PROTOKOLL

Puiatu: Protokolliraamat (12.01.1867-02.05.1874)

LeidandmedEAA.3321.1.30
Kaader
11
Daatum17.08.1867
Protokolli number14
Protokolli teema7. Maade ja hoonete rentimine, mõõtmine ja pärandamine. Ehitamine. Suhted mõisa ja kroonuga.; 14. Suhted kõrgemate kohtutega. Kriminaalasjade algatamine.
Märkused

Hans Mitt oli sks k Substitut.

Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Tönnis Winnal Peakohtumees
Tomas Risenberg Abikohtumees
Hans Mitt

Die Häuslerwittwe Kaddri Allik war erschienen und brachte vor, dass ihr verstorbener Mann Jaan Allik auf die von ihm innegehabte Häuslerstelle eine Kleete gebaut, welche der Gutsherr ihm auszuzahlen versprochen. Da nun ihr Mann im Juli Monat d. J. mit dem Tode abgegangen und sie diese Stelle abgegeben, fordere sie die Auszahlung der Baukosten. Der Gutsherr erklärte, dass er dem verstorbenen Jaan Allik wohl den Bau der Kleete und auch das nöthige Material dazu versprochen, aber nur die Baukosten zu ersetzen zugesagt. Doch wolle er aus Mitleid gegen sie als eine Wittwe einen Theil der Baukosten ihr ersetzen.

Auf Antrag des Gutherrn hatte das Gemeindegericht im Beisein der Gutsverwaltung die Taxation der Baukosten der gedachten Kleete in Münninghode vollzogen und dieselben auf 21 Rbl. 60 Cop. S. festgestellt.

Nachdem Kaddri Allik die Auszahlung des ganzen Betragens für den Kleetenbau vom Gutsherrn verlangte, so erkärte derselbe, dass er für die 25 Tage, die Kaddri Allik von der Zeit des Todes ihres Mannes bis zur Besetzung der Häuslerstelle durch einen anderen ungeleistet geblieben, von ihr 40 Cop. per Tag und im Ganzen 10 Rbl. fordern und diesem Betrag von ihrer Forderung für den Kleetenbau in Abzug bringen müsse und zahlte der Gutsherr demnach 11 Rbl. der Kaddri Allik aus.

Kaddri Allik empfing diese 11 Rbl. erklärte aber auf der Auszahlung des ganzen Betrages von 21 Rbl. bestehen zu müssen, da sie ja nichts dafür könne, dass ihr Mann gestorben und da dieser fertig besäete Sommerkornfelder in Münninghode hinterlassen, so hätte der Gutsherr von dem Nachfolger ihres Mannes dafür mehr Tage fordern und dadurch sich die streitigen 25 Tage ersetzen lassen können.

Der Gutsherr erklärte aber, der Kaddri Allik nicht mehr als die 11 Rbl. 60 Kop. auszahlen zu wollen.

Hierauf kündigte Kaddri Allik Appellation an Ein Kaiserliches Kirchspielsgericht an.

Da das Gemeindegericht in dieser Sache gegen die Gutsverwaltung incompetent ist, so ward verfügt:

Solches wie hiermit geschehen zu verschreiben und in einem Appellationsfalle die Entscheidung Einem Kaiserlichen Kirchspielsgericht anhier zu stellen.

Vorsitzer Tönnis Winnal XXX

Die Häuslerwittwe Kaddri Allik war erschienen und brachte vor, dass ihr verstorbener Mann Jaan Allik auf die von ihm innegehabte Häuslerstelle eine Kleete gebaut, welche der Gutsherr ihm auszuzahlen versprochen. Da nun ihr Mann im Juli Monat d. J. mit dem Tode abgegangen und sie diese Stelle abgegeben, fordere sie die Auszahlung der Baukosten. Der Gutsherr erklärte, dass er dem verstorbenen Jaan Allik wohl den Bau der Kleete und auch das nöthige Material dazu versprochen, aber nur die Baukosten zu ersetzen zugesagt. Doch wolle er aus Mitleid gegen sie als eine Wittwe einen Theil der Baukosten ihr ersetzen.

Auf Antrag des Gutherrn hatte das Gemeindegericht im Beisein der Gutsverwaltung die Taxation der Baukosten der gedachten Kleete in Münninghode vollzogen und dieselben auf 21 Rbl. 60 Cop. S. festgestellt.

Nachdem Kaddri Allik die Auszahlung des ganzen Betragens für den Kleetenbau vom Gutsherrn verlangte, so erkärte derselbe, dass er für die 25 Tage, die Kaddri Allik von der Zeit des Todes ihres Mannes bis zur Besetzung der Häuslerstelle durch einen anderen ungeleistet geblieben, von ihr 40 Cop. per Tag und im Ganzen 10 Rbl. fordern und diesem Betrag von ihrer Forderung für den Kleetenbau in Abzug bringen müsse und zahlte der Gutsherr demnach 11 Rbl. der Kaddri Allik aus.

Kaddri Allik empfing diese 11 Rbl. erklärte aber auf der Auszahlung des ganzen Betrages von 21 Rbl. bestehen zu müssen, da sie ja nichts dafür könne, dass ihr Mann gestorben und da dieser fertig besäete Sommerkornfelder in Münninghode hinterlassen, so hätte der Gutsherr von dem Nachfolger ihres Mannes dafür mehr Tage fordern und dadurch sich die streitigen 25 Tage ersetzen lassen können.

Der Gutsherr erklärte aber, der Kaddri Allik nicht mehr als die 11 Rbl. 60 Kop. auszahlen zu wollen.

Hierauf kündigte Kaddri Allik Appellation an Ein Kaiserliches Kirchspielsgericht an.

Da das Gemeindegericht in dieser Sache gegen die Gutsverwaltung incompetent ist, so ward verfügt:

Solches wie hiermit geschehen zu verschreiben und in einem Appellationsfalle die Entscheidung Einem Kaiserlichen Kirchspielsgericht anhier zu stellen.

Vorsitzer Tönnis Winnal XXX


TAGASI KUVA MÄRGENDUS