PROTOKOLL

Lõve: Protokolliraamat (1823-1828)

LeidandmedEAA.3482.1.2
Kaader
24
Daatum1825
Protokolli teema6. Töö- ja teenistussuhted
Märkused

Siin on ilmselt tegemist töölepingute reeglitega, mis on kirjutatud protokollide vahele.

Festgesetzter hochster Lohn der Gesinde und Hofes Dienstbothen Helmetsch. K.Sp.

I Lohn der Hofes Dienstbothen

Der männlichen Hofes Dienstbothen

Alle 3 Jahre einen Pelz

„ „ „ einen wollenen Leibrock Oder Kamisol

Alle Jahr „ ein wollenes Kamisol

„ „ ein leinenes Kamisol

„ „ 1 ½ Paar leinenen Beinkleider

„ „ 1 Paar wollenen Beinkleider

„ „ 2 flächsene und ein heedenes Hemd

„ „ 2 paar wollene Strümpfe

„ „ 2 Paar zwirn Strümpfe

„ „ 2 Paar wollene Handschuhe

„ „ 12 Paar Pasteln

„ „ 5 R. Banko Ass: an baarem Geld.

II der weibliche Hofes Dienstbothe bekömmt

Alle 3 Jahre einen Pelz, welchen jedoch nur Diejenigen, die in der ausseren Wirstscheaft gebraucht werden, erhalten, die andere bekommen, statt dessen einen wollenen R?ibrock oder Kamisol.

Alle 2 Jahre ein wollenes Kamisol.

Alla Jahr 15 Ellen flächsen Lein oder 3 Hemde

„ „ 9 Ellen heeden Lein oder 3 Hemde

„ „ 10 Ellen bunte Leinewand, oder ein Leine

„ „ Kamisol nebst Unterrock

„ „ 1 Pfund Zwirn Oder 2 paar Strümpfe

„ „ 3 Pfund Wolle

„ „ ein gestreift halbwollenen Unterrock

„ „ 12 Paar Pasteln

„ „ 1 Rubel Silber Münze an Geld

III Lohn der Gesindes Dienstbothen

1. Der ganze Kunft erhält ausser der beständigen Kost:

jährlich 1/3 Lofstelle Roggenland mit der Saat des Wirthen

„ „ 1/3 „ „ Gerstenland mit der Saat des Wirthen

„ „ 1/3 „ „ im Buschlande

Alle 2 Jahr einen wollenen Leibrock

„ „ ein paar wollene Hosen

„ „ einen Pelz

Alle Jahr 2 ½ Paar leinene Hosen

„ „ 3 Hemde

„ „ 2 Paar wollene Strümpfe

„ „ 1 Paar wollene ?

„ „ 1 paar lainene ?

„ „ 2 Paar wollene Handschuhe

„ „ 5 Paar Pasteln; und; wenn er vom Wirthen auf die Fahre gesand wird taglich 10 Kopeken Kupfer Münze Fahrgeld.

Dient das Weib der ganzen Kunfts dem Wirthen gleichfalls das ganze jahr hindurch, so erhält es ausser der bestandigen Kost für sich und ihre Kinder: jährlich ½ Lofstelle Buschland zu Leinsaat, und freies Futter für 2 Schaafe, so wie die nötige Zeit zum Flachsbau u zu Erfertigung? der Kleidungsstücke für sich und ihre Kinder.

IIII Der Halbkunft erhielt mit seinem Weibe nur dann die Kost vom Wirthen wenn sie mit dessen Arbeit beschäftigt sind, aber dies als

Alle jahr 1 ½ Lofstellen Brustacker in jedes Loth

„ „ 1/3 „ Buschland zu Küttis, zu dreymaliger Nutzung

„ „ 1/3 „ Gerstenland

„ „ 5 „ Heuschlag, und bey der Wirthen Arbeit, Futter für sein Pferd

V Die Gesindes Magd bekömmt ausser der beständigen Kost:

Alle 2 Jahre einen wollenen Leibrock

„ „ einen wollenen Unterrock

Alle Jahr 2 Hemde

„ „ 1 Leinenen Unterrock

„ „ 2 tt Wolle

„ „ 4 Paar Pasteln

„ „ 1 Kübel K. Münze an Gelde.

Festgesetzter hochster Lohn der Gesinde und Hofes Dienstbothen Helmetsch. K.Sp.

I Lohn der Hofes Dienstbothen

Der männlichen Hofes Dienstbothen

Alle 3 Jahre einen Pelz

„ „ „ einen wollenen Leibrock Oder Kamisol

Alle Jahr „ ein wollenes Kamisol

„ „ ein leinenes Kamisol

„ „ 1 ½ Paar leinenen Beinkleider

„ „ 1 Paar wollenen Beinkleider

„ „ 2 flächsene und ein heedenes Hemd

„ „ 2 paar wollene Strümpfe

„ „ 2 Paar zwirn Strümpfe

„ „ 2 Paar wollene Handschuhe

„ „ 12 Paar Pasteln

„ „ 5 R. Banko Ass: an baarem Geld.

II der weibliche Hofes Dienstbothe bekömmt

Alle 3 Jahre einen Pelz, welchen jedoch nur Diejenigen, die in der ausseren Wirstscheaft gebraucht werden, erhalten, die andere bekommen, statt dessen einen wollenen R?ibrock oder Kamisol.

Alle 2 Jahre ein wollenes Kamisol.

Alla Jahr 15 Ellen flächsen Lein oder 3 Hemde

„ „ 9 Ellen heeden Lein oder 3 Hemde

„ „ 10 Ellen bunte Leinewand, oder ein Leine

„ „ Kamisol nebst Unterrock

„ „ 1 Pfund Zwirn Oder 2 paar Strümpfe

„ „ 3 Pfund Wolle

„ „ ein gestreift halbwollenen Unterrock

„ „ 12 Paar Pasteln

„ „ 1 Rubel Silber Münze an Geld

III Lohn der Gesindes Dienstbothen

1. Der ganze Kunft erhält ausser der beständigen Kost:

jährlich 1/3 Lofstelle Roggenland mit der Saat des Wirthen

„ „ 1/3 „ „ Gerstenland mit der Saat des Wirthen

„ „ 1/3 „ „ im Buschlande

Alle 2 Jahr einen wollenen Leibrock

„ „ ein paar wollene Hosen

„ „ einen Pelz

Alle Jahr 2 ½ Paar leinene Hosen

„ „ 3 Hemde

„ „ 2 Paar wollene Strümpfe

„ „ 1 Paar wollene ?

„ „ 1 paar lainene ?

„ „ 2 Paar wollene Handschuhe

„ „ 5 Paar Pasteln; und; wenn er vom Wirthen auf die Fahre gesand wird taglich 10 Kopeken Kupfer Münze Fahrgeld.

Dient das Weib der ganzen Kunfts dem Wirthen gleichfalls das ganze jahr hindurch, so erhält es ausser der bestandigen Kost für sich und ihre Kinder: jährlich ½ Lofstelle Buschland zu Leinsaat, und freies Futter für 2 Schaafe, so wie die nötige Zeit zum Flachsbau u zu Erfertigung? der Kleidungsstücke für sich und ihre Kinder.

IIII Der Halbkunft erhielt mit seinem Weibe nur dann die Kost vom Wirthen wenn sie mit dessen Arbeit beschäftigt sind, aber dies als

Alle jahr 1 ½ Lofstellen Brustacker in jedes Loth

„ „ 1/3 „ Buschland zu Küttis, zu dreymaliger Nutzung

„ „ 1/3 „ Gerstenland

„ „ 5 „ Heuschlag, und bey der Wirthen Arbeit, Futter für sein Pferd

V Die Gesindes Magd bekömmt ausser der beständigen Kost:

Alle 2 Jahre einen wollenen Leibrock

„ „ einen wollenen Unterrock

Alle Jahr 2 Hemde

„ „ 1 Leinenen Unterrock

„ „ 2 tt Wolle

„ „ 4 Paar Pasteln

„ „ 1 Kübel K. Münze an Gelde.


TAGASI KUVA MÄRGENDUS