Laut Befehl E. K. örtlichen Kirchspielsgerichts war der frühere Sonni Gesindes Wirth Jürri Risenberg vorgefordert und wurde ihm der zwischen der hiesigen Gutsverwaltung und dem Karl Risenberg abgeschlossene Sonni Gesindes Kauf-Contract behufs Verkaufs vorgelesen darauf ihm eingehändigt, mit dem Bescheid, dass wenn er das Sonni Gesinde zu kaufen willens und im Stande sei, er solches binnen 14 Tagen à dato bei diesem Gemeindegericht verleutteren müsse, wobei er sich in die Zahlungsbedingungen, welche Karl Risenberg mit dem Gutsherrn eingegangen zu fügen haben werde, wiedrigenfalls er das ihm vom E. K. Kirchspielgericht bewilligte Verkaufsrecht auf das Sonni Gesinde verlustig gehen würde.
Hierauf ward verfügt: Solches, wie hiermit geschehen zu verschreiben.
Vorsitzer Tönnis Winnal XXX
Laut Befehl E. K. örtlichen Kirchspielsgerichts war der frühere Sonni Gesindes Wirth Jürri Risenberg vorgefordert und wurde ihm der zwischen der hiesigen Gutsverwaltung und dem Karl Risenberg abgeschlossene Sonni Gesindes Kauf-Contract behufs Verkaufs vorgelesen darauf ihm eingehändigt, mit dem Bescheid, dass wenn er das Sonni Gesinde zu kaufen willens und im Stande sei, er solches binnen 14 Tagen à dato bei diesem Gemeindegericht verleutteren müsse, wobei er sich in die Zahlungsbedingungen, welche Karl Risenberg mit dem Gutsherrn eingegangen zu fügen haben werde, wiedrigenfalls er das ihm vom E. K. Kirchspielgericht bewilligte Verkaufsrecht auf das Sonni Gesinde verlustig gehen würde.
Hierauf ward verfügt: Solches, wie hiermit geschehen zu verschreiben.
Vorsitzer Tönnis Winnal XXX