Der mit dem Weber Carl Stafenau am 15 Februar 1826 abgeschlagtene Contract ist in Gegenwart des Lauenhoffschen Gemeindegerichts gänzlich geheben und vernichtet und wird dem Weber Carl Stafenau für das verflestene Jahr 1 Lof Roggen, ½ Lof Gerste, 1/3 Lof Gersten Malz Mehl, 1/6 Lof Erbsen, 1 Paar Stiefel und 1 Ltt Flachs und 5 Rb B.A. am 25 Aprill d.J. vom Herrn Majorn von Anrep ausgezahlt, wodurch aller Nachrechnungen von Seiten des Weber Carl Stafenau bis am heutigen Datum nicht stattfinden soll.
Vom heutigen Datum zu, bleibt der Weber Carl Stafenau nach zwey jahre als bis St: George des 1829 Jahres im Dienste des Herrn Majorn Otto von Anrep oder dessen Nachfolger als Weber mit der Verbindlichkeit in der Woche fünf Tage seine Weber Arbeit zu verrichten, wofür derselbe die Hofs Beköstigung gemeinschaftlich mit den übrige Hofsleute und an Kleidungs Stücke erhält: das 1ste Jahr einen Wattmannen Rock, das 2te Jahr einen ordinairen Bauer Schaafspelz, jedes Jahr 6 Loof Roggen, 3 Lof. Gersten, 1 loof Erbsen oder Bohnen, 2 Ltt Flachs, 2 Loof Gersten Malz Mehl, 3 Ltt Salz, ½ Koselhaut, 1 Paar Stiefeln und 5 Rb B.A. Geld.
Zwey Stück Heuschlag eins in Kangro eins bey Robertshoff erhält der Weber Carl Stafenau wofür dessen Weib im Winter soviel für den Hof an Flachs oder Heede zu spinnen sich verplichtet, als die übrigen auf Hofsland wohnendene Loostreiber Weibes unentgeldlich zu spinnen erhalten. Welche Abmachung der Weber Carl Stafenau durch Unterzeichnung seiner 3 Kreutze und der Herr major Otto von Anrep durch seinen eigenhändigen Unterschrift bekräftigt haben. So geschehen Lauenhoff am 23ste Aprill 1827.
Otto von Anrep [allkiri]
XXX
soll heissen Peebo Andres Gemeindegerichts Vorsitzer
XXX
soll heissen Kiwite Juhann Gemeindegerichts Beysitzer
XXX
obige drey Kreutze sollen heissen Carl Stafenau
F. Glocke [allkiri]
als Zeuge
XXX soll heissen Jautze Maddis Gemeinde Gerichts Beyzitzer
Der mit dem Weber Carl Stafenau am 15 Februar 1826 abgeschlagtene Contract ist in Gegenwart des Lauenhoffschen Gemeindegerichts gänzlich geheben und vernichtet und wird dem Weber Carl Stafenau für das verflestene Jahr 1 Lof Roggen, ½ Lof Gerste, 1/3 Lof Gersten Malz Mehl, 1/6 Lof Erbsen, 1 Paar Stiefel und 1 Ltt Flachs und 5 Rb B.A. am 25 Aprill d.J. vom Herrn Majorn von Anrep ausgezahlt, wodurch aller Nachrechnungen von Seiten des Weber Carl Stafenau bis am heutigen Datum nicht stattfinden soll.
Vom heutigen Datum zu, bleibt der Weber Carl Stafenau nach zwey jahre als bis St: George des 1829 Jahres im Dienste des Herrn Majorn Otto von Anrep oder dessen Nachfolger als Weber mit der Verbindlichkeit in der Woche fünf Tage seine Weber Arbeit zu verrichten, wofür derselbe die Hofs Beköstigung gemeinschaftlich mit den übrige Hofsleute und an Kleidungs Stücke erhält: das 1ste Jahr einen Wattmannen Rock, das 2te Jahr einen ordinairen Bauer Schaafspelz, jedes Jahr 6 Loof Roggen, 3 Lof. Gersten, 1 loof Erbsen oder Bohnen, 2 Ltt Flachs, 2 Loof Gersten Malz Mehl, 3 Ltt Salz, ½ Koselhaut, 1 Paar Stiefeln und 5 Rb B.A. Geld.
Zwey Stück Heuschlag eins in Kangro eins bey Robertshoff erhält der Weber Carl Stafenau wofür dessen Weib im Winter soviel für den Hof an Flachs oder Heede zu spinnen sich verplichtet, als die übrigen auf Hofsland wohnendene Loostreiber Weibes unentgeldlich zu spinnen erhalten. Welche Abmachung der Weber Carl Stafenau durch Unterzeichnung seiner 3 Kreutze und der Herr major Otto von Anrep durch seinen eigenhändigen Unterschrift bekräftigt haben. So geschehen Lauenhoff am 23ste Aprill 1827.
Otto von Anrep [allkiri]
XXX
soll heissen Peebo Andres Gemeindegerichts Vorsitzer
XXX
soll heissen Kiwite Juhann Gemeindegerichts Beysitzer
XXX
obige drey Kreutze sollen heissen Carl Stafenau
F. Glocke [allkiri]
als Zeuge
XXX soll heissen Jautze Maddis Gemeinde Gerichts Beyzitzer