Der Gutsherr hatte die hiesigen Gesindeswirthe Kingo Märt Waltin, Pökka Tönnis Lapp und Kömsi Tomas Kapp zum Gemeindegericht bestellt und eröffnete ihnen, dass, da sie laut der Eröffnung am 25ten Juli c. sich nicht in den letzten 14 Tagen zum Kauf ihrer Gesinde gemeldet, er, der Gutsherr ihre Gesindesstellen an Fremde verkauft habe und händigte ihnen die betreffenden Vorkontracte behufs Verkaufs auf vier Wochen ein, mit der Erklärung dass, wenn sie in dieser Zeit nicht selbst ihre Gesinden kaufen, sie ihr Vorkaufsrecht verlustig gehen.
Hierauf ward verfügt:
Solches, wie hiermit geschehen zu verschreiben.
Vorsitzer Tönnis Winnal XXX
Der Gutsherr hatte die hiesigen Gesindeswirthe Kingo Märt Waltin, Pökka Tönnis Lapp und Kömsi Tomas Kapp zum Gemeindegericht bestellt und eröffnete ihnen, dass, da sie laut der Eröffnung am 25ten Juli c. sich nicht in den letzten 14 Tagen zum Kauf ihrer Gesinde gemeldet, er, der Gutsherr ihre Gesindesstellen an Fremde verkauft habe und händigte ihnen die betreffenden Vorkontracte behufs Verkaufs auf vier Wochen ein, mit der Erklärung dass, wenn sie in dieser Zeit nicht selbst ihre Gesinden kaufen, sie ihr Vorkaufsrecht verlustig gehen.
Hierauf ward verfügt:
Solches, wie hiermit geschehen zu verschreiben.
Vorsitzer Tönnis Winnal XXX