PROTOKOLL

Lõve: Protokolliraamat (1823-1828)

LeidandmedEAA.3482.1.2
Kaader
37
Daatum15.02.1826
Protokolli teema6. Töö- ja teenistussuhted

Nach der am heutigen untergezetzten Datum mit dem Lauenhoffschen Hofs Weber Carel Stafenau, der am St George Tage  d.J. die persönliche freiheit erhält, und mit mir Endes unterzeichneten, nach vorherigen mündschen Verabredung und getroffenen Vereinbarung, bleibt der benannte Weber Carel Stafenau nach wie zuvor, von St Georgen Tage d.J. als am 23ten April d.J. auf drey nacheinander folgende Jahre, im Dienste als Hofs Weber, und bekommt derselbe die tägliche Beköstigung, mit den übrigen Hofsbeuten gemeinschaftlich, so wie auch zum Unterhalt: eines Weibes aufs  volle Jahr 6 Lof Roggen, 3 lof Gerste, 1 Lof Erbsen, oder Bohnen, 2 Lof Gerstenmalzmehl zu Dünnbier, und 3 Ltt Salz.

An Kleidungs Stücken

Das 1ste Jahr einen ordinairen Wattmannen Rock

Das 2te Jahr von ordinairen Wattmann, ein Kamisol nebst ein Paar kurze Hoosen.

Das 3te Jahr einen gewöhnlichen baur Schaafs Pelz

Jedes Jahr Sommer Kamisol und ein Paar Hoosen, von ordinairen groben heeden Leinewand

An Stelle des Hemde, wollenen Strümpfe und Handschuhen, welsches das Webers Weib zu besorgen hat 2 ltt Langflachs und 3 Pfund ordinaire Wolle, ein Paar Stiefel, eine hälbe Rindshaut zu Pasteln, und 5 Rubel baares Geld. Sollte der Weber Carel Stafenau, sich während der Zeit seines Dienstes, durch fleiss in der Weberei, gutes Führung und Nüchternheit dessen verdient machen, so bekommt derselbe von mir ein Geschenk in Zehn Rubel Banco Assignatione. Auch erhält der Weber Carel Stafenau von mir Endes unterzeichneten drey Dienstjahre, dessen Vater der Weber Ado mit Stade? abgehen sollte, dass wann er sich dessen verdienst macht er dann bis Benützung des Hofs Kangur Landes und so dazu gehörig bekommen soll, über welchen Gegenstand, dann ein neuer Contract zu schliessen ist.

Bei Nichterfüllung der in diesen Contract von dem Weber Carel Stafenau übernommenen Dienstverpflichtungen etwaniger Untreue und Trunkenheit, ist dieser Contract auf der Stelle ohne alle und jede richterliche Beihälte gehoben, und wird dem Weber Carel Stafenau, nach Berechnung der Zeit seines Dienstes, aber nicht fürs volle Jahr das Uebrige wie Lohn, Deputat und BeikleidigungeStücken ausgezahlt. So geschähen zu Lauenhoff den 15ten Februar 1826.

Otto von Anrep

Magnus Böning Gemeindeschreiber

Nach der am heutigen untergezetzten Datum mit dem Lauenhoffschen Hofs Weber Carel Stafenau, der am St George Tage  d.J. die persönliche freiheit erhält, und mit mir Endes unterzeichneten, nach vorherigen mündschen Verabredung und getroffenen Vereinbarung, bleibt der benannte Weber Carel Stafenau nach wie zuvor, von St Georgen Tage d.J. als am 23ten April d.J. auf drey nacheinander folgende Jahre, im Dienste als Hofs Weber, und bekommt derselbe die tägliche Beköstigung, mit den übrigen Hofsbeuten gemeinschaftlich, so wie auch zum Unterhalt: eines Weibes aufs  volle Jahr 6 Lof Roggen, 3 lof Gerste, 1 Lof Erbsen, oder Bohnen, 2 Lof Gerstenmalzmehl zu Dünnbier, und 3 Ltt Salz.

An Kleidungs Stücken

Das 1ste Jahr einen ordinairen Wattmannen Rock

Das 2te Jahr von ordinairen Wattmann, ein Kamisol nebst ein Paar kurze Hoosen.

Das 3te Jahr einen gewöhnlichen baur Schaafs Pelz

Jedes Jahr Sommer Kamisol und ein Paar Hoosen, von ordinairen groben heeden Leinewand

An Stelle des Hemde, wollenen Strümpfe und Handschuhen, welsches das Webers Weib zu besorgen hat 2 ltt Langflachs und 3 Pfund ordinaire Wolle, ein Paar Stiefel, eine hälbe Rindshaut zu Pasteln, und 5 Rubel baares Geld. Sollte der Weber Carel Stafenau, sich während der Zeit seines Dienstes, durch fleiss in der Weberei, gutes Führung und Nüchternheit dessen verdient machen, so bekommt derselbe von mir ein Geschenk in Zehn Rubel Banco Assignatione. Auch erhält der Weber Carel Stafenau von mir Endes unterzeichneten drey Dienstjahre, dessen Vater der Weber Ado mit Stade? abgehen sollte, dass wann er sich dessen verdienst macht er dann bis Benützung des Hofs Kangur Landes und so dazu gehörig bekommen soll, über welchen Gegenstand, dann ein neuer Contract zu schliessen ist.

Bei Nichterfüllung der in diesen Contract von dem Weber Carel Stafenau übernommenen Dienstverpflichtungen etwaniger Untreue und Trunkenheit, ist dieser Contract auf der Stelle ohne alle und jede richterliche Beihälte gehoben, und wird dem Weber Carel Stafenau, nach Berechnung der Zeit seines Dienstes, aber nicht fürs volle Jahr das Uebrige wie Lohn, Deputat und BeikleidigungeStücken ausgezahlt. So geschähen zu Lauenhoff den 15ten Februar 1826.

Otto von Anrep

Magnus Böning Gemeindeschreiber


TAGASI KUVA MÄRGENDUS