Der Gemeinde-Aelteste Mangul Essenson trug vor: der aus Woiseck im Jahr 1864 nach Pajusby umgeschriebene Michel Kull, welcher der Rekruten-Loosung in Woiseck entgehen wollte, habe sich verpflichtet, bei der nächsten Rekruten-Loosung in Pajusby 25 Rbl. S. M. zum besten desjenigen Loosenden einzuzahlen, welcher der Abgabe in den Militairdienst unterliegen sollte, nun aber weigere er sich dieser verpflichteten Zahlung nachzukommen, weil er indessen 25 3/4 Jahr geworden sei und der ersten Loosungs-Classe nicht mehr angehöre, was er als Gemeinde-Aeltester nicht zugeben könne, weil er bei seinem Eintritt in die Pajusbysche Gemeinde sich überhaupt nur verpflichtet habe 25 Rbl. S. M. für den Schutz der Rekruttirung zu zahlen und daher sein Alter nicht berücksichtigt werden könne, er diesesmal also gleich den übrigen 10 Loosenden die 25 Rbl. S. M. zu erlegen habe.
Vorgefordert deponirte Michel Kull nach Erklärung des Sachverhalts, dass er der Zahlung von 25 Rbl. S. M. sich gleich den übrigen Loosenden unterworfen haben würde, wenn er seinem Alter nach noch in der ersten Classe stände, da er aber jetzt in der I. Classe nicht mitzuloosen brauche, werde er auch die zur Bedingung gestellten 25 Rbl. S. M. nicht zu zahlen haben.
Verfügt:
Da Michel Kull sich zu der Zahlung von 25 Rbl. S. M. verpflichtet hat und bei seinem Eintritt zur Pajusbyschen Gemeinde davon keine Rede war, dass, falls er bis zur nächsten Abgabe eines Rekruten das Alter der I. Classe überschreitet, er den Betrag nicht mehr zu zahlen brauche, zu dem sich durch die Umschreibung an Theilnahme der Loosung geschätzt hat, er verpflichtet sei, den Betrag von 25 Rbl. S. M. sogleich zum Besten des Rekruten № 1 Hans Rumm auszuzahlen.
Bei Eröffnung dieses Urtheils erklärte er, dass er kein Geld besitze und nicht im Stande sei, die Zahlung zu leisten, wonach es bestimmt wurde, dass Michel Kull im nächsten Frühling in ein Dienstverhältnis von Seiten des Gemeindegerichts gegeben werde, der Betrag von 25 Rbl. S. M. aber bis zur Abarbeitung aus der Gebietslade zu leihen sei.
17 Januar 1869
Vorsitzer
Beisitzer Hans Tikk
" Jaan Kowit
732 Kop. erhalten
17.68 " desgl.
Der Gemeinde-Aelteste Mangul Essenson trug vor: der aus Woiseck im Jahr 1864 nach Pajusby umgeschriebene Michel Kull, welcher der Rekruten-Loosung in Woiseck entgehen wollte, habe sich verpflichtet, bei der nächsten Rekruten-Loosung in Pajusby 25 Rbl. S. M. zum besten desjenigen Loosenden einzuzahlen, welcher der Abgabe in den Militairdienst unterliegen sollte, nun aber weigere er sich dieser verpflichteten Zahlung nachzukommen, weil er indessen 25 3/4 Jahr geworden sei und der ersten Loosungs-Classe nicht mehr angehöre, was er als Gemeinde-Aeltester nicht zugeben könne, weil er bei seinem Eintritt in die Pajusbysche Gemeinde sich überhaupt nur verpflichtet habe 25 Rbl. S. M. für den Schutz der Rekruttirung zu zahlen und daher sein Alter nicht berücksichtigt werden könne, er diesesmal also gleich den übrigen 10 Loosenden die 25 Rbl. S. M. zu erlegen habe.
Vorgefordert deponirte Michel Kull nach Erklärung des Sachverhalts, dass er der Zahlung von 25 Rbl. S. M. sich gleich den übrigen Loosenden unterworfen haben würde, wenn er seinem Alter nach noch in der ersten Classe stände, da er aber jetzt in der I. Classe nicht mitzuloosen brauche, werde er auch die zur Bedingung gestellten 25 Rbl. S. M. nicht zu zahlen haben.
Verfügt:
Da Michel Kull sich zu der Zahlung von 25 Rbl. S. M. verpflichtet hat und bei seinem Eintritt zur Pajusbyschen Gemeinde davon keine Rede war, dass, falls er bis zur nächsten Abgabe eines Rekruten das Alter der I. Classe überschreitet, er den Betrag nicht mehr zu zahlen brauche, zu dem sich durch die Umschreibung an Theilnahme der Loosung geschätzt hat, er verpflichtet sei, den Betrag von 25 Rbl. S. M. sogleich zum Besten des Rekruten № 1 Hans Rumm auszuzahlen.
Bei Eröffnung dieses Urtheils erklärte er, dass er kein Geld besitze und nicht im Stande sei, die Zahlung zu leisten, wonach es bestimmt wurde, dass Michel Kull im nächsten Frühling in ein Dienstverhältnis von Seiten des Gemeindegerichts gegeben werde, der Betrag von 25 Rbl. S. M. aber bis zur Abarbeitung aus der Gebietslade zu leihen sei.
17 Januar 1869
Vorsitzer
Beisitzer Hans Tikk
" Jaan Kowit
732 Kop. erhalten
17.68 " desgl.