Udenküll (Vdenkulle), Hermann Anrep, Jürgen Treiden, Heinrich Lyven und Johann Risebiter vom Rat zu Reval eine Kiste erhalten hat, die die verstorbene Deken beim Revaler Rat deponiert hatte, als deren Erbe er von den Räten zu Harrien und Wierland (Wirlande) er anerkannt worden ist, nachdem er sich durch das Testament der verstorbenen Deken, durch zwei Urkunden der Testamentsvollstrecker Jürgen und Wolmar Wranll, einen Richtschein des Hauskomturs [Heinrich] Fridach und einen versiegelten Brief von Mathias und Johann Depolt auf 1000 Mark, die die Verstorbene der Heilig-Geist-Kirche zu Reval zukommen liess, entsprechend hatte ausweisen können; Euerdt Wrangell bedankt sich und leistet Sicherheit vor Nacmahnung.27.07.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1088Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Jochim Lutken und Henningk Winkelman, Bürger zu Lübeck und Wormünder der Gertrudt Dhomes, Tochter von Marcus Dhomes, sowie Thomas Burmester und Carsten Schlays, ebenfalls Bürger zu Lübeck, unter Eid bestätigt haben, dass gen. Gertrudt die Schwester des ertrunkenen Kaufgesellen Jochim Dhomes und auch dessen nächste Erbin, und dass sie ihre Vormünder bevollmächtigt hat, wegen des Nachlasses ihres Bruders alle erforderlichen Schritte zu tun.13.08.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1089Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Mathias Hestorp, Bürger zu Lübeck, seinen Diener Berndt Odinck bevollmächtigt hat, von Hans Krusebecker, Bürger zu Reval, 400 Mark lübisch einzufordern.13.08.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1090Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass Hermann Valcke, Doktor beider Rechte, sein Bruder Derde Valcke und Hans Onemisse (a) den Kaufgesellen Hans Schenendorp an Stelle des Philipp Trappe bevollmächtigt haben, ihre Forderungen an den Nachlass des verstorbenen Jurgen Hagenower einzumahnen.27.08.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1091Bürgermeister und Rat zu Lübeck inserieren eine Eintragung aus dem Niederstadtbuch zu Lübeck von [1547?] Sept. 2 (2 septembris) und bestätigen die Richtigkeit der Abschrift mit dem Sekret ihrer Stadt, wonach nach der Aussage der Brüder Hans und Andreas Hagenower ihr verstorbener Bruder Jurgen Hagenower dem Hans van Nusse 30 Stück augsburgischen Zardok (sardocke) schuldig ist, wovon das Stück mit 3 Mark und 9 Schillingen zu berechnen ist. [...] sonnavendes na Egidii anno XLVII [...].03.09.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1092Bürgermeister und Rat zu Hamburg (Hamborch) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Gerth Swarte, Bürger zu Hamburg, den Claws Mulen bevollmächtigt hat, von Hans Frylinck, Bürger zu Reval eine Verschreibung (hanthschrift) abzuholen, die auf Heinrich Smith lautet, von dem auch die entsprechende Summe Geldes einzufordern ist.25.09.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1093Bürgermeister und Rat zu Lübeck teilen mit, dass Clawes Euber, Bürger zu Nürnberg (Nurmberch) und Anwalt der Gläubiger des verstorbenen Bastiann Ruger, den Kaufgesellen Wessel Hovemann bevollmächtigt hat, den in Livland befindlichen Nachlass des Bastiann einzufordern.15.10.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1094Bürgermeister und Rat zu Lübeck (Lubegck) inserieren eine Eintragung in das Niederstadtbuch zu Lübeck von 1547 Okt. 18 (sovenundvertigsten iares Luce evangeliste) und bestätigen die Richtigkeit der Abschrift mit dem Sekret ihrer Stadt; demnach haben der Barbier Hans Holste und Claus Tomas, beide Bürger zu Lübeck, ausgesagt, dass 1545 der Brauer Hans Holste seinem Stiefsohn Jochim Holste in Lübeck zwei Last Seim (semes) gegeben hat, der dafür in Reval Flachs eintauschen sollte. [...] dunnerstags nach Galli anno voffteinhundert darnach im sovenunndvertigsten.20.10.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1095Gottschalck Remlinckrad (Remlinckradt), Erbgesessener zum alten und neuen Kolk (Kolcke), bekennt für sich, seine Ehefrau Helwich von Ascherod und ihre Erben auf genanntem Hof, dass er der Stadt Reval, weil er dort geboren ist und viele seiner Blutsverwandten dort wohnen, mit Zustimmung seiner Ehefrau gestattet hat, auf dem Hof zum alten und neuen Kolk so viel Balken, Masten und Bauholz zu schlagen wie die Stadt braucht, jedoch soll es ihm oder seinen Erben vorher anzeigt werden; die Bauern sollen gerecht dafür entlohnt werden, dass sie das Holz schlagen und zum Strande fahren.25.11.1547Ava AIS
TLA.230.1-I.1095/aHermann von Brüggenei (Bruggeney) gen. Hasenkamp, Meister des Deutschen Ordens zu Livland, Remmet von Scharenberg (Scharenbergk) sowie Bürgermeister und Rat zu Reval entscheiden in Wenden (Wendenn) die Streitigkeiten zwischen der Grossen Gilde und den beiden Kleinen Gilden zu Reval gemäss den schohn 1547 März 4 ergangenen Anordnungen(2).19.02.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1096Bürgermeister und Rat zu Köln (Collenn) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass es sich bei den Waren, die von Reval beschlagnahmt wurden und aus dem Schiff stammen, das im September 1547 bei Reval gestrandet ist, nicht un Eigentum des dabei ertrunkenen Anthonius Kruthschar handelt sondern vielmehr um Besitz seines Vaters Peter Krutschar, Bürgers zu Köln und Mitglied des Buntwirkeramtes (buntwörterampts, bontworterhandwerks). Seine seit 34 Jahren geführte Kaufmarke wurde von dem Meister und den Boten des Buntwirkeramtes Johann Jabach, Dietrich van Mulhem und Johann van Nettesshem bestätigt.rnold van Browiler, Bürgermeister zu Köln, bestätigt, dass er Peter Krutschar 190 Taler geliehen hat, damit er seine Waren, Kristalle und andere Gesteine bezahlen konnte, und Peter van Merhem, Ratsr zu Köln, bekräftigt, Peter Krutschar Seide verkauft zu haben. Gleichzeitig bestätigen Bürgermeister Arnold van Browiler und Melchior Koch der Jüngere, Bürger zu Köln, die Handschrift des ertr Anthonius Krutschar in den Warenregistern.05.04.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1097Bürgermeister und Rat zu Köln (Collenn) teilen mit, dass Peter Kruthschar, Bürger zu Köln, seinen Schwiegersohn Wernher van Berchem bevollmächtigt hat, seine nach dem Schiffsbruch seines ertrunkenen Sohnes Anthonius Kruthschar geretteten Waren in Reval einzufordern und andere Schulden in Livland einzutreiben; er selbst ist zu alt, um die Reise zu unternehmen.16.04.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1098Bürgermeister und Rar zu Münster Westfalen teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass ihnen der Goldschmied Hermann Buschman, Bürger zu Münster, erklärt hat, der nächste Erbe seines in Reval verstorbenen Vetters Berndt Buschman zu sein, der ohne Kinder verstorbenen ist; Johann Vriethoff gen. Welberg und Johann Bunekinck, beide Bürger zu Münster, haben unter Eid bestätigt, dass Else Buschman, Grossmutter väterlicherseits von Hermann Buschman, die Schwester des verstorbenen Berndt Buschman war, dessen Nachlass man Euerdt Frenckinck und Hermann Gronewech, den Bevollmächtigten des Goldschmiedes, ahändigen möge.04.05.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1099Bürgermeister und Rat zu Danzig (Danczig, Dannczigk) teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Richter und Schöffen ihrer Stadt erklärt haben, dass vor ihrem Gericht Jacob Kersten den Hanns Riff, Vorzeiger dieser Urkunde, bevollmächtigt hat, in Reval eine Schuld von Victor Bade einzutreiben.07.05.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1100Bürgermeister und Rat zu Münster /Westfalen teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Anna Worthman und ihr Ehemann Berndt Froeninck gen. Worthman die nächsten Erben des zu Reval ohne Leibeserben verstorbenen Heinrich Worthman sind, des Bruders der Anna, die beide Kinder des verstorbenen Heinrich thor Worth und seiner ebenfalls schoh toten Ehefrau Rotgera aus Havixbeck (Havecsbicke) im Stifte Münster sind, was Johann Clevor Bürger zu Münster, und Heinrich Schillingk, Bürger zu Havixbeck unter Eid bestätigt haben; genanntem Berndt Froeninck gen. Worthman möge man als dem Bevollmen seiner Frau den Nachlass ihres Bruders übergeben.01.06.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1103Bürgermeister und Rat zu Danzig (Dantzigk) inserieren auf Wunsch von Richter und Schöffen ihrer Stadt eine Eintragung im Danziger Gerichtsbuch von 1548 Juli 17 (dingsdages den soventienden iulii anno achtunndveertich), wonach Jost von Arlen bekennt, dass sich Victor Bade (Bode) ihm gegenüber verpflichtet hat, Jacob Kersten auf Grund eines Schuldscheines aus dem Jahr 1537 (anno dreunnddorttich) 154 Mark zu bezahlen, was aber bisher noch nicht geschehenthwintihstenn dage iulii im XV(c) undachtunndveertichstenn iare.21.07.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1104Bürgermeister und Rat zu Rostock teilen ihren Kollegen zu Reval mit, dass vor ihnen Frantz van Heffelt und Jacob Bussebar, beide Bürger zu Rostock, namens ihrer Ehefrauen Ilsabe van Haffelt und Koneke Bussebar erklärt haben, dass die Frauen und ihre Geschwister Tilche (Tilscke) Boye, Gesche Pressentin, Metke Brun, Anneke Runow, Catharina Lemmeke und Hans Pressentin Geschwister und nächste Erben des auf der Fahrt von Mecklenburg nach Reval verstorbenen Joachim Pressentin sind; Joachim Hane, Goryes Symon und Drewes Jacoblsen, alle drei Bürger und Einwohner von Rostock, haben unter Eid bestätig dass genannte Geschwister als eheliche Kinder von Marten Pressentin und seiner jetzt in Güstrow (Gustrow) lebenden Witwe Wobbeke geboren sind; dem Frantz van Heffelt möge man als dem Bevollmächtig aller Erben den Nachlass des Joachim Pressentin übergeben, der bei Johann Kampferbeke (Campfferbeke), Bürgermeister zu Reval, oder bei Hermann Syeckman, Bürger zu Lübeck, verwahrt wird.10.09.1548Ava AIS
TLA.230.1-I.1105Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Delden teilen Bürgermeistern und Rat zu Reval mit, dass vor ihnen Berendt Reyer (Reyger) mit eidlicher Bestätigung durch Meister Heinrich Schaepinck und Heinrich Smedeke erklärt hat, zusammen mit seiner Schwester Bathe Reyer die nächsten Verwandten und Erben ihres verstorbenen Bruders Heinrich Reyer zu sein, dass sie keine weitern Geschwister haben und die Brüder Jaspar und Arendt Reyer bevollmächtigt haben, ihr Erbe in Reval einzufordern, wie auch Anna Ehefrau des Heinrich Schaepinck, und uneheliche Tochter des verstorbenen Heinrich Reyer, diese Prokuratore mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat, falls ihr Vater sie in seinem Testament bedacht haben sollte.20.09.1548Ava AIS