Otsi protokollidest

Otsing protokollidest

Bestand 3, Verzeichnis 1, Akte 470

Das Guth Kerrafer im Ampelschen Kirchspiel wurde den 12 Sept[ember] 1732 inquiriret.
Der Possessor ist der Herr Assessor Friedrich Jacob Baggehufwud, Erbherr.
Der Amptmann Christoph Adam Köhlen ist vor 5 Monath auf Kerrafer eingesetzt,
annoch unkündig, dahero nicht in Eyd genommen.
Der Cubjas Maddis und alle Wirthe wurden nach vorhergegangenen ernstl[iche]n
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, wegen Beschaffenheit des Guthes
examiniret und folgendermassen befunden:
Bey diesem Guthe befinden sich 2 Mühlen, die eine unter dem Hofe, davon der Müller
die dritte Matte geniesst, die andere eine Baur Mühle 1/4 Meil vom Hofe gelegen, davon
der Müller 1 gemästes Schwein dem Hofe jehrl[ich] giebt.
1 Kirchen Krug und eine Krug State an der Revalschen Strasse.
Der Bauren Zustand und Vermögen, sampt was selbige an Arbeit und Gerechtigkeit
praestiren ist aus beygehender commissorialischen Specif[ication] und der übergebenen
Wacken Bücher zu ersehen.
Dieses Guth Linnapeh wurde auf Kerrafer d[en] 13 Sept[ember] a[nn]o 1732 untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Rittmeister v. Stahl als Erbherr.
Godfried Lübecker ist vor 14 Tage erst angenommen, praestirte also den Eyd nicht.
Der Cubjas Thomas und alle Gesindes Wirthe wurden nach vorhergegangenen
ernstl[ichen] Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus,
wie beygehende Specif[ication] anzeigt:
Es ist keine Mühle daselbst und der Krug liegt wüste.
Das Guth Jendell im Ampelschen Kirchspiel belegen wurde auf Kerrafer d[en] 13.
Sept[ember] a[nn]o 1732 untersuchet.
Der Possessor des Guthes ist der Herr Assessor Friedrich Engelhard, als Erbherr von
diesem Jendel.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Kubjas, Cubja Kiert und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in würcklichen Eyd genommen, examiniret, und sagten aus
wie diese Commissorialische Verzeichnung anzeigt.
3 Krüge in welchen verkrüget wird, sind daselbst und eine wüste Krug-State wieauch 2
gangbahre Mühlen.
Das Guth Kuckofer im Ampelschen Kirchspiel wurde auf Kerrafer untersuchet d[en] 13
Sept[ember] A[nn]o 1732.
Der Possessor des Guthes ist d[er] H[err] Lieutenant Rublach als Arrendator.
Kein Amptmann ist alda.
Der Kubjas Petri Jurri und alle GesindesWirthe wurden nach vorhergegangener
ernstl[iche]n Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, wegen Beschaffenheit des
Guthes examiniret und folgendergestalt befunden: Ein Krug ist beym Guthe Kuckofer
und keine Mühle.
Der Bauren jetziger Zustand und Vermögen, wie auch was selbige an Arbeit und
Gerechtigkeit praestiren ist aus dieser Commissoralischen Specif[ication] und den
übergeben Wacken Bücher zu ersehen.
Specification und Wackenbuch des Guthes Resna im Ampelschen Kirchspiel belegen.
Dieses Guth Resna wurde auf Kerrafer den 13 Sept[ember] 1732 untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Lieut[enanat] Schönberg, Erbherr.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Cubjas Michle Jahn und alle Wirthe wurden nachvorhergegangener ernstl[ichen]
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examinirt und sagten aus folgendes:
Eine wüste Krugstäte soll da seyn.
Dieses Guth Nömküll wurde auf Kerrafer d[en] 14 Sept[ember] 1732 untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Baron und Capitaine Hans Wrangel, Erbherr.
Es ist kein Amptmann voritzo alda.
Der Schilter Kallaferro Tenno und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener
ernstl[ichen] Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus
wie diese Commissorialische Specif[ication] anzeigt.
eine wüste Krugstäte und eine Mühle ist daselbst.
Das Guth Sonorm im Ampelschen Kirchspiel belegen, wurde auf Kerrafer den 14
Sept[ember] a[nn]o 1732 inquiriret.
Der Possessor is der H[err] Baron und Landrath Hans von Rosen, Erbherr.
Der Verwalter Johann Georg Eckelundt konte nicht in Eyd genommen werden, weil Er
nur 4 Wochen alda gewesen, und ihm die Umstände des Gutes und der Leute nicht
sonderl[ich] bekant.
Der Cubjas, Petre Jürri, Schilter und alle Wirthe wurden also nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, und wegen ihrer
Beschaffenheit umständl[ich] examiniret auch folgendergestalt befund[en] wie diese
Commissorialische Specif[ication] und die übergebenen Wackenbücher anzeigen.
1 Krug darin verkrügt wird und zwey Krugstellen wüste, auch 2 gangbahre Mühlen sind
beym Guthe.
Dieses Guth Kurro wurde auf Kerrafer den 14 Sept[ember] 1732 untersuchet.
Der Possessor ist der Herr MannRichter Otto Wilhelm von Dittmar, Erbherr.
Voritzo ist kein Amptmann daselbst.
Der Cubjas Watko Hindrich und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen]
Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie diese
Specif[ication] anzeigt.
2 Krüge und 1 Mühle sind bey diesem Guthe wie im überg[egebenen] W[acken]B[uch]
zu ersehen.
Dieses Guth Reggafer und Jotma ward auf Kerrafer den 14 Sept[ember] 1732
untersuchet.
Der Possessor ist d[er] H[err] Ritterschafts Chirurgus Michael Förster.
Der Amptmann Niclas Lorens legte den Eyd ab.
Der Cubjas Nocka Peter und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten folgendes aus:
wie diese Specif[ication] anzeigt:
Bey Reggafer ist ein Krug, bey Jotma eine MühlenStelle.
Dieses Guth Porrick und Dorf Kohlma wurden auf Kerrafer den 14 Sept[ember] 1732
untersuchet.
Der Possessor ist d[er] H[err] Assessor Anthon Fabian von Saltza, Erbherr.
Christopher Heins der Amptmann ist verwichenen Johannis dahin gekommen, deme die
Umstände des Guthes noch nicht bekant waren, ward also nicht unterm Eyd genommen.
Der zum Cubjas destinirte Nachki Laur und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus,
wie diese Commissorialische Specif[ication] anzeigt.
Bey diesem Guthe ist eine wüste MühlenStelle, und 2 Krüge, eine beym Hofe von
schlechter importance, die andere an der Heerstrasse.
Dieses Guth Heidmetz wurde auf Kerrafer den 14 Sept[ember] 1732 untersuchet.
Der Possessor ist d[er] H[err] Major Pretlack als Pfandhalter.
Kein Amptmann ist daselbst.
Der Cubjas, Ustallo Tönnis, und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret und war deren Aussage, wie
diese Commissorialische Specif[ication] anzeigt.
Bey diesem Guthe soll weder Krug noch Mühle seyn.
Das Guth Jerwajöggi ward auf Kerrafer den 15 Sept[ember] 1732 untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Capitainin von Vietinghoff, gebh[oren] von
Derfelden, Erbfrau.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Kubjas Andres und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus, wie
specificiret folget:
Eine gangbahre Mühle ist bey diesem Guthe und eine kleine wüste Krugstelle an einer
Neben Strasse.
Dieses Guth Karkus ward auf Kerrafer d[en] 15 Sept[ember] a[nn]o 1732 untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Johann Friedr[ich] von Silberarm, Erbherr.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Cubjas Ochtra Michel und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus
wie diese Specif[ication] anzeigt.
Bey diesem Guthe ist weder Krug noch Mühle.
Dieses Guth Taps ward den 15 Sept[ember] A[nn]o 1732 auf Kerrafer untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Major Brandt, Erbherr.
Der Amptmann Adam Johann Kiwwi praestirte den Eyd.
Der Kubjas, Perna Jürri, und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeinEydes unterm Eyd genommen. examiniret und sagten aus wie in
dieser Commissorialischen Specif[ication] verzeichnet:
Bey diesem Guthe ist ein aufgebauter Krug, sonst aber keine Mühle auch keine kleine
Hoflagen.
Dieses Guth Muddis ward auf Kerrafer den 15 Sept[ember] a[nn]o 1732 untersuchet.
Der Possessor ist H[er]r I. F. Zimmermann, Arrendator.
Es ist kein Amptmann alda.
Der destinirte Andrese Jahni Mart und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus
wie in dieser Comm[issorialischen] Specification folget.
Eine Mühle und 2 Krüge sind bey diesem Guthe neml[ich] 1 Krug zu Kunninga Niet.
Das Gühtchen Tamsall ward d[en] 15 Sept[ember]1732 auf Kirrifer untersuchet.
Der Possessor ist H[err] Christoph Seebach.
Die Bauren wurden ebenauch in Eyd genommen und sagten aus wie folget.
Merjandes im Ampelschen Kirchspiel ward d[en] 15 Sept[ember] 1732 auf Kerrafer
untersucht.
Der Possessor ist d[er] H[err] Crockisius.
Die Leute wurden ebenauch in Eyd genommen und sagten aus wie folget auf der anderen
Seite.
Das Guth Tois ward auf Kerrafer d[en] 16 Sept[ember] 1732 untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Capitaine Johann Ebert Taube, Erbherr.
Voritzo ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Esko Michel und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergangener ernstlichen
Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie diese
Specif[ication] anzeigt.
Daselbst ist kein Krug nur eine wüste Mühlen Stelle.
Die Immission des Herrn Landrath Schulmanns unter dem Guthe Tois ward d[en] 16
Sept[ember] 1732 auf Kerrafer untersuchet. Die Leute wurden unter dem Eyd
genommen.
Specif[ication] und Wackenbuch der Toischen Immission welche H[errn] Mann R[ichter]
Dittmar gehörig im Ampelschen belegen.
D[en] 14 Sept[ember] 1732 auf Kerrafer untersuchet, nachdem auch diese Bauren in Eyd
genommen.
Dieses Guth Lesse ward den 16 Sept[ember] 1732 auf Kerrafer untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Hackenrichter Philipp Johann von Saltza, Erbherr.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Kubjas Otza Ado, alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie dieses
Commissorialische Verzeichniss anzeigt.
1 Krug. 1 Mühle wie innewendig zu ersehen.
Dieses Guth Arrohoff ward d[en] 16 Sept[ember] 1732 auf Kerrafer untersuchet.
Der Possessor ist d[er] H[err] Oberster Alexandre Clappiers des Colongues, Erbherr.
Es ist kein Amptmann auf diesem Guthe.
Der Cubjas Jahni Hanso Jahn und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener
ernstl[ichen] Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus,
wie auf folgender Seite zu ersehen.
Ein Krug und eine Mühle wie inwendig beschrieben.
Alt und Neu Lechtis wurden den 16 Sept[ember] 1732 auf Kerrafer untersuchet.
Possessor ist der H[err] Capitaine und Hackenrichter Wolmar Otto von Derfelden,
Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Die Cubjassen, Wilpo Hans, und Pertel Jack, alle Wirthe etc. wurden nach
vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examiniret
und sagten aus, wie hierinnen annotirt.
Bey Alt Lechts sind zwey Krüge und eine kleine Mühle, bey Neu Lechts aber keine
Mühle nur ein Krug an der Kirchen Strasse.
Das Guth Alp ward den 18 Sept[ember] 1732 in loco inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Baron und Vice-Praesident Magnus Wilhelm Nieroth, Erbherr.
Der Verwalter Axel Pontus Selle ist kurtze Zeit da gewesen, ward nicht in Eyd
genommen.
Die Cubjassen Johann und Thomas, alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus
wie verzeichnet folget.
Die Krüge und Mühlen sind hierinnen ebenfals verzeichnet.
Dieses Guth Seydel ward den19 Sept[ember] 1732 auf Alp untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Baron und Vice-Praesident Magnus Wilhelm Nieroth, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Hans und sämtliche GesindesWirthe etc wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus
wie folget.
Kein Krug, keine Mühle ist da.
Dieses Guth Kaulepp ward den 19 Sept[ember] 1732 auf Alp inquirirt.
Der Possessor ist d[er] H[err] Haupptmann Sonnenbach, Arrendator und Pfandhalter.
Es ist kein Amptmann da.
Es wurden alle Wirthe nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des MeynEydes
in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Kein Krug, keine Mühle ist da.
Affell ward den 19 Sept[ember] 1732 auf Alp untersuchet.
Der Possessor ist der Herr von Grünewald als MittErbe und Caput familiae.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Cubjas Jani Tönno, alle GesindesWirthe etc. wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus
wie specificiret folget.
1 Krug befindet sich an der WinterStrasse nach Reval, zu diesem Guthe gehörig.
Specif[ication] und Wackenbuch des Guthes Kurrisall in Matthies Kirchspiel belegen.
Das Guth Kurrisal ward den 19 Sept[ember] 1732 zu Alp untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Landrath v. Lode, Erbherr
Der Amptmann Michel Gerberg praestirte den Eyd.
Der destinirte Cubjas Jürge und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
Specificiret folget.
Dieses Guth hat einen Krug und keine Mühle.
Dieses Orgmetz ward den 19 Sept[ember] 1732 auf Alp untersuchet.
Der Possessor ist der Herr adjunctus Poppe, Arrendator.
Die Bauern wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in
Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Dieses Guth hat eine wüste Krug-Stelle an der Dörptschen Strasse nach Reval und keine
Mühle.
Das Guth Aggers ward den 20ten Sept[ember] 1732 zu Alp untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Pastor Wrede, der das Guth Erbl[ich] gekaufft.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Otza Jaan und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
Zu dem Guthe gehört ein Krug und keine Mühle.
Das publique Guth Metztacken & Kickemois in St. Johannis Kirchspiel belegen wurde
auf Kaltenbrun d[en] 21 Sept[ember] 1732 untersuchet.
Die Possessorin des Guthes ist des Sel[igen] Rittmeister Hildebrants Wittwe, gebh[oren]
Hellerin, Sub-Arrendatorin.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Kubjas Paddula Hans und alle Gesindes Wirthe wurden nach vorhergegangener
ernstl[icher] Verwarnung des MeynEydes in würcklichen beyliegenden Eyd genommen
und wegen Beschaffenheit des Guthes umstaendlich examiniret, auch folgender gestalt
befunden.
1. Die Hofs-Felder sollen von schlechter Güte seyn, schlecht-lehmicht Land, fliesiht, dass
auch kaum ein hand hoch Erde darauf liegt.
2. Wenn die Heuschläge wohl gewachsen, sollen alda dritte u[nd] halb Hundert bis 3
Hundert Saden zu hoffen seyn. Heissen zwar arro Heuschlag, ist aber mit weyden Strauch
sehr bewachsen und schlecht.
3. Die Weyde ist sehr eingeschränkt und schlecht.
4. Eine MühlenStelle ist alda, welche nunmehro gantz öde und wüste, ist in vorigen
Zeiten von einem Bauern aufgesetzt gewesen.
5. Eine KrugStelle, alwo anjetzo ein Krug gebauet wird, liegt an der Dorptschen
WinterStrasse nach Reval, die Bauerschafft weiss nicht zu sagen, wieviel die importance
desselben Kruges gewesen. Wenn es im Winter stark gefrore, solle da Leute und
Träncker frequentiren, so es aber dann Welder, befinden sich auch wenige Reisende
daselbst.
6. Bey dem Kickomoischen Dorff liegt ein kleiner Bach, alwo wenige kleine Hechte zu
bekommen.
7. Stehende Seen befinden sich gar keine.
8. Bey dem Guthe ist kein Wald, nur ein klein Dannen Gehäge, woraus nicht einmal so
viel Stacken zu bekommen, als zur Zäunung nöthig. Zum Brennen wird Strauch sowohl
bey dem Riegen als beim Heitzen gebraucht.
9. Eichen- nicht vorhanden
Kalck- nicht vorhanden
Asch- nicht vorhanden
Ziegel- nicht vorhanden
Thar Brand- nicht vorhanden.
10. Prester Gerechtigkeit nach des Cubjas Aussage (der es selbst an dem Priester
gebracht) jährl[ich] 2 Tonnen Roggen, 2 Tonnen Gerste vom Hofe.
Nach der Bauern Aussage giebt ein halb Hacken 2 harrische Roggen, 2 Tonnen Gerste, 1
Tonne Hafer, 2 Hüner, der Viertle giebt die Helfte.
11. Der Bauern Zustand und Vermögen, samt was selbige praestiren sollen, ist aus
beyliegendem Wackenbuch zu ersehen.
12. Diesen Herbst sind bey 20 Tonnen in Mistland gesäet, dagegen wird von der Fr[au]
Possessorin jährl[ich] Heuschläge gemietet.
13. Die Gerechtigkeit wird von denen Bauern mit dem Raths Loff genommen und mit der
Hand eben gemacht.
14. Ihre Arbeit, sagen die Bauern einhellig, thun sie wie im Wackenbuch angezeichnet,
nur nach Landes-Gebrauch thäten sie von Jacobi ab die Hülff Arbeit mit einem Waim, so
durch Kinder mehrentheils verrichtet wurde. Des Sonnabends ist die mehrste Wochs
Arbeit verrichtet und so einige wenige nachbleiben, so wurden sie zeitig abgelassen.
15. Derer samtl[iche] Bauern Aussagen nach, so haben sie nach des Hofes Vermögen,
Saat- und BrodKorn empfangen, und wenn sie diesen Herbst nicht wäre Roggen mit Saat
geholffen worden, so wären deren BauernFelder zum Theil unbesaet geblieben, und
dadurch wäre auch geschehen, dass wenigstens 12 Tonnen Hofes Land unbesaet
geblieben, auch dieses affirmirt der Cubjas mit dem gantzen Gebiete.
Weil die Bauern zum erstenmahl diesen Herbst von der Frau Possessorin Korn geliehen,
wissen noch nicht ob davon Baat soll gezahlt werden. Die wenige die vorher was
geliehen haben, haben keinen Bath gezahlt.
16. Die Fuhre von dem Hoff aus dem Gebiete gehet nachdem der lieber Gott das Korn
gesegnet hat, und bleibet ihre Arbeit, wenn sie bey der Fuhre sind, nach.
17. Soviel der Bauern Gerechtigkeits Flachs geben, so viel wird ihnen auch Flachs vom
Hofe zu spinnen gegeben und wird vor Frembden gar nicht gesponnen.
18. Ihre Arbeit praestiren sie an ihrem Hofe und nicht bey anderen, absonderl[ich] da die
Frau Possessorin keine anderweitige Güter hat.
19. Hatte Gott die Bauern mit Vieh und Pferde gesegnet, hätte sie die Freyheit es zu
verkauffen wo und an wem sie wolten. Einige Bauern hatten der Fr[au] Rittmeisterin vor
ihr Schulden Vieh angebracht, selbige aber hatte ihnen gebothen, das Vieh aufs beste sie
konnte zu verkauffen, und sie mit Korn zu vergnügen.
20. wurden sie befraget: ob von der Fr[au] Possessorin ihnen in einer oder anderem wäre
zu mehen geschehen, worauff sie einhellig antworteten, dass ihnen in keinem Stücke zu
viel geschehen wäre.
21. Da sie auch des Zollkorns wegen befraget wurden, antworteten sie dass voran Jahr
von einem Halb Hacken 4 harrische Külmit Roggen und 4 harrischen Gerste und die
Helfte hievon von einem Viertler gezahlet worde.
22. Die Winter Rationes vor die Einquartierten hätten sie zahlen und hergeben müssen,
und das Geld davor wäre ihnen durch Erlassung ihrer Schulden entrichtet auch zum Theil
mit Geld bezahlet.
23. Übrigens beschwert sich die samtl[iche] Bauerschafft, dass sie gar schlechte Acker
Land, Heuschlag und gar keine Höltzung hätten, und ihre Acker, Heuschlag und Weyde
wäre dazu sehr eingeschränkt.
Das Guth Orgena ward den 22ten Sept[ember] 1732 auf Kaltenbrunn untersuchet.
Der Possessor ist der Herr MannRichter von Tiesenhausen, Erbherr.
Es ist kein Amptmann pro tempore alda.
Der Cubjas Maddise Jack und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstl[iche]n
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie hierinnen
specificiret.
Das Guth hat 2 Krüge an der Revalschen Strasse und einen wüsten Krugplatz, auch 2
Mühlen.
Das Guth Kaltenbrunn ward den 22ten Sept[ember] 1732 in loco inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Baron und Major Georg Johann Stackelberg, Erbherr.
Der Amptmann Matthies Berg ist diesen Frühling angenommen, weisse die Umstände
des Guthes nicht ward also nicht in Eyd genommen.
Der Kubjas Rohikesse Hans und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener Verwarnung
des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus wie hierinnen folget.
Zu diesem Guthe gehört ein Krug, und 2 Mühle davon die eine schlecht.
Dieses Guth Korps et Kurs ward den 23 Sept[ember] 1732 auf Kaltenbrunn inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Cammerier David Friesell, Erbherr.
Der Amptmann Johann Schockoff legte den Eyd ab.
Der Cubjas Johann Bengtsohn und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus
wie hierinnen specificiret folget.
Bey diesem Guthe sind 2 Krüge und eine wüste Krugstelle zu Kaiwa, aber keine Mühle.
Das Guth Kuy ward den 22 Sept[ember] 1732 auf Kaltenbrunn inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Baron und Landrath Hans von Rosen, Erbherr.
Der Amptmann Matthis Stoltz preast[iret] d[en] Eyd.
Der Cubjas Marti Hanso Tönno u[nd] alle Wirthe wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus
wie specificirt folget.
Bey dem Wangoschen Dorff ist ein wüster KrugPlatz, sonst aber ist hier keine Mühle.
Das Guth Wechmuth ward den 22 Sept[ember] 1732 zu Kaltebrunn inquirirt.
Der Possessor ist Herr Constans Höpner, Pfandhalter.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Cubjas Thoma Jani Juhann und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus
wie specificiret folget:
1 Krugstelle hat dieses Guth am KirchenWege und keine Mühle.
Das Guth Kardina ward den 23. Sept[ember] 1732 zu Kaltenbrunn inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Assessor Hans Hinrich Rosen, Erbherr.
Der Amptmann Gustav Kleen legte den Eyd ab.
Der Cubjas Ado und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificirt folget.
Bey diesem Guthe sind 3 Krüge und keine Mühle.
Das Guth Peho ward den 22. Sept[ember] 1732 auf Kaltenbrunn inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Major Meyer.
Es ist kein Amptmann daselbst.
Der Cubjas Thoma Jürri und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Hiebey ist kein Krug auch keine Mühle.
Dieses Guth Rawaküll ward den 23 Sept[embr]1732 zu Kaltenbrunn inquirirt.
Der Possessor is der Herr Praepositus Helwig Reinhold Ludwig, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Ustallo Pertell und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Bey diesem Guthe ist weder Krug noch Mühle.
Das Guht Arrokül ward d[en] 25 Septemb[e]r zu Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Land-Raht von Lode, alss Erbherr.
Der Amptmann Friedrich Raspius leistete den Eyd, auch vor dieses Guht, weil Er auch
disponiret.
Die GesindesWirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des
MeynEydes in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus, wie in dieser Specification
verzeichnet.
Zu diesem Guthe gehören 2 Krüge, eins bei der St. Peters Kirche, die andere bey St.
Marien Maglen Kirche, und keine Mühlen
Das Guth Erwita ward d[en] 25 Sept[ember] 1732 zu Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr LandRaht Lode, alss Erb-Herr.
Der Amtmann Friedrich Raspius leistete den Eyd auch vor dieses Guht, weil Er
disponiret.
Der Cubjas Ero Jury und alle Wirthe ect. wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Vermahnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus, wie in
dieser Specification verzeichnet.
Zu diesem Guhte gehören ein KrugPlatz an der WinterStrasse von Dorpt nach Reval, und
eine Mühle, die Bau fällig.
Dieses Guht Uddowa ward d[en] 25 Sept[ember] 1732 zu Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Land Raht von Lode, alss Erb-Herr.
Der AmtMann Friedrich Raspius ward auch wegen dieses Guht in Eyd genommen, weil
Er auch dieses Guht disponirt.
Der Kubjas Perte Matze Jury und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeinEydes in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus, wie in dieser
Specification verzeichnet.
Bey diesem Guhte sind keine Mühlen, und keine Krüge.
Das Guth Raick ward den 26 Sept[ember] 1732 auf Warrang inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Capitaine Magnus Johann Berg, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Müller Hans und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
Bey diesem Guthe ist eine Mühle, die nur im Herbst und Frühling läufft und gar kein
Krug.
Dieses Guht Weinjerwen ward den] 26 Sept[ember] 1732 zu Warrang untersuchet.
Der Possessor ist d[er] He[er]r Major Rosen alss Erb-Herr.
Es ist kein Amptmann bei dem Guhte.
Der Cubjas Nore Hanso Jürry, und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener
ernstlicher Verwarnung des MeinEydes, in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus,
wie in diesser Specification verzeichnet.
Zu diesem Guhte gehören zwey Krüge, Die Beede an der Winter-Strasse von Dorpt nach
Reval liegen, und noch eine Krugstätte, die wüste liget.
Mühlen befinden sich keine.
Dieses Guht Haggaweid, ward d[en] 26 Sept[ember] 1732 zu Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Land Raht von Schulmann, als Erb-Herr.
Der Amptmann Marthin Meylandt, ward wegen dieses Guht in Eyd genommen.
Der Cubjas Seppa Jury Abraham, und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener
ernstlicher Verwarnung des MeynEydes, in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus
wie es in dieser Specification verzeichnet.
Bey diesem Guhte sind eine Mühle, und ein kleiner Krug dabey.
Das Guth Warrang ward den 27 Sept[ember] 1732 in loco untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Major Ulrich Johann Brümmer, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Kubjas Jacobi Kehr und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus, wie
specificiret folget.
Bey diesem Guthe ist nur 1 Mühle die neu erbaut und kein Krug.
Das Guth Ramma ward den 27 Sept[ember] 1732 auf Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Henrich Christian Witte, Pfandhalter.
Es ist kein Amptmann da.
Alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in
Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie specificirt folget.
Zu diesem Guthe gehört ein kleiner Krug an einer NebenStrasse, wozu ein wenig Land
gehört und keine Mühle.
Das Guth Piep ward den 27 Sept[ember] 1732 zu Warrang inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Rittmeister von Stackelberg, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Andres und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
verzeichnet folget.
Zu diesem Guthe gehören 3 wüste KrugPlätze welche an der Dörptschen Strasse nach
Reval liegen und eine Mühle.
Das Guth Waoküll ward den 27 Sept[ember] 1732 auf Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Lieutenant Georg Gustav Baranoff, Erbherr.
Es ist kein Amptmann daselbst.
Der Cubjas Osseperre Rein und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificirt folget.
Dies Guth hat einen Krug an einer kleinen Neben Strasse und keine Mühle.
Dies Guth Sellie ward den 27 Sept[ember] 1732 auff Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Lieutenant Fried[rich] Stackelberg, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Kubjas Kesper und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie hier[h]in
verzeichnet ist.
Dieses Guth hat einen Krug an der Dörptschen Strasse nach Reval in welchem
verschencket wird und eine wüste KrugStäte daselbst wieauch eine Krugstelle an dem
Wesenbergschen Wege; auch eine kleine Mühle.
Dieses Kaltenborn ward den 27 Sept[ember] auf Warang inquiriret.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Capitainin von Nummers gebh[oren] von
Knorring.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Kubjas Tuiso Mart alle Wirthe etc. wurden nach ernstlicher Verwarnung des
MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus wie folget.
Bey dem Guthe sind 2 gangbahre Mühlen und keine Krüge.
Das Guth Lewolde ward den 28 Sept[ember]1732 zu Warrang untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Baron und Ritterschafft Hauptmann Gustav Magnus
Rehbinder, Erbherr.
Der Amptmann Henrich Grühn legte den Eyd ab.
Der Cubjas Tönnis und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
Dieses Guth hat 2 Mühlen und einen Krug an der Dörptschen Strasse nach Reval.
Dieses Guht Kappo ward d[en] 26 Sept[ember] 1732 zu Warrang untersuchet.
Der Possessor ist d[er] H[er]r Baron und Capitain von Taube alss Arrendator.
Der Amtmann Friedrich Grabbe ward wegen dieses Guht in Eyd genommen.
Der Kubjas Tönno, und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeinEydes, in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus, wie in dieser
Specification verzeichnet.
Bey diesem Guhte sind drey Krüge, davon die eine an der Sommer Strasse von Dorpt
nach Reval, die andere an der Winterstrasse, von Dorpt nach Reval, ligen und die 3te am
Strandwege. Wie auch eine Mühle.
Dieses Guht Sitz ward d[en] 26 Sept[ember] 1732 zu Warrang untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Baronin von Wreden als Erbherrin.
Es ist kein Amtmann bey dem Guhte.
Der Cubjas Tobacka Peter und alle Wirthe wurden nach vorher ergangener ernstlichen
Verwarnung des MeinEydes, in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus wie es in
dieser Specification verzeichnet.
So befindet sich auch ein klein Vieh-Hoff Rehho genant; Imgl[eich] 2 Mühle, 2 Krüge
bey diesem Guthe. Der eine Krug liegt an der Sommerstrasse von Dörpt nach Reval, der
andere an der Winterstrasse von Dorpt nach Reval.
Die andere Mühle ist eine Bauer Mühle, die nun erst fertig geworden.
Den 27 Sept[ember] 1732 auf Warrang.
Der Küster Martin Jürgensohn von Maria Magdal[ena] Kirche, der Bauer Külli Jurri und
der Bauer Oloff legten den Eyd ab.
Der Külli Jürgen 1 Kerl, 1 Weib, sind von Kappo an den Herrn Pastor Winckler zu
Diensten gegeben worden, wie auch im Kapposchen W[acken]B[uch] zu ersehen, als
wohin sie auch erl[ich] gehören.
Oloff 1 Kerl 1 Weib 3 Töchter vid. das Verzeichniss d[es] H[errn] Pastor Wincklers, der
Kerl Oloff sagte, Er wäre mit seinem Vater gleich nach der Contag[ion] aus Russland,
von welchem Orte kan Er sich nicht erinnern, anhero gekommen. Der Vater hätte ihn in
dem Metzlaschen Forff unter Kardina gelassen und gesagt, Er wolte wieder nach
Russland gehen, ob Er aber dahin gekommen, oder wo Er geblieben, weisse Er nicht.
Jürri des H[errn] Pastors Knecht, ward nicht gestellet, desselben man sich auf des H[err]
Pastoris schriftl[ichen] rel[ation] bezieht. Der Junge sein Vater ist Erb von Reggafer
gewesen.
Peter, wie die schriftliche Rel[ation] des H[errn] Pastors anzeigt also ist auch dieses
Peters Aussage, ist beynahe 1 Jahr bey dem Priester gewesen, noch nicht aber zur
Communion gewesen, wird itzt dazu praeparirt, seines Alters 26 á 22 Jahr.
Trino, Marri, Kert wie d[er] H[err] Pastor in seiner Verzeichnung angeführt.
Bey dem Küster ist ein frembder Junge nahmens Jürri, der von Martini ab bey ihm
gedienet, seiner Aussage nach weiss Er selbst nicht wo Er gebohren, noch wo der Vater
Erb gewesen; die Mutter solli in dem Lickatschen Kruge unter Lackt sich aufhalten. Die
rechte Warheit ist also von ihm nicht zu erfassen. Der Junge ist etwa 17 Jahre Alt, noch
nicht zur Communion gewesen.
Das Guth Orrisal ward den 28 Sept[ember] 1732 auf Seinigal untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Baronne von Uxküll Güldenband, gebh[oren]
von Essen, Erbfrau.
Es ist war kein Amptmann alda.
Der Kubjas Packre Jahn, und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus wie
hierinnen verzeichnet.
Bey dem Guht sind 2 Krüge an einer Neben Strasse und zwey recht schlechte Mühlen.
Das Guth Wieso ward den 30 Sept[ember] 1732 auf Seinigall inquiriret.
Der Possessor ist d[er] H[err] Caspar Friedrich von Drenteln, Arrendator auf den 10ten.
Es ist kein Amptmann alda.
Der Kubjas Kensa Peter und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstl[iche]n
Verwarnung des MeynEydes in würcklichen Eyd genommen, examiniret und sagten aus,
wie diese Commissorialische Specif[ication] anzeigt.
Dieses Guth hat einen Krug bey der Kirche, eine an einer Neben Strasse und keine
Mühle.
Das Dorff Ennarn in St. Peters Kirchspiel ward zu Noistfer d[en] 5 Octob[e]r 1732
inquiriret.
Der Possessor dieses Dorffes ist d[er] H[err] Ass[essor] Engelhardt, Erbherr.
Die Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen] Verwarnung des MeynEydes, in
Eyd genommen, examinirt, und sagten aus wie folget.
Dieses Guth Gross-Ohtell ward den 30 Sept[ember] 1732 auf Seinigall inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Lieutenant Johann Friedrich von Postelberger, Pfandhalter.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Nicola Pert und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Hiebey ist weder Krug noch Mühle, auch keine Stelle von selbigen.
Klein-Ohtel ward den 30 Sept[ember] 1732 auf Seinigal inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Adjunctus Georg Johann Poppen Pfandhalter.
Es ist kein Amptmann da.
Die Leute unter No 2 wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des
MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Hiebey soll ein wüster Krug Platz seyn.
Das Guth Sarckfer In Jerwen und St. Peters Kirhspiel belegen oder das Dritte Theil von
Orrisall ward den 30 Sept[ember] 1732 zu Seinigal untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Major von Kaulbars, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Hinno Jack und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Hiezu gehört ein Krug an der Dörptschen Strasse nach Reval und keine Mühle.
Das Guth Branten ward den 30 Sept[ember] 1732 zu Seinigal inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Major Kaulbars Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Ugametza Mart und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Bey diesem Guthe ist eine gangbahre Mühle und eine wüste Krugstelle bey der Mühle.
Das Guth Surpallo ward den 30 Sept[ember] 1732 auf Seinigal inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Major Kaulbars Erbherr.
Der Disponent ist H[err] Adj[unctus] Ehnwald.
Der Kubjas Willem und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen examiniret, und sagten aus wie
specificirt folget.
1 Krug an einer Neben Strasse.
1 kleine Mühle.
Die Schmaltzensche Immission unter dem Guthe Surpallo ward den 30 Sept[ember] 1732
auf Seinigal untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Capitaine Römer.
Die Bauren legten den Eyd ab und sagten aus wie folget.
Das Guth Seinigal ward den 2 Oct[ober 1732 in loco inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Capitaine Römer als Erbe und Pfandhalter.
Es ist kein Amptmann da.
der Kubjas Tampi Tönno und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Dieses Guth hat 2 Krüge an einer Landstrasse und eine Windmühle.
Dieses Guth Koddasme ward den 2 Oct[ober] auf Seinigal untersuchet.
Die Possessorin und Pfandhalterin ist die Verwittwete Frau Winterin, gebh[oren] Hööck.
Es ist kein Amptmann da, auch kein Cubjas.
Die Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in
Eyd genommen, examiniret, und sagten aus wie folget.
Kein Krug keine Mühle ist hiebey.
Dieses Guth Silms ward den 2 Oct[ober] 1732 auf Seinigal untersuchet.
Der Possessor ist d[er] H[err] Hackenrichter von Lantinghansen, Erbherr.
Kein Amptmann ist daselbst.
Der Cubjas Pertel, alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
Eine Mühle ist da die Korpsche Mühle genant.
Dieses Guth Huckas ward den 2 Octob[e]r 1732 auf Seinigal inquirirt.
Der Possessor ist der Herr von Schwengelm, Arrendator.
Es ist kein Amptmann da.
Der alte Kubjas Tonnisse Jürri, alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener
ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus
wie folget.
Dieses Guth hat einen Krug an einer kleinen Neben-Strasse nach Narva, sonst aber keine
Mühle.
Wackenbuch von dem Guthe Assick In Jerwen und St. Peters Kirchspiel belegen.
Das Guth Assick ward den 3ten Oct[ober] 1732 auf Seinigal untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Land-Rathin von Uxküll, gebh[oren] von Essen.
Der Amptmann Hermann Schwartz ist neulich angenommen, ward also nicht in Eyd
genommen.
Der Kubjas Nurcka Jürri und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
Dies Guth hat einen Krug am Kirchenwege, und eine Mühle wie im W[acken]B[uch].
Das Guth Keus ward den 2 Oct[ober] 1732 auff Seinigal untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Laagmännin von Tiesenhausen, gebh[oren]
Uxküll, Erbfrau.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Nilise Jack und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificirt folget.
In dem Dorff ist ein kleiner Krug, sonst keine Mühle.
Das Guht Mexhoff In St. Peters Kirchspiel belegen ward d[en] 5 Octob[e]r zu Noistfer
inquiriret.
Der Possessor ist d[er] H[er]r Baron Adam Friedrich von Stackelberg, Erbherr.
Der HopMann Hans Hinrich Borge, leistete den Eid.
Der Cubjas Jahny Tönno und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen]
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus wie folget.
Bey diessen Guhte sind 2 Mühlen, und noch eine Mühlenstelle bey dem Kuckstaschen
Kruge, und 2 Krüge an der Revalschen Heersatrasse.
Dieses Guth Koick ward den 5ten Octob[e]r 1732 auf Noistfer untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Baron Adam Fried[rich] von Stackelberg, Erbherr.
Daselbst kein Amptmann.
Der Cubjas Puisketer Hinno, und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener
ernstl[ichen] Verwarnung des MeynEydes, in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus,
wie folget.
Dieses Guht hat keine Mühlen, und nur ein Krug.
Wodja In St. Peters Kirchspiel belegen ward d[en] 4 Octob[e]r 1732 zu Noistfer
inquiriret.
Der Possessor des Guhtes Wodja ist d[er] H[err] Leutn[ant] Schulman, als Pfandhalter.
Der Hopmann Hans Hinrich Borge leistete den Eyd auch vor dieses Guht.
Der Cubjas Selgo Tönno und alle Wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen]
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus, wie folget.
Eine Mühle ist bey diessem Guhte, und keine Krüge.
Das ViehBild Weisensteine ward den 5ten Oct[ober] 1732 zu Noistfer untersuchet. Die
da befindliche Leute wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des
MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
die 3 Oct[ober] 1732
der H[err] Pastor von St. Peters Kirche H[err] Dentenius vorgekommen und angezeigt,
dass zu dem Pastorate zwar Acker Land wäre, in welchem aber nur 10 Winter Saat gesäet
werden könte, voritzo wären nur 8 darinnen gesäet. Das Acker Land bestehet aus 3
Lotten. Heuschlage gehörten zu dem Pastorat, welche 90 Saden des Jahrs geben, wenn sie
gut bewachsen.
Tenno, ein Bruder von dem Michel der bey dem Surpalloschen Bauren Saya Maddis im
Hause ist, soll bey dem H[errn] Pastor in der Lehre gewesen seyn, hat auch schon das
H[eilige] Abendmahl empfangen, sonst ist niemand mehr bey demselben.
Der Küster Hinrich Schockoff, hat kein Land. Hat auch keine frembde Leute bey sich.
Dieses Guth Noistfer ward daselbst den 4 oct[ober] 1732 inquirirt.
Der Possessor ist der Herr ObristLieut[enant] Georg Johann Bock, Erbherr.
Daselbst ist voritzo kein Amptmann.
Der Kubjas Pusepp Jack, alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen]
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus wie folget.
Dieses Guth hat 4 Krüge, 1 Wasser Mühle auch eine Wind Mühle wie auch noch eine
wüste Krug Stelle, und eine kleine wüste Hofs Stelle Tennial benahmt.
Dieses Guht Eyefer in St. Annen Kirchspiel belegen ward d[en] 4 Octob[e]r 1732 auf
Noistfer untersuchet. Der Possessor ist der Herr ObristLieut[nant] Georg Jean Bock,
Erbherr.
Der Amptmann Lorenz Gustav Jensen leistete den Eyd.
Der Cubjas Ranna Jury und alle wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen]
Verwarnung des MeynEydes, in Eyd genommen, examinirt, und sagten aus wie folget.
Diesses Guht hat 2 Krüge, und keine Mühlen.
Dieses Guth Kirrisar in St. Peters Kirchspiel ward den 30 Sept[ember] 1732 auf Seinigall
untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Genereal Major Ebert von Straelborn, Erbherr.
Der Amptmann Friedrich Bensen legte den Eyd nicht ab, weil Er neul[ich] angenommen.
Der Cubjas Seppe Juhhan und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
verzeichnet zu finden.
Zu dem Guthe gehören 2 Krüge, ein an der Dörptschen Winterstrasse nach Reval
belegen, der andere an einer Neben Strasse.
Und eine Mühle, welche im Frühjahr und Herbst läufft.
Diesses Dorff Pitkaküll ward d[en] 4 Octob[e]r 1732 auf Noistfer untersuchet.
Die Possessores sind die Herrn von Wartman, als Erb-Herrn.
Es ist kein Amtmann, noch Cubjas da.
Die Gesindes Wirthe, wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen] Verwarnung des
MeynEydes, in Eyd genommen, examiniret und sagten aus, wie folget.
Keine Mühlen, noch Krüge sind hiebey.
Das Guth Oiso im Turgelschen Kirchspiel belegen ward auf Kirna den 10 Obtobris 1732
untersuchet.
Der Possessor ist der H[err] Lieutenant Riesenkampff, voritzo als Arrendator.
Daselbst ist kein Amptmann. Der Kubjas Leppiko Jürri und sämptliche Gesindes Wirthe
wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des Meyneydes in Eyd
genommen und wegen Beschaffenheit des Guthes umständl[ich] examiniret, auch
folgendergestalt befunden: [..]
2. Die Hofsfelder sind von mittelmässiger qualité, bestehen aus dreyen Lotten, die nicht
von gleicher Grösse sind, diesen Herbst sind in dem einen Feld 25 Tonnen mit der Hand
abgestrichen und eben gemacht, ausgesaet worden, wovon 17 bis 18 Tonnen unter bemist
Land gesäet. Im Buschland sind diesen Herbst 6 Tonnen Roggen gesäet und ist sonst sehr
wenig Buschland mehr zu machen. Zwey Felder sind gantz auf, ausser einige Stücke die
wässericht sind und kein Korn tragen, die nachgeblieben. Bey der dritten Lotte liegen
über 6 Tonnen Landes annoch tresch.
3. Überall, Morast heuschläge mit gerechnet, können nicht mehr als 200 Saten gemacht
worden und soll der Disponent alle Jahr Heuschläge anderswo zumieten.
4. Die Viehweide ist knap und schlecht.
5. Mühlen sind nicht vorhanden.
6. Eine Krug Stete befindet sich an der grosen Dörptschen Winterstrasse nach Reval, die
aber gantz wüste liegt; dagegen wird in dem Dorf in einem Baur Gesinde, welches auch
am selbigen Wege lieget, Bier verkrüget und sollen praet[e?] prop[?] 6 bis 7 fass
jährl[ich] verschenkt werden können, weil im Sommer gar kein weg da vorbey geht. Vor
3 Jahr sind doch 14 fass in einem Winter verkrügt worden.
7. Keine Ströme, kein Seen, also auch keine Fischerey ist bey diesem Guthe.
8. Bauholtz und gute Balcken sollen sich nicht da befinden, brenn und Zaun holtz aber
reichl[ich].
9. Eichen wald, Kalck-, Asch-, Ziegel- und Thar brand nichts.
10. Der Hoff bezahlt Gerechtigkeit ant dem Priester 1 Tonne Roggen, 1 Tonne Gersten,
an dem Küster 1 Loff hart Korn und an dem Kirchen Kerl 1 Lof hart Korn. Die Bauren
aber zahlen jährl[ich] Gerechtigkeit an dem Prieser von ½ hacken 1 Lof hart Korn und
1/4ler die Helffte, imgl[eichen] wird von jedem Gesinde 1 Huhn dem Priester gegeben
wie auch 1 Pfund flachs, welches doch kein gesetzte Gerechtigkeit, sondern eine
willkürliche Gabe ist. Der Küster krigt aus jedem Gesinde 1 Külimit hart Korn.
11. Der Bauren itziger Zustand und Vermögen ist aus beyliegender Specif[ication] zu
ersehen.
12. Die Hofsfelder wie gemelt sind itzo unter guter bemistung, von vorigen Possessoren
aber schlecht gedingt. Am Hofe soll kein Inventarien Vieh seyn, von dem itzigen
Possessore sollen auf 40 á 50 Stück Vieh – jung und alt – zusammen gehalten werden;
auch einige Mast Ochsen.
13. Die Gerechtigkeit wird itzt zu H[erren] Lieut[enant] Riesenkampffen Zeit von
Roggen allein gezahlt, mit ein Sechs Loff entgegen genommen und mit der Hand eben
gemacht; Gerechtigkeits Gerste, Haber und Heu zahlen sie nicht, besondern geben davor
die Rationes an die Einquartierte. Das Geld also vor die Rationes behält d[er] H[err]
Lieut[enant] Riesenkampff.
14. Die Vorstreckung an Saat und Brodkorn geschieht den Bauren zu ihrer Nothdurfft
und wenn sie ihre Schuld abtragen, wird keine Bath genommen und der Loff wird mit der
Hand eben gemacht.
15. Über ihre im W[acken]B[uch] angeführte Arbeitstage praestiren sonst nichts, ausser
in der Saatzeit noch einen Tag zur Hülffe, welches ihnen in der anderen Woche wieder
nachgegeben wird. Weil das Dorf nicht weit vom Hofe, werden sie bey Sommer
Untergang des Sonnabends von der Arbeit erlassen.
16. Die Kornfuhre wird wenig gethan, weil das Korn mehrentheils zu Brantwein verbrant
wird und möchten 10 á 12 fass, der Bauren Aussage nach, verführet werden nach Reval
oder Pernau, nach dem die Preisen sich befinden und wenn sie zu Fuhren gehen, wieder
ihnen von Arbeitstage abgerechnet.
17. Die Halbhacker als die Viertler spinnt 4 Pfund Flachs oder auch 4 Pfund Wolle,
welches wollen Garn sie auch zu Watman weben müssen.
18. Die ArbeitsTage werden ledigl[ich] am Hofe praest[iret] und nicht bey frembden.
19. Ihr Vieh können sie verkauffen an wem sie wollen und wenn der Hoff was von sie
nimmt, bekommen sie völlige Bezahlung.
20. Zollkorn wird vom ½ Hacker als 1/4ler mit 1 Loff Roggen jährl[ich] entrichtet.
21. Wegen der rationes ist bereits oben angeführt.
Übrigens hatten die Bauren über den itzigen Possessoren im gerinsten nicht zu klagen.
Das Guth Roal im Turgelschen Kirchspiel wurde auf Kirna den 10 Octobris 1732
untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Landesföfding Mannerburg.
Der Amptmann Peter Julius Dittmann praest[irt] den Eyd.
Der Kubjas, der vorgeschlagen wird, Tolcka Matz, und alle Wirthe wurden nach
vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des Meyneydes in Eyd genommen und wegen
Beschaffenheit des Guthes umständlich examiniret, auch folgendergestalt befunden: [..]
2. Von den Hofs Felder sind 2 Lotten gut Erdreich Land, die 3te Lotte soll bergicht und
etwas Sandicht seyn. Zwey Lotten, jeder von 20 Tonnen Roggen Aussaat, in die 3te Lotte
sollen 24 Tonnen Roggen gehen, unter Mist sind 10 Tonnen Landes besäet. Von zweyen
Feldern sollen 7 Tonnen Landes in jedem wüste liegen und in dem Sandichten Felde 9
Tonnen.
3. Die Heuschläge in Arro haben dieses Jahr 100 Saden gegeben, die Bach heuschläge
sollen ebenfalls von ohngefehr 100 Saden seyn. Die Lucht heuschläge sollen dies Jahr
bey 300 Saden gegeben haben. Die Saden sind so gross, dass sie von einem Pferde [?]
können gezogen werden.
4. Nach dem Hofe soll spahrsam Weide seyn, dass Hofs Vieh auch auf die Dorfs Weide
gehen muss.
5. eine Krugstelle am Pernauschen Strandwege gelegen, welche gantz wüste. Was in dem
Kruge verkrüget werden, wissen die Bauren nicht zu sagen, weil es von dem grosen
Brande ab umbebaut gewesen. Keine Mühle, auch keine Mühlen Stäte ist da.
6. ein kleiner Bach soll beym Gute seyn, worin keine Fische; auch sind da keine stehende
Seen.
7. An Holtzung befindet sich nichts mehr als nur Strauch von Heuschlägen und das Zaun
und gut Brennholtz wird gekaufft.
8. Von Eichen, Kalck-, Asch-, Ziegel, Thar brand ist also nichts vorhanden.
9. Dem Priester wird vom Hofe jahr 1 Tonne Roggen, 1 Tonne Gersten, dem Küster aber
1 Loff Roggen, 1 Loff Gersten an Gerechtigkeit gezahlt. Von den Bauern wird 1 Loff
hart Korn jehrl[ich] von einem halb hacken dem Priester gegeben, der Viertler aber gibt 2
Külimit hart Korn und ein jeder Gesinde giebt 1 Huhn und 1 Pfund Flachs dem Priester.
Der Küster bekommt aus jedem Gesinde 1 Külimit hart Korn und nach Belieben etwas
Flachs.
10. Der Bauern Zustand und vermögen etc.
11. Wegen der Cultur und Bemistung ist im 1. Punct schon gedachten. Am Hofe sollen
einige 50 Stück Vieh gehalten werden.
12. Die Gerechtigkeit wird mit dem Raths Loff und gestrichen entgegen genommen,
vorigten Jahres Gerechtigkeit ist entrichtet, die diesjährige aber ist ihnen nachgelassen
worden und sollen selbige künfftig Jahr entrichten.
13. Die Bauren sagen, sie hatten zu Nothdurfft Saat und Brod Korn empfangen und wenn
sie bezahlt, wäre es mit demselben Mass gestrichen entgegen genommen und ohne Bath
hätten sie bezahlt.
14. Die Arbeit sagen sie einhellig, praestiren sie nicht mehr als im W[acken]B[uch]
angeführt und des Sonnabends, weil sie nahe beym Hofe liegen, werden sie mit Sonnen
Untergang von der Arbeit erlassen.
15. Die Korn Fuhre nach Stadt ist wie Gott seinen Seegen gegeben und geschieht vor
ArbeitsTage.
16. Sie spinnen kein Flachs, sondern nur Wolle, neml[ich] ½ hacken 3 Pfund, ¼ aber 2
Pfund. Dasselbige weben sie auch zu Watman.
17. Ihre Arbeits tage praestiren sie nur ledigl[ich] am Hofe und nicht bey anderen.
18. Ihr Vieh können sie verkauffen an wem sie wollen und wenn der Hoff was braucht,
kriegen sie ihre völlige Bezahlung.
19. Zoll Korn wird bezahlt von einem Halbhacken sowohl als von einem ¼ mit ein Loff
hart Korn, halb Roggen, halb Gersten.
20. Die Rationes, welche die Bauren praestirt haben, werden ihnen bezahlt sobald die
Gelder ausfallen, welches sie einhellig affirmiren.
21. Übrigens ward das Gebiete gefraget, ob sie einige Beschwerde wieder ihr Herrschaft
hätten. Antworten alle mit Nein.
Das Guth Kirna ward den 7 Octob[e]r 1732 in loco Inquirirt.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Land-Räthin.
Es ist kein Amptmann daselbst.
Der Cubjas Tobsi Rein, alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
verzeichnet folget.
Bey diesem Guthe sind 3 Krüge, wie auch inwendig angeführt und eine kleine Mühle.
Dieses Guth Laupa ward den 7 Octob[e]r 1732 zu Kirnal inquirirt.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Landräthin von Fersen, gebh[oren] von
Vietinghoff, Erbfrau.
Der Amptmann Bengt Revaljus ist diesen Frühling angenommen, wusste die eigentliche
Beschaffenheit des Guthes und der Bauren noch nicht, ward also nicht in Eyd genommen.
Der Kubjas Jürri und alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlicher
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
1 Krug an der Dörptschen Winterstrasse und zwey kleine Mühlen.
Dieses Guth Allenküll ward den 7 Oct[ober] 1732 zu Kirnall untersuchet.
Der possessor ist der Herr Capitaine Ludwich, als Arrenadtor.
Es ist kein Amptmann da.
Der Kubjas Jürrikesse Jaan, alle Wirthe etc. wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie in dieser
Specif[ication] verzeichnet.
Zu diesem Guthe gehören 2 Krüge und eine Mühle, im W[acken]B[uch] auch angeführt,
auch ein kleiner Viehhoff unweit der Kirchen.
Das Guth Piometz ward d[en] 9 Octob[e]r 1732 auf Kirna untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Landräthin vin Essen, gebh[oren] Ebba
Wrangel, Erbfrau.
Es ist kein Amptmann da.
Der Kubjas Kanna Jürri Ado, und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Hiebey ist weder Krug noch Mühle.
Dieses Guth Serrefer ward zu Kirna den 9. Octob[e]r 1732 untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Capitaine von Gröning, Pfandhalter
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Mehe Jürri und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen]
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
Bey diesem Guthe sind 2 Krüge, Ein neml[ich] am Strandwege, der andere an der Winter
Strasse von Dörpt nach Reval und eine gute Mühle.
Dieses Guth Meheküll ward den 9 Oct[ober] 1732 zu Kirna untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Capit[än] Gustav Georg Grass.
Kein Amptmann ist daselbst.
Alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen] Verwarnung des MeynEydes in
Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Kein Krug keine Mühle, ausser nur im Dorff wird in einem Bauer Hausse Bier
verschencket.
Das Guth Tecknall ward den 9 Oct[ober] 1732 auf Kirna untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Land-Rathin von Essen, gebh[oren] Wrangel,
Erbfrau.
Es ist kein Amptmann da.
Die sämptliche Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des
MeynEydes in Eyd genommen, examiniret, und sagten aus wie Specificirt folget.
Bey diesem Guthe ist kein Krug nur eine kleine Mühle.
Dieses Guth Kollo im Turgelschen Kirchspiel belegen ward den 9 Octob[e]r a[nn]o1732
zu Kirna untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Ritt-Meister Grotenhielm, Erbherr.
Es ist kein Amptmann da.
Die Bauren wurden nach vorhergegangener ernstlichen Verwarnung des MeynEydes in
Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Kein Krug, keine Mühle.
Dieses Guth Bremerfeld im Turgelschen Kirchspiel ward den 10 Oct[ober] 1732 auf
Kirna untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Landeshöfdingen Mannerburg, Erbfrau.
Der Amptmann Peter Julius Dittmann preast[irte] den Eyd auch wegen dieses Guths.
Alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen] Verwarnung des MeynEydes in
Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Kein Krug, auch keine Mühle ist bey diesem Guthe.
Dieses Guth Torry ward den 10ten Oct[ober] zu Kirna untersuchet.
Der Possessor ist Herr assessor Pier Reinh[old] Nieroth, Pfanhalter.
Kein Amptmann, kein Cubjas ist da.
Die Bauren oder Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstl[ichen] Verwarnung des
MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie auf jener Seite specificiret
folget.
Bey diesem Guthe ist ein Krug an der dorptschen Winterstrasse nach Reval und nur eine
Mühle die da 24 Tonnen hart Korn und 1 gemäste Schwein jährl[ich] giebt.
Specif[ication] und Wackenbuch des Guthes Wahast im Turgelschen Kirchspiel.
Dieses Guth Wahast ward den 11 Oct[ober] 1732 zu Kirna untersuchet.
Der Possessor ist der Herr Capitaine Teichmann.
Specif[ication] und Wackenbuch des Guthes Müntenhoff im Turgelschen Kirchspiel
belegen.
Das Guth Müntenhoff ward den 11 October a[nn]o 1732 zu Kirna inquirirt.
Der Possessor ist der Herr Roland Martin.
Es ist kein Amptmann da.
Der Cubjas Thomas und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie folget.
Unter dem Hoff ist eine kleine Baur Mühle von schlechter importance, wie auch im
W[acken]B[uch] und hierinnen notirt und gar kein Krug.
Das Guth Wehtz ward den 12ten Octob[e]r 1732 zu Kirna untersuchet.
Die Possessorin ist die Verwittwete Frau Capitainin Baranoff.
Der Amptmann Joh[ann] Christian Brüning, praestirte den Eyd.
Der Cubjas Lauri Hans und alle Wirthe wurden nach vorhergegangener ernstlichen
Verwarnung des MeynEydes in Eyd genommen, examiniret und sagten aus wie
specificiret folget.
Bey diesem Guthe sind zwey Krüge und eine Mühle.
A[nno] 1732 den 11 Oct[ober]
Die Turgelsche Pastorats Leute praestirten den Eyd und sagten aus wie folget.
Tancka Michel 3 Kerls arbeitsam, 1 arbetsame Weib, 1 alt blind Weib, 2 Söhne, 2
Tochter, 3 Pferde, 2 junge Ochsen, 4 Kühe, 1 Kalb.
Dessen Vater Cabbri Jahn von Pergel wie ein junge nach Tecknal gekommen und hat da
14 Jahr gedienet, drauf Er sich verheurathet mit einer Magd aus dem Serreferschen
Gebiete. Ein Jahr nachdem ist Er mit seiner weib von Tecknal nach dem Turgelschen
Pastorat gegangen, alwo dieser Tanca Michel geghoren die drauf einfallende Hungerjahr
über hat Er sich von dem wenigen Pastorats Lande und durch dem mit Arbeit verdienten
Lohn ernähret; wie er denn auch einen Ochsen an den H[errn] Pastor gegen Roggen
gegeben, und sich die Hungers Zeit über selbst und ohne frembde Hilfe zu ernähren
gesuchet. Welches der Sohn Tanca michel gleichfals affirmirt, und dass sie beständig
unter dem Pastorate geblieben.
Michel ist Sommerling bey dem Pastor[at] (1 Kerl, 1 Weib, 4 Sohne, 1 Tochter, 1 Pferd,
1 Kuh) ist vor 10 Jahr von Tarwast aus dem Picsorschen Dorff entlassen und vor 6 Jahre
zu H[errn] Past[or] Schwabe von Turgel gekommen, welcher ihn im Christenthum
informirt, zur Communion genommen und auch mit einer Magd, die dieser Kerl vorher
geschwängert ehe er zu dem H[errn] Past[or] hingekommen, copuliret.
Tönnis 1 junger Kerl, ist von Finn erb, aus dem Pajuschen Dorffe in Jacobi Kirchspiel,
dessen Vater sich voritzo unter Wehtz im Keljalschen Gesinde aufhalten soll, welcher vor
3 Jahr von Finn entlassen. Der Jung Tönnis ist vorwichen Weinachten zu dem Past[or] in
Dienste gekommen, der ihn im Christenthum informiret und zur Communion genommen.
Der Jung sagt, Er hätte dem H[errn] Pastor seine Erbstelle kurtz vorher ehe er
communiciret offenbahrt. Der vater aber soll während seines Aufenthalts auff Wehtz
nicht zur Communion gewesen seyn.
Da man anun an manchen Orten befindl[ichen] wie die H[erren] Pastores so facils
gewesen, wieder die emanirte obrigkeitl[iche] Verordnung frembde und entlassene Leute
ohne Bedencken zur Communion zu nehmen, da doch viele Verbrecher unter denselben
sich hin möchten, die dadurch verborgen bleiben, auch sonderl[ich] diejenigen, die auch
nichts verbrochen, hiedurch verschwiegen werden, als wäre nöthig, dass von der hohen
Obrigkeit ihnen aufs allen schärffste und nachdrücklichsten dergleiche Verfahren
nachzulassen, angedeutet wurde, wozu noch dieses ohnmassgäbl[ich] nöhtig seyn konnte,
dass ein heh? wohin sich fremde Leuhte wird erst geschehet bey denen Priestern angeben
möchten, Sie gehalten wären, solche der Herrschaft Kund zu thun, die den ferner Anstalt
zu derer Beförderung nach Ihre Erbstelle machen könnte. Dadurch den endl[ichen] ein
Moyen gefindl[ich] wäre, dem Lauffer zu hemmen.