Der gegenwärtige Lauenhoffche Wirth Kukke Jurri hat um ? seine Kukke Gesinde Stelle am St. George Tage des 1828 Jahres zu verlassen, dahin sich mit dem Herrn Major von Anrep vereinbart, so balde es von der Lauenhoffchen Gutsverwaltung erforderlich ist die Untersuchnung anzustellen, woran es liegt dass der Brandtweins Brandt in Lauenhoff nicht nach erwünschtem Erfolge geht, den darin befindlichen Brenner dahin zu unterrichten, dass derselbe guten starken Brandtwein, rein von Geschmack und Geruch, liefert, sodann selbst nach der Brandtweinsküche zu kommen, und als Brenner guten Brandtwein der jederzeit zur Kr?s Lieferungen tauglich ist zu liefern, Unterhängt die Aufsicht beym Brandtweins Brand diesen Winter über zu haben, bey Erfüllung dieser Abmachung der Kukke Jurri in dessen Gesinde zu verbleiben, der Herr Major von Anrep ihn verspricht; zur mehrerer Sicherheit und Festhaltung dass obenerrichteten Abmachung, unterzeichnet sich der Kukke Jurri als Verbündlich machende und des Lauenhoffsche Gemeinde Gericht als von Seiten des Herrn Major von Anrep. So geschehen zu Lauenhoff 12 November 1827.
XXX
Andres Illissohn
Gemeinde Gerichts Vorsitzer
XXX
Juhann Laarmann
1ter Beysitzer.
XXX
Maddis Lecht
2ter Beysitzer
Friedrich Glocke
Gemeide Schreiber
Kukke Jurri
XXX
Eigenhandige drey Kreutze
Der gegenwärtige Lauenhoffche Wirth Kukke Jurri hat um ? seine Kukke Gesinde Stelle am St. George Tage des 1828 Jahres zu verlassen, dahin sich mit dem Herrn Major von Anrep vereinbart, so balde es von der Lauenhoffchen Gutsverwaltung erforderlich ist die Untersuchnung anzustellen, woran es liegt dass der Brandtweins Brandt in Lauenhoff nicht nach erwünschtem Erfolge geht, den darin befindlichen Brenner dahin zu unterrichten, dass derselbe guten starken Brandtwein, rein von Geschmack und Geruch, liefert, sodann selbst nach der Brandtweinsküche zu kommen, und als Brenner guten Brandtwein der jederzeit zur Kr?s Lieferungen tauglich ist zu liefern, Unterhängt die Aufsicht beym Brandtweins Brand diesen Winter über zu haben, bey Erfüllung dieser Abmachung der Kukke Jurri in dessen Gesinde zu verbleiben, der Herr Major von Anrep ihn verspricht; zur mehrerer Sicherheit und Festhaltung dass obenerrichteten Abmachung, unterzeichnet sich der Kukke Jurri als Verbündlich machende und des Lauenhoffsche Gemeinde Gericht als von Seiten des Herrn Major von Anrep. So geschehen zu Lauenhoff 12 November 1827.
XXX
Andres Illissohn
Gemeinde Gerichts Vorsitzer
XXX
Juhann Laarmann
1ter Beysitzer.
XXX
Maddis Lecht
2ter Beysitzer
Friedrich Glocke
Gemeide Schreiber
Kukke Jurri
XXX
Eigenhandige drey Kreutze