Kokkoral sel 4. Julijl 1875.
Peakohtomees Michel Ounap
kohtomees: Josep Polakesse.
" Jaan Wiljus.
Tartu Linna kaupmehhe palwe peäle ja nimmelt Nikifor Goruschkin, laskis Kokkora walla kohhus seia Protocolli ramatu sisse ülleskirjutada ja copirida sedda järrel seiswad Saksa keele kirjutud Prottocolli, mis Originali Prottocollist sai wälja kirjutud, kes Tartu linna Kreiskohto juures sel 7. Mail 1871 No 1616 all on kinnitud saanud, et temma siin saaks alles seisma, kui ehk mõnne juhtuwa õnnetusse läbbi se Originalprotocoll Nikifor Goruschkina käest ärra kadduma woi otsa saama peaks minnema
Se Original Protocoll, mis Nikifori Goruschkina käes hoida on, on kahhe rublasse Tempelpogna peäle kirjutud ja Kreiskohto pitsariga Tartus kinnitud saanud.
Peakohtomees: Michel Ounap XXX
kohtomees: Josep Polakesse XXX
" Jaan Wiljus XXX
Copia
Kund und wissen sei hirmit Allen und Jeden in sonderheit aber denen, so dawon gelegen, dass am heutigen unten gesetzten tage zwischen den alleinigen gesetzlichen Erben des werstorbenen Wesenbergschen Okladisten Simon Kondrtajew Goruschkin, als: 1, der verwittweten Frau Anna Goruschkin und deren Kindern, resp. KinderKinder, nämlich 2, den alleinigen gesetzlichen Erben des verstorbenen Jakob Goruschkin, als a, der werwittweten Frau Marie Goruschkin für sich und Namens ihrer unmündigen Kinder Anisja Awdotja und Anastasja Goruschkin, b, der Anna Jakowlewna Schlenduchin geb. Goruschin 3, dem Nikifor Goruschkin, 4. Iwan Goruschkin, 5. Timafei Goruschkin, 6, Constantin Goruschkin und 7, der Alexandra Starikow geb. Goruschkin nachstehender Erbtransact auch Erben und Erb=wie Rechts nehmen wohlbedichtig verabredet geschlossen und nieder gesechreiben ist.
§. 1.
Nach dem Eingangsgenannten Erben auf dem Wege der gesetzlichen Erbfolge von dem Wesenbergschen Okaldisten Simon Kandratjew Goruschkin ein im Dorpatschen Kreise und Koddaferschen Kirchspiele unter dem Gute Kokkora im Dorfe Krasnagor belegenes Wohnhaus sammt dem dazugehörigen Grundzinsrechten und allen Appertinention zugefallen ... und übertragen die bezeichneten Erben solches Wohnhaus sammt dem Grundzinsrechte und alles Appertinention frank und frei von allen Schulden, Lasten und Verheftingen, mit allen Rechten und Befügnissen, wie solches Wohnhaus sammt Grundzinsrecht bisher besessen und benutzt worden oder hätte besessen und benutzt werden können, an ihrer Miterben, den Kaufmann Nikifor Goruschkin für die Erbsessionssumme von 400 Rubel S, schreibe vierhundert Rubul S, wobei die transiganten ausdrücklich bemerken, dass das mit dem oben bezeichneten Wohnhause zusammenhängende, auf demselben Fundamente von dem Werroschen Bürger Iwan Petrow Starkow für seine alleinige Rechnung nach dem tode des Simon Kondratjew Goruschkin erbaute Wohnhaus nicht Gegenstand dieses Erbtransacts ist.
§ 2.
Diese Erbcessionssumme von vierhundert Rubel berichtigt der Kaufmann Nikifor Goruschkin in der Weise, dass derselbe sich in Anrechnung bringt,
1. der von ihm für den verstorbenen Simon Kondratjew Goruschkin nach desse tode an den Indrik Reinomäggi gezahlten - 18 Rubel S.
2, die gleichfalls für den verstorbenen Simon Kondratjew Goruschkin nach dessen tode an den Dorpatschen Kaufmann Gladkow gezahlten (zweihundertneunzig Rbl. (290 Rubl. S.
3, die für des übergebene Wohnhaus acht Jahren hindurch gezahlten Grundzinsgelder im Gesammtbetrage von - " - 48 Rbl. (schreibe achtundvierzig Rubel S.)
4, Dass derselbe den Mittransigenten baar aus zahlt - " - 44
schreibe vier und vierzig Rbl.
Summa 400
über deren richtigen Empfang die Mittransiganten durch unterzeichnung dieses transacts in bester Form Rechtens quittirt haben wollen, womit dem die ganze Erbcessionssumme von 400 Rubel S. berichtigt erscheint.
§. 3.
Die Uebergabe des in Rede stehenden Wohnhaus hat bereits stattgefunden.
§. 4.
Alle mit dem Abschluss und der Anfertigung dieses transacts verbundenen gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten trägt ohne Ausnahme der Kaufmann Nikifor Goruschkin.
Dessen zur Urkunde ist dieser transact vn sämmtlichen transigenten unter Entsagung auf alle ersinnlichen Einreden, Ausreden und Rechtsbehalfe eigenhändig resp in gehöriger Assistenz unterzeichnet worden. So geshehe Dorpat den
---
Die Antsentität der eigenhändig gezogenen Kreutze resp. Namens Unterschriften
1, die Kreuze der Anna Danilewna Goruschkin
2. die Namens-Unterschrift des Goruschkin
3. der Namens d. der T. S. Goruschkin und
4. der Kreuze der Maria Goruschkin wird desmittelst facta regognitione personali von einem Keiserlichen Dorpatschen Kreisgerichte unter Beidrückung des gerichtssiegels attestiert u. s. w. u. s. w.
Dorpat Kreisgericht am 7. Mai 1871.
No 1616
Kreisrichter Anrep.
Sigel des Dorpatschen Kreisgerichts.
---
in fidem Copia
J. Saul.
Gemeindeschreiber zu Kokkora.
Kokkoral sel 4. Julijl 1875.
Peakohtomees Michel Ounap
kohtomees: Josep Polakesse.
" Jaan Wiljus.
Tartu Linna kaupmehhe palwe peäle ja nimmelt Nikifor Goruschkin, laskis Kokkora walla kohhus seia Protocolli ramatu sisse ülleskirjutada ja copirida sedda järrel seiswad Saksa keele kirjutud Prottocolli, mis Originali Prottocollist sai wälja kirjutud, kes Tartu linna Kreiskohto juures sel 7. Mail 1871 No 1616 all on kinnitud saanud, et temma siin saaks alles seisma, kui ehk mõnne juhtuwa õnnetusse läbbi se Originalprotocoll Nikifor Goruschkina käest ärra kadduma woi otsa saama peaks minnema
Se Original Protocoll, mis Nikifori Goruschkina käes hoida on, on kahhe rublasse Tempelpogna peäle kirjutud ja Kreiskohto pitsariga Tartus kinnitud saanud.
Peakohtomees: Michel Ounap XXX
kohtomees: Josep Polakesse XXX
" Jaan Wiljus XXX
Copia
Kund und wissen sei hirmit Allen und Jeden in sonderheit aber denen, so dawon gelegen, dass am heutigen unten gesetzten tage zwischen den alleinigen gesetzlichen Erben des werstorbenen Wesenbergschen Okladisten Simon Kondrtajew Goruschkin, als: 1, der verwittweten Frau Anna Goruschkin und deren Kindern, resp. KinderKinder, nämlich 2, den alleinigen gesetzlichen Erben des verstorbenen Jakob Goruschkin, als a, der werwittweten Frau Marie Goruschkin für sich und Namens ihrer unmündigen Kinder Anisja Awdotja und Anastasja Goruschkin, b, der Anna Jakowlewna Schlenduchin geb. Goruschin 3, dem Nikifor Goruschkin, 4. Iwan Goruschkin, 5. Timafei Goruschkin, 6, Constantin Goruschkin und 7, der Alexandra Starikow geb. Goruschkin nachstehender Erbtransact auch Erben und Erb=wie Rechts nehmen wohlbedichtig verabredet geschlossen und nieder gesechreiben ist.
§. 1.
Nach dem Eingangsgenannten Erben auf dem Wege der gesetzlichen Erbfolge von dem Wesenbergschen Okaldisten Simon Kandratjew Goruschkin ein im Dorpatschen Kreise und Koddaferschen Kirchspiele unter dem Gute Kokkora im Dorfe Krasnagor belegenes Wohnhaus sammt dem dazugehörigen Grundzinsrechten und allen Appertinention zugefallen ... und übertragen die bezeichneten Erben solches Wohnhaus sammt dem Grundzinsrechte und alles Appertinention frank und frei von allen Schulden, Lasten und Verheftingen, mit allen Rechten und Befügnissen, wie solches Wohnhaus sammt Grundzinsrecht bisher besessen und benutzt worden oder hätte besessen und benutzt werden können, an ihrer Miterben, den Kaufmann Nikifor Goruschkin für die Erbsessionssumme von 400 Rubel S, schreibe vierhundert Rubul S, wobei die transiganten ausdrücklich bemerken, dass das mit dem oben bezeichneten Wohnhause zusammenhängende, auf demselben Fundamente von dem Werroschen Bürger Iwan Petrow Starkow für seine alleinige Rechnung nach dem tode des Simon Kondratjew Goruschkin erbaute Wohnhaus nicht Gegenstand dieses Erbtransacts ist.
§ 2.
Diese Erbcessionssumme von vierhundert Rubel berichtigt der Kaufmann Nikifor Goruschkin in der Weise, dass derselbe sich in Anrechnung bringt,
1. der von ihm für den verstorbenen Simon Kondratjew Goruschkin nach desse tode an den Indrik Reinomäggi gezahlten - 18 Rubel S.
2, die gleichfalls für den verstorbenen Simon Kondratjew Goruschkin nach dessen tode an den Dorpatschen Kaufmann Gladkow gezahlten (zweihundertneunzig Rbl. (290 Rubl. S.
3, die für des übergebene Wohnhaus acht Jahren hindurch gezahlten Grundzinsgelder im Gesammtbetrage von - " - 48 Rbl. (schreibe achtundvierzig Rubel S.)
4, Dass derselbe den Mittransigenten baar aus zahlt - " - 44
schreibe vier und vierzig Rbl.
Summa 400
über deren richtigen Empfang die Mittransiganten durch unterzeichnung dieses transacts in bester Form Rechtens quittirt haben wollen, womit dem die ganze Erbcessionssumme von 400 Rubel S. berichtigt erscheint.
§. 3.
Die Uebergabe des in Rede stehenden Wohnhaus hat bereits stattgefunden.
§. 4.
Alle mit dem Abschluss und der Anfertigung dieses transacts verbundenen gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten trägt ohne Ausnahme der Kaufmann Nikifor Goruschkin.
Dessen zur Urkunde ist dieser transact vn sämmtlichen transigenten unter Entsagung auf alle ersinnlichen Einreden, Ausreden und Rechtsbehalfe eigenhändig resp in gehöriger Assistenz unterzeichnet worden. So geshehe Dorpat den
---
Die Antsentität der eigenhändig gezogenen Kreutze resp. Namens Unterschriften
1, die Kreuze der Anna Danilewna Goruschkin
2. die Namens-Unterschrift des Goruschkin
3. der Namens d. der T. S. Goruschkin und
4. der Kreuze der Maria Goruschkin wird desmittelst facta regognitione personali von einem Keiserlichen Dorpatschen Kreisgerichte unter Beidrückung des gerichtssiegels attestiert u. s. w. u. s. w.
Dorpat Kreisgericht am 7. Mai 1871.
No 1616
Kreisrichter Anrep.
Sigel des Dorpatschen Kreisgerichts.
---
in fidem Copia
J. Saul.
Gemeindeschreiber zu Kokkora.