Copia
Behufs Füllung eines Gemeindeurtheils darüber, ob die zufolge Urtheils Eines Kaiserlichen Dörptschen Landgerichts d. d. ... 1866 N. ... für einen verübten Strassenraub von 1 Tonne Heeringe im Werth von 13 Rbl. in die ... Arrestanten-Compagnie des Civil-Ressorts auf 6 Monate abgegebene zu dem Gute Sarracus verzeichnete Bauren Peter Sentka u. Michel Uiga nach überstandener Strafzeit in der Arrestanten-Compagnion in die Sarracussche Gemeinde wiederum aufzunehmen sei oder nicht, hatten sich in Folge obrigkeitlicher Anordnung am heutigen Tage im Locale des örtl. Gem. Gerichts nachstehende zu der Sarracusschen Gemeinde gehörige Gemeindeglieder unter dem Vorsitze des Gem. Gerichts versammelt:
Jaan Perre, Widrik Rattik, Hendrik Mutso, Jaan Lühde, Johan Maddise, Jürri Treial, Hendrik Sentka.
Nachdem hiernächst aus den eingegangenen Sprawken festgestellt worden, dass
der Peter Sentka zur Zeit 25 Jahre alt, lutherischer Confession, dessen Frau Liis, alt ... Jahre, Tochter Anna, alt ... Jahre, Tochter Marri, alt ... Jahre, Tochter Liis, alt ... Jahre
und dass der Michel Uiga zur Zeit 30 Jahre alt, dessen Frau Marri ... Jahr alt, Sohn Peter ... Jahr alt, Sohn Jaan ... Jahr alt, Tochter Liis ... Jahr alt.
Die Familie des Ersteren befindet sich gegenwärtig unter dem Gute Aija bei dem Schwiegervater desselben, die des letzteren aber in der örtl. Gemeinde - beide in hilfsbedürftiger Lage - wobei sich die versammelten Gemeinde sowie Gem. Ger. Glieder dahin aussprachen: "Dass der Peter Sentka, da er vor seiner Verurtheilung sich stets gut aufgeführt u. sonst keinen Anlass zur Beschwerde gegeben, u. in der Aufführung des Michel Uiga zwar einige Mängel vorgekommen, nach überstandener Strafzeit in der hiesigen Gemeinde zu belassen seien." Beide am meisten wegen Ernährung ihrer Familie, welche sonst der Gem. zur Last fallen würden.
Für die fehlenden ca. 10 stimmberechtigten Gemeindeglieder in dieser Versammlung versicherten die Anwesenden, dass die Abwesenden die Wiederaufnahme der Obgedachten ebenfalls nicht verweigern.
Gemeindegerichts-Vorsitzer: Gusta Lühde XXX
Gem. Vorsteher Jaan Songisep XXX
Gemeidegerichts-Beisitzer Peter Narritz XXX
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Behufs Füllung eines Gemeindeurtheils darüber, ob die zufolge Urtheils Eines Kaiserlichen Dörptschen Landgerichts d. d. ... 1866 N. ... für einen verübten Strassenraub von 1 Tonne Heeringe im Werth von 13 Rbl. in die ... Arrestanten-Compagnie des Civil-Ressorts auf 6 Monate abgegebene zu dem Gute Sarracus verzeichnete Bauren Peter Sentka u. Michel Uiga nach überstandener Strafzeit in der Arrestanten-Compagnion in die Sarracussche Gemeinde wiederum aufzunehmen sei oder nicht, hatten sich in Folge obrigkeitlicher Anordnung am heutigen Tage im Locale des örtl. Gem. Gerichts nachstehende zu der Sarracusschen Gemeinde gehörige Gemeindeglieder unter dem Vorsitze des Gem. Gerichts versammelt:
Jaan Perre, Widrik Rattik, Hendrik Mutso, Jaan Lühde, Johan Maddise, Jürri Treial, Hendrik Sentka.
Nachdem hiernächst aus den eingegangenen Sprawken festgestellt worden, dass
der Peter Sentka zur Zeit 25 Jahre alt, lutherischer Confession, dessen Frau Liis, alt ... Jahre, Tochter Anna, alt ... Jahre, Tochter Marri, alt ... Jahre, Tochter Liis, alt ... Jahre
und dass der Michel Uiga zur Zeit 30 Jahre alt, dessen Frau Marri ... Jahr alt, Sohn Peter ... Jahr alt, Sohn Jaan ... Jahr alt, Tochter Liis ... Jahr alt.
Die Familie des Ersteren befindet sich gegenwärtig unter dem Gute Aija bei dem Schwiegervater desselben, die des letzteren aber in der örtl. Gemeinde - beide in hilfsbedürftiger Lage - wobei sich die versammelten Gemeinde sowie Gem. Ger. Glieder dahin aussprachen: "Dass der Peter Sentka, da er vor seiner Verurtheilung sich stets gut aufgeführt u. sonst keinen Anlass zur Beschwerde gegeben, u. in der Aufführung des Michel Uiga zwar einige Mängel vorgekommen, nach überstandener Strafzeit in der hiesigen Gemeinde zu belassen seien." Beide am meisten wegen Ernährung ihrer Familie, welche sonst der Gem. zur Last fallen würden.
Für die fehlenden ca. 10 stimmberechtigten Gemeindeglieder in dieser Versammlung versicherten die Anwesenden, dass die Abwesenden die Wiederaufnahme der Obgedachten ebenfalls nicht verweigern.
Gemeindegerichts-Vorsitzer: Gusta Lühde XXX
Gem. Vorsteher Jaan Songisep XXX
Gemeidegerichts-Beisitzer Peter Narritz XXX