PROTOKOLL

Lõve: Protokolliraamat (1823-1828)

LeidandmedEAA.3482.1.2
Kaader
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46
Daatum12.11.1827
Protokolli teema6. Töö- ja teenistussuhted
Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Andres Illissohn Peakohtumees
Juhann Laarmann Kohtumees
Knecht Maddis Kohtumees

Der gegenwärtige Lauenhoffche Wirth Kukke Jurri hat um ? seine Kukke Gesinde Stelle am St. George Tage des 1828 Jahres zu verlassen, dahin sich mit dem Herrn Major von Anrep vereinbart, so balde es von der Lauenhoffchen Gutsverwaltung erforderlich ist die Untersuchnung anzustellen, woran es liegt dass der Brandtweins Brandt in Lauenhoff nicht nach erwünschtem Erfolge geht, den darin befindlichen Brenner dahin zu unterrichten, dass derselbe guten starken Brandtwein, rein von Geschmack und Geruch, liefert, sodann selbst nach der Brandtweinsküche zu kommen, und als Brenner guten Brandtwein der jederzeit zur Kr?s Lieferungen tauglich ist zu liefern, Unterhängt die Aufsicht beym Brandtweins Brand diesen Winter über zu haben, bey Erfüllung dieser Abmachung der Kukke Jurri in dessen Gesinde zu verbleiben, der Herr Major von Anrep ihn verspricht; zur mehrerer Sicherheit und Festhaltung dass obenerrichteten Abmachung, unterzeichnet sich der Kukke Jurri als Verbündlich machende und des Lauenhoffsche Gemeinde Gericht als von Seiten des Herrn Major von Anrep. So geschehen zu Lauenhoff 12 November 1827.

XXX

Andres Illissohn

Gemeinde Gerichts Vorsitzer

XXX

Juhann Laarmann

1ter Beysitzer.

XXX

Maddis Lecht

2ter Beysitzer

Friedrich Glocke

Gemeide Schreiber

Kukke Jurri

XXX

Eigenhandige drey Kreutze

Der gegenwärtige Lauenhoffche Wirth Kukke Jurri hat um ? seine Kukke Gesinde Stelle am St. George Tage des 1828 Jahres zu verlassen, dahin sich mit dem Herrn Major von Anrep vereinbart, so balde es von der Lauenhoffchen Gutsverwaltung erforderlich ist die Untersuchnung anzustellen, woran es liegt dass der Brandtweins Brandt in Lauenhoff nicht nach erwünschtem Erfolge geht, den darin befindlichen Brenner dahin zu unterrichten, dass derselbe guten starken Brandtwein, rein von Geschmack und Geruch, liefert, sodann selbst nach der Brandtweinsküche zu kommen, und als Brenner guten Brandtwein der jederzeit zur Kr?s Lieferungen tauglich ist zu liefern, Unterhängt die Aufsicht beym Brandtweins Brand diesen Winter über zu haben, bey Erfüllung dieser Abmachung der Kukke Jurri in dessen Gesinde zu verbleiben, der Herr Major von Anrep ihn verspricht; zur mehrerer Sicherheit und Festhaltung dass obenerrichteten Abmachung, unterzeichnet sich der Kukke Jurri als Verbündlich machende und des Lauenhoffsche Gemeinde Gericht als von Seiten des Herrn Major von Anrep. So geschehen zu Lauenhoff 12 November 1827.

XXX

Andres Illissohn

Gemeinde Gerichts Vorsitzer

XXX

Juhann Laarmann

1ter Beysitzer.

XXX

Maddis Lecht

2ter Beysitzer

Friedrich Glocke

Gemeide Schreiber

Kukke Jurri

XXX

Eigenhandige drey Kreutze


TAGASI KUVA MÄRGENDUS