Es erschien der Podrädschick Prokofii Alexejew Biistrow u. beschwerdte sich über seine Arbeiter Michel Mangul, Carl Noor, Jürri Noor u. Jaan Krup, dass dieselben sein Pferd gepfändet haben, weil er ihnen den bedungenen Lohn nicht habe auszahlen können und erklärte Kläger, dass da die Leute sein Pferd eigenmächtig ohne Hinzuziehung des Gemeindegerichts abgenommen, diese jetzt das Pferd ohne ihn, Kläger, weiter anzuhalten zurückgeben müssen.
Vorgefordert erschienen die oben benannten Leute und gaben vor, dass sie das Pferd ihres Podrädschicks aus dem Grunde gepfändet haben, weil er ohne ihnen den Lohn ausgezahlt, oder ohne irgendwelche Garantie zum Empfange desselben geleistet zu haben, habe davon fahren wollen u. da im Augenblicke kein Gemeinderichter am Hofe gewesen, so seien sie in ihrem eigenen Interesse genöthigt gewesen, das Pferd anzuhalten, dasselbe zu behalten haben sie auch gar nicht die Absicht gehabt sondern seien bereit so gleich das Pfand zurückzugeben so bald der Russe ihnen den nachbenannten Lohn auszahlt und zwar:
dem Michel Mangul 650 Kop.
Carl Noor 775 "
Jürri Noor 397 "
Jaan Krup 430 "
Hierauf wurde der Podrädschick befragt, ob die Angabe der Forderung ihre Richtigkeit habe, was er bis zur Forderung des Jaan Krup zugab. Jaan Krup aber habe nur 14 Tage gearbeitet u. sollte derselbe 7 Rbl. für einen ganzen Monat erhalten, er rechne also nur für einen halben Monat, wofür er ihm auch schon ein Paar Stiefel zu 270 Cop. gegeben, seiner Meinung nach müsse er ihm also nur 60 Kop. zu zahlen haben.
Jaan Krup bezeugte dagegen, dass der Podrädschick ihn auf einen Monat engagirt habe u. dass er ihm auf keinen vollen Monat Arbeit gegeben sei nicht seine Schuld, sondern Podrädschicks Schaden, er müsse also für einen ganzen Monat Lohn haben, obgleich er nur 16 Tage (nicht wie der Podrädschick angab 14 Tage) gearbeitet hat.
Der Podrädschick wurde befragt ob er geneigt sei, den Lohn seinen Arbeitern sogleich auszuzahlen oder könne er Gründe angeben welche ihn dieser Verpflichtung entheben. Hierauf gab er an dass er dieser Verpflichtung dadurch enthoben ist, weil die Leute durch eigenmächtige Pfändung sich an ihn vergriffen.
In Erwägung dessen, dass der Podrädschick Prokofii allem Anschein nach seine Leute betrügen wollte indem er ohne Weiteres seine Sachen zusammengepackt u. davon fahren wollte, u. wohl auch berechnete dass, wenn die Leute ihn nun abfassen, er also dennoch jeder Zahlungspflicht enthoben sei, wurde verfügt:
Der Podrädschick Prokofii Biistrow zahlt binnen 10 Tagen a dato den von den Leuten angegebenen u. von ihm selbst bestätigten Betrag aus mit Ausnahme der Forderung des Jaan Krup, welcher, da er nicht einen Monat sondern nur 16 Tage gearbeitet hat, auch nur für diese Zeit Lohn beanschruchen kann - lässt bis dahin sein Pferd in Pajusby als Pfand zurück, zahlt für dessen Fütterung 20 Cop. täglich und sollte er sich nach Ablauf der 10 Tage nicht einfinden um das Pfand auszulösen so wird es von diesem Gemeindegerichte öffentlich versteigert werden.
Es bleibt demnach zu zahlen:
dem Michel Mangul 650 Kop.
" Carl Noor 775 "
" Jürri Noor 397 " u. dem
Jaan Krup für 16 Tage a 28 Cop. 448 Kop. nach Abzug der erhaltenen Stiefel von 270 Kop. bleibt
178 "
Summa 20.00 Kop.
Nach Eröffnung dessen erklärten sich die Arbeiter zufrieden, der Podrädschick aber seine Unzufriedenheit u. bat um Appellation.
Am 19 Juli wurde das Pferd versteigert für 15 R. 75 Kop. und erhalten demnach die Gläubiger 68 1/4 Kop. pro Rbl. u. zwar:
Michel Mangul 4 R. 46 Kop.
Carl Noor 5 R. 35 "
Jürri Noor 2 R. 74 "
Jaan Krup 1 R. 20 "
Für das Futter des Pferdes 2 R. -- "
Summa 15 Rbl. 75 Kop.
Carl Noor wottis wälla 535 1/2 Kop. XXX
Es erschien der Podrädschick Prokofii Alexejew Biistrow u. beschwerdte sich über seine Arbeiter Michel Mangul, Carl Noor, Jürri Noor u. Jaan Krup, dass dieselben sein Pferd gepfändet haben, weil er ihnen den bedungenen Lohn nicht habe auszahlen können und erklärte Kläger, dass da die Leute sein Pferd eigenmächtig ohne Hinzuziehung des Gemeindegerichts abgenommen, diese jetzt das Pferd ohne ihn, Kläger, weiter anzuhalten zurückgeben müssen.
Vorgefordert erschienen die oben benannten Leute und gaben vor, dass sie das Pferd ihres Podrädschicks aus dem Grunde gepfändet haben, weil er ohne ihnen den Lohn ausgezahlt, oder ohne irgendwelche Garantie zum Empfange desselben geleistet zu haben, habe davon fahren wollen u. da im Augenblicke kein Gemeinderichter am Hofe gewesen, so seien sie in ihrem eigenen Interesse genöthigt gewesen, das Pferd anzuhalten, dasselbe zu behalten haben sie auch gar nicht die Absicht gehabt sondern seien bereit so gleich das Pfand zurückzugeben so bald der Russe ihnen den nachbenannten Lohn auszahlt und zwar:
dem Michel Mangul 650 Kop.
Carl Noor 775 "
Jürri Noor 397 "
Jaan Krup 430 "
Hierauf wurde der Podrädschick befragt, ob die Angabe der Forderung ihre Richtigkeit habe, was er bis zur Forderung des Jaan Krup zugab. Jaan Krup aber habe nur 14 Tage gearbeitet u. sollte derselbe 7 Rbl. für einen ganzen Monat erhalten, er rechne also nur für einen halben Monat, wofür er ihm auch schon ein Paar Stiefel zu 270 Cop. gegeben, seiner Meinung nach müsse er ihm also nur 60 Kop. zu zahlen haben.
Jaan Krup bezeugte dagegen, dass der Podrädschick ihn auf einen Monat engagirt habe u. dass er ihm auf keinen vollen Monat Arbeit gegeben sei nicht seine Schuld, sondern Podrädschicks Schaden, er müsse also für einen ganzen Monat Lohn haben, obgleich er nur 16 Tage (nicht wie der Podrädschick angab 14 Tage) gearbeitet hat.
Der Podrädschick wurde befragt ob er geneigt sei, den Lohn seinen Arbeitern sogleich auszuzahlen oder könne er Gründe angeben welche ihn dieser Verpflichtung entheben. Hierauf gab er an dass er dieser Verpflichtung dadurch enthoben ist, weil die Leute durch eigenmächtige Pfändung sich an ihn vergriffen.
In Erwägung dessen, dass der Podrädschick Prokofii allem Anschein nach seine Leute betrügen wollte indem er ohne Weiteres seine Sachen zusammengepackt u. davon fahren wollte, u. wohl auch berechnete dass, wenn die Leute ihn nun abfassen, er also dennoch jeder Zahlungspflicht enthoben sei, wurde verfügt:
Der Podrädschick Prokofii Biistrow zahlt binnen 10 Tagen a dato den von den Leuten angegebenen u. von ihm selbst bestätigten Betrag aus mit Ausnahme der Forderung des Jaan Krup, welcher, da er nicht einen Monat sondern nur 16 Tage gearbeitet hat, auch nur für diese Zeit Lohn beanschruchen kann - lässt bis dahin sein Pferd in Pajusby als Pfand zurück, zahlt für dessen Fütterung 20 Cop. täglich und sollte er sich nach Ablauf der 10 Tage nicht einfinden um das Pfand auszulösen so wird es von diesem Gemeindegerichte öffentlich versteigert werden.
Es bleibt demnach zu zahlen:
dem Michel Mangul 650 Kop.
" Carl Noor 775 "
" Jürri Noor 397 " u. dem
Jaan Krup für 16 Tage a 28 Cop. 448 Kop. nach Abzug der erhaltenen Stiefel von 270 Kop. bleibt
178 "
Summa 20.00 Kop.
Nach Eröffnung dessen erklärten sich die Arbeiter zufrieden, der Podrädschick aber seine Unzufriedenheit u. bat um Appellation.
Am 19 Juli wurde das Pferd versteigert für 15 R. 75 Kop. und erhalten demnach die Gläubiger 68 1/4 Kop. pro Rbl. u. zwar:
Michel Mangul 4 R. 46 Kop.
Carl Noor 5 R. 35 "
Jürri Noor 2 R. 74 "
Jaan Krup 1 R. 20 "
Für das Futter des Pferdes 2 R. -- "
Summa 15 Rbl. 75 Kop.
Carl Noor wottis wälla 535 1/2 Kop. XXX