Auf Ansuchende zur Neu Karrishofschen Geminde angeschrin beime verabeschiedetene Gemeinen den Liwlandschen Brigade der Joller Grenz wacheneche Jaan Jaans Sohn Soots, wegen Rühreichung der ihre besuhs furg fangnahner von
Unterstützungs goldern in der Pernauschen Kreis - Rentei erforderlichen dommenter, wurde
Verfügt:
Derselben mit den worschriftmaßigen Attestater zu wersehen und zwar dareiter
1, daß der Jaan Soots laut Kameralhofs Befehls wom 17. October c. sub Nº 15325 zur Neu Karrishofschen Gemeinde avgeschrieben worden und in Gutmansbach femen bleibenden Aufenthult hat.
2. daß ir weirtdlich einen büstinneten Lebens buroufer wir stt und znorr den Krie atdienstes stungne sich züge wandt hat.
3. daß die Gudmansbachsschen Gemeinde für die Riehtig Zeit die her Angaben hastet und sich wergflichtet, falls selbige nicht mit der Wahrseit über einstimmend befunden Worden sollten, der hohen Krone die dem Jaan Soots ausgezuhlten Untersteitze nysgelder zurink zuben statten
4. die dem Jaan Soots laut obgedachten Kamera Gofs besuhls gewährte berechtigung zum Einghange der Unterstützung, golder zu attestiren und
5. diese Protocoll und die worstesenden Attestate mit der Am tauschrilt und den Siegel dieser Gemeinde Verwaltung verhessen, dem Sieggli venten zur Vorstellung an Eine Kaiserliche Pernausche Kreise Rentei in Orginal audzen reichen.
Gemeinde altesder Johan Sieman
Auf Ansuchende zur Neu Karrishofschen Geminde angeschrin beime verabeschiedetene Gemeinen den Liwlandschen Brigade der Joller Grenz wacheneche Jaan Jaans Sohn Soots, wegen Rühreichung der ihre besuhs furg fangnahner von
Unterstützungs goldern in der Pernauschen Kreis - Rentei erforderlichen dommenter, wurde
Verfügt:
Derselben mit den worschriftmaßigen Attestater zu wersehen und zwar dareiter
1, daß der Jaan Soots laut Kameralhofs Befehls wom 17. October c. sub Nº 15325 zur Neu Karrishofschen Gemeinde avgeschrieben worden und in Gutmansbach femen bleibenden Aufenthult hat.
2. daß ir weirtdlich einen büstinneten Lebens buroufer wir stt und znorr den Krie atdienstes stungne sich züge wandt hat.
3. daß die Gudmansbachsschen Gemeinde für die Riehtig Zeit die her Angaben hastet und sich wergflichtet, falls selbige nicht mit der Wahrseit über einstimmend befunden Worden sollten, der hohen Krone die dem Jaan Soots ausgezuhlten Untersteitze nysgelder zurink zuben statten
4. die dem Jaan Soots laut obgedachten Kamera Gofs besuhls gewährte berechtigung zum Einghange der Unterstützung, golder zu attestiren und
5. diese Protocoll und die worstesenden Attestate mit der Am tauschrilt und den Siegel dieser Gemeinde Verwaltung verhessen, dem Sieggli venten zur Vorstellung an Eine Kaiserliche Pernausche Kreise Rentei in Orginal audzen reichen.
Gemeinde altesder Johan Sieman