PROTOKOLL

Taagepera: Kohtuistungite protokollid (15.04.1874-09.02.1881)

LeidandmedEAA.1148.1.501
Kaader
3
4
Daatum14.05.1879
Protokolli number1277
Protokolli teema2. Varalised tehingud; 3. Laenusuhted; 4. Perekonna- ja pärimisasjad; 7. Maade ja hoonete rentimine, mõõtmine ja pärandamine. Ehitamine. Suhted mõisa ja kroonuga.
Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Ungern Peakohtumees
Jaan Uusberg Vöörmünder
Rauts Adamson Vöörmünder

Fellin, zum 14." Mai 1879.

Praes: vor Herr Kreisrichter Baron Ungern.

Ex citat. waren zum Verfahren erschienen Johann Gross, Lies Gross in Assisstung der Vormünder Jaan Uusberg und Rauts Adamson und der Gemeinderichter Kotter Tambach.

Das letzte diesseitige Protocoll wurde vorlesen.

Litigrenten muBten abtreten und vor

Johann Akkerberg, 28 Jahre alt, luth. Conf., der nach geleistetem Zeugnis und, nach er zugegeben, daB er mit Johann Gross nicht verwandt sei, auf Befragen zugab: er sei vor circa 1 1/2 Jahren mit Hans Tilp zusammen einige Zeit vor dem Tode des Wolmer Gross nach Wagenküll gefahren, um dort für Hans Tilp ein Gesinde zu pachten; dort sei er mit Wolmer und Johann Gross zusammengetroffen und habe Wolmer Gross damals gesagt, er habe das Assu-Gesinde seinen Brüdern Hans und Johann Gross abgetreten /ärra andma/; ferner habe Wolmer Gross gesagt, er habe bereits sein ganzes Inwentar aus dem Assu-Gesinde zurückgenommen; einen fernen Beweis dafür, daB das Assu-Gesinde dem Hans und Johann Gross gehöre, sahe er darin, daB diese eine Schuld des Wolmer Gross, die dieser im Jahre 1875 auf das Assu-Gesinde  gemacht, Comparen im Jahre 1876 zurückgezahlt hätten. die Schuld habe 300 Rbl. betragen. Ein Weiteres wisse er nicht zu bezeugen.

Hans Tilp, 33 Jahre alt, griechischer Confession, des präs. admon. sünf serius was dem griechischen Priester abzulegenden Eid dagoniste, er sei einige Zeit vor dem Tode des Wolmer Gross mit dem Johann Akkerberg zusammen in Wagenküll gewesen, um ein Gesinde zu pachten; dort sei er mit Wolmer Gross zusammengetroffen und habe letzterer gesichert, er habe das Assu-Gesinde seinen jüngeren Brüdern Hans und Johann abgetreten gegen eine Zahlung von 1200 S. Rbl. seinen habe er 600 Rbl- Capital für das Wannawerdi-Gesinde abgezahlt und das Uebrige verbaut.  Ueber das Inwentar wisse er nicht zu bezeugen.

Vorstehende Zeugenaussager wurde Litigenten eröffnet und gaben dieselben hierauf übereinstimmend zu, daB Wanna-Wardi-Gesinde habe niemals Wolmer Gross gehört; dasselbe gehöre der Familie Weidenberg und habe Wolmer Gross dasselbe verwaltet, ein Capitalzahlung aber niemals geleistet.

Lies Gross dagonirte, ihr verstorbener Mann habe selbst dem Johann Akkerberg die Schuld von 300 Rbl. bezahlt.

Johann Akkerberg dagonirte, er habe die 300 Rbl. allerdings nicht direct von Hans und Johann Gross, sondern durch eine Verwandte derselben erhalten.

Ein Weiteres konnte nicht ermittelt werden.

Verfügt: etc.

                      /:Unterschriften:/

In fidem copiae:

Kiscritzky, ...

Fellin, zum 14." Mai 1879.

Praes: vor Herr Kreisrichter Baron Ungern.

Ex citat. waren zum Verfahren erschienen Johann Gross, Lies Gross in Assisstung der Vormünder Jaan Uusberg und Rauts Adamson und der Gemeinderichter Kotter Tambach.

Das letzte diesseitige Protocoll wurde vorlesen.

Litigrenten muBten abtreten und vor

Johann Akkerberg, 28 Jahre alt, luth. Conf., der nach geleistetem Zeugnis und, nach er zugegeben, daB er mit Johann Gross nicht verwandt sei, auf Befragen zugab: er sei vor circa 1 1/2 Jahren mit Hans Tilp zusammen einige Zeit vor dem Tode des Wolmer Gross nach Wagenküll gefahren, um dort für Hans Tilp ein Gesinde zu pachten; dort sei er mit Wolmer und Johann Gross zusammengetroffen und habe Wolmer Gross damals gesagt, er habe das Assu-Gesinde seinen Brüdern Hans und Johann Gross abgetreten /ärra andma/; ferner habe Wolmer Gross gesagt, er habe bereits sein ganzes Inwentar aus dem Assu-Gesinde zurückgenommen; einen fernen Beweis dafür, daB das Assu-Gesinde dem Hans und Johann Gross gehöre, sahe er darin, daB diese eine Schuld des Wolmer Gross, die dieser im Jahre 1875 auf das Assu-Gesinde  gemacht, Comparen im Jahre 1876 zurückgezahlt hätten. die Schuld habe 300 Rbl. betragen. Ein Weiteres wisse er nicht zu bezeugen.

Hans Tilp, 33 Jahre alt, griechischer Confession, des präs. admon. sünf serius was dem griechischen Priester abzulegenden Eid dagoniste, er sei einige Zeit vor dem Tode des Wolmer Gross mit dem Johann Akkerberg zusammen in Wagenküll gewesen, um ein Gesinde zu pachten; dort sei er mit Wolmer Gross zusammengetroffen und habe letzterer gesichert, er habe das Assu-Gesinde seinen jüngeren Brüdern Hans und Johann abgetreten gegen eine Zahlung von 1200 S. Rbl. seinen habe er 600 Rbl- Capital für das Wannawerdi-Gesinde abgezahlt und das Uebrige verbaut.  Ueber das Inwentar wisse er nicht zu bezeugen.

Vorstehende Zeugenaussager wurde Litigenten eröffnet und gaben dieselben hierauf übereinstimmend zu, daB Wanna-Wardi-Gesinde habe niemals Wolmer Gross gehört; dasselbe gehöre der Familie Weidenberg und habe Wolmer Gross dasselbe verwaltet, ein Capitalzahlung aber niemals geleistet.

Lies Gross dagonirte, ihr verstorbener Mann habe selbst dem Johann Akkerberg die Schuld von 300 Rbl. bezahlt.

Johann Akkerberg dagonirte, er habe die 300 Rbl. allerdings nicht direct von Hans und Johann Gross, sondern durch eine Verwandte derselben erhalten.

Ein Weiteres konnte nicht ermittelt werden.

Verfügt: etc.

                      /:Unterschriften:/

In fidem copiae:

Kiscritzky, ...


TAGASI KUVA MÄRGENDUS