PROTOKOLL

Lõve: Protokolliraamat (1823-1828)

LeidandmedEAA.3482.1.2
Kaader
37
38
Daatum15.02.1826
Protokolli teema6. Töö- ja teenistussuhted

Der ehemalige Erbkerl des Gutes Lauenhoff, Knecht in Kukke Gesinde Namens Ans Jurik, der am St George Tage des Jahres 1825 die persönliche Freiheit erhalten, übernimmt nebst dessen Weibe, nach der mit mir Endes unterzeichneten getroffenen mündlichen Abrede und Vereinbarung, vom St George Tage d.J. an, in der Hoflage Robbertshoff, den Dienst als Viehkerl in der Besorgung und guten Nachsicht des Hofslags Dienst, auf drey nacheinander folgende Jahre bis zum St George Tage oder am 23ten April des 1829ten Jahres, so wie es von der Lauenhoffschen Gutsverwaltung verlangt wird, treu, nüchtern und des besten Sorgfalt vorzustehen, und muss dessen Weib von Michaelis Tage, bis zum St George Tage jeden Winter 1 ½ ltt grobe Heede zu Garn, oder nach Verhältniss dagegen Flachs oder Wolle, wie es vom Hofe verlangt wird, unendgeldlich Spinnen, auch muss der Ans Jurik auf dem im August Monat jedes Jahr statthebenden Helmetschen Jahrmarkt, die von der Lauenhoffchen Gutsverwaltung erhaltenen Hofs Waare ungeweigert, ohne dafür einen Ersatz zu verlangen, zu denen bestimmten Preisen verkaufen.

Für den als Viehkerl in der Hoflage Robbertshoff übernommenen Dienst erhalt der Ans Jurik für ein volles Jahr an Deputat und Lohn 12 Lof Roggen, 6 Lof ardinaire Gerste, 1 Lof Erbsen, ½ Lof Bohnen, ½ Lof Hanfsaat, 4 Ltt Salz, 2 Ltt Langflachs, 50 Ltt Heu, eine Rindhaut zu Pasteln, 5 Rubel geld, und den ihm angewiesenen, neu umzaunten Gartenplatz, den der Ans Jurik, mit dem Dünger, von seinen Vieh zu bedüngen hat, was von dem Dünger seines Viehes Rest bleibt, verbleibt zur Kultur des Hoflagshalder, und darf von diesen Dünger nicht anderseitig veräussert werden.

An Kleidungsstücke

Das 1te Jahr einen ordinairen bbauer Wattmannen Rock

Das 2te Jahr ein ordinair Bauer Wattmannen Kamisol und kurze Hosen.

Das 3te Jahr einen ordinairen Bauer Schaafs Pelz

Jeden Sommer, ein Kamissol und ein Paar Hoosen, von ordinairen groben Heeden Leinewand.

Die Erlaubnis auf Hofes Rauchfutter 2 Kühe und 2 Schaafe zu halten, dafür der Ans Jurik keine Wolle von Hofe bekommt und sich die wollene Strümpfe und Handschuhe, selbst für sich zu besorgen hat, ohne dafür eine Nachrechnung zu machen.

Bey Nichterfüllung des in diesen Contract übernommenen Dienstverpflichtung und Leistung, etwaniger Veruntreuung und Trunkenheit, ist dieser Contract auf der Stelle, ohne alle und jede richterliche Beyhälte gehoben, und wird dem Ans Jurik

nach Berechnung für die Zeit seines Dienstes, aber nicht fürs selben Jahr, das Deputat und übrige Lohn ? Ausgezahlt, und wird der Ans Jurik die übrige Zeit seiner hier im Contracte übernommene Dienstjahre, wiederum als Knecht bey der Bauerschaft des Gutes Lauenhoff im Dienste. So geschen Lauenhoff am 15ten Februar 1826.

Major Otto von Anrep

Magnus Böning

Gemeindescreiber

Der ehemalige Erbkerl des Gutes Lauenhoff, Knecht in Kukke Gesinde Namens Ans Jurik, der am St George Tage des Jahres 1825 die persönliche Freiheit erhalten, übernimmt nebst dessen Weibe, nach der mit mir Endes unterzeichneten getroffenen mündlichen Abrede und Vereinbarung, vom St George Tage d.J. an, in der Hoflage Robbertshoff, den Dienst als Viehkerl in der Besorgung und guten Nachsicht des Hofslags Dienst, auf drey nacheinander folgende Jahre bis zum St George Tage oder am 23ten April des 1829ten Jahres, so wie es von der Lauenhoffschen Gutsverwaltung verlangt wird, treu, nüchtern und des besten Sorgfalt vorzustehen, und muss dessen Weib von Michaelis Tage, bis zum St George Tage jeden Winter 1 ½ ltt grobe Heede zu Garn, oder nach Verhältniss dagegen Flachs oder Wolle, wie es vom Hofe verlangt wird, unendgeldlich Spinnen, auch muss der Ans Jurik auf dem im August Monat jedes Jahr statthebenden Helmetschen Jahrmarkt, die von der Lauenhoffchen Gutsverwaltung erhaltenen Hofs Waare ungeweigert, ohne dafür einen Ersatz zu verlangen, zu denen bestimmten Preisen verkaufen.

Für den als Viehkerl in der Hoflage Robbertshoff übernommenen Dienst erhalt der Ans Jurik für ein volles Jahr an Deputat und Lohn 12 Lof Roggen, 6 Lof ardinaire Gerste, 1 Lof Erbsen, ½ Lof Bohnen, ½ Lof Hanfsaat, 4 Ltt Salz, 2 Ltt Langflachs, 50 Ltt Heu, eine Rindhaut zu Pasteln, 5 Rubel geld, und den ihm angewiesenen, neu umzaunten Gartenplatz, den der Ans Jurik, mit dem Dünger, von seinen Vieh zu bedüngen hat, was von dem Dünger seines Viehes Rest bleibt, verbleibt zur Kultur des Hoflagshalder, und darf von diesen Dünger nicht anderseitig veräussert werden.

An Kleidungsstücke

Das 1te Jahr einen ordinairen bbauer Wattmannen Rock

Das 2te Jahr ein ordinair Bauer Wattmannen Kamisol und kurze Hosen.

Das 3te Jahr einen ordinairen Bauer Schaafs Pelz

Jeden Sommer, ein Kamissol und ein Paar Hoosen, von ordinairen groben Heeden Leinewand.

Die Erlaubnis auf Hofes Rauchfutter 2 Kühe und 2 Schaafe zu halten, dafür der Ans Jurik keine Wolle von Hofe bekommt und sich die wollene Strümpfe und Handschuhe, selbst für sich zu besorgen hat, ohne dafür eine Nachrechnung zu machen.

Bey Nichterfüllung des in diesen Contract übernommenen Dienstverpflichtung und Leistung, etwaniger Veruntreuung und Trunkenheit, ist dieser Contract auf der Stelle, ohne alle und jede richterliche Beyhälte gehoben, und wird dem Ans Jurik

nach Berechnung für die Zeit seines Dienstes, aber nicht fürs selben Jahr, das Deputat und übrige Lohn ? Ausgezahlt, und wird der Ans Jurik die übrige Zeit seiner hier im Contracte übernommene Dienstjahre, wiederum als Knecht bey der Bauerschaft des Gutes Lauenhoff im Dienste. So geschen Lauenhoff am 15ten Februar 1826.

Major Otto von Anrep

Magnus Böning

Gemeindescreiber


TAGASI KUVA MÄRGENDUS