Laiksaare: Protokolliraamat (1855-1863)
| Leidandmed | EAA.4529.1.1 |
|---|---|
| Kaader | 67 68 |
| Daatum | 22.02.1862 |
| Protokolli number | 14 |
| Protokolli teema | 7. Maade ja hoonete rentimine, mõõtmine ja pärandamine. Ehitamine. Suhted mõisa ja kroonuga.; 14. Suhted kõrgemate kohtutega. Kriminaalasjade algatamine. |
| Märkused | Protokolli nr 13 ärakiri. |
| Kohtumehed | |||
|---|---|---|---|
| Eesnimi | Perekonnanimi | Täisnimi | Roll |
| Jürry | Orraw | Jüri Orav | Kohtumees |
| Jaan | Joosti | Jaan Joosti | Kohtumees |
| Adam Friedrich | Peterson | Adam Friedrich Peterson | Kirjutaja |
| Ado | Tals | Ado Talts | Peakohtumees |
Laiksaar den 22ten Februar 1862
Am heutigen Tage waren zur Gemeindegerichts-Sitzung versammelt:
Gemeindegerichts-Vorsitzer Ado Tals
do do Beisitzer Jürry Orraw
do do do Jaan Joosti
Auf Antrag des gegenwärtigen Herrn
Die drei obgenannten Richter erklärten einstimmig, dass der Laiksaarsche Buschwächter Kurwitse Maddis Tamsohn ein unverbesserlicher Trinker sei und ihres Wissens nach den Wald nicht gehörig beaufsichtigt habe; ebenso der Urrisaare Jürrij Krassel; über den dritten Pattenhoffschen Buschwächter Palgimetsa Jürry Rattas können sie keine Auskunft geben.
Es wurde vorgerufen der Laiksaarsche Buschwächter Kurwitse Maddis Tamsohn und ihm eröffnet, dass er zum Dienste untauglich sei, wie auch die drei Richter einstimmig erklärt und ihn befragt, was er hiergegen vorzubringen habe, worauf derselbe erwiderte, dass er gegen diese Anklage nichts vorbringen könne.
Es wurden vorgerufen die Kurkunds Richter als:
Gemeindegerichts Vorsitzer
do do Beisitzer
do do do
und über die Aufführung des Buschwächters Urrisaare Jürrij Krassel befragt, worauf sie einstimmig aussagten, dass Jürry Krassel ein unverbesserlicher Trinker, seine Dienstpflicht nicht, wie gehörig erfüllt und ohnehin zum Dienste zu alt sei.
Es wurde vorgerufen der Buschwächter Jürrij Krassel und befragt, wie er sich gegen diese Anklage, hinsichtlich der Trinksucht, verantworten könne, worauf derselbe erwiederte, dass er dagegen nichts vorbringen könne.
Noch bezeugten die obgenannten Kurkundchen Richter, dass der Pattenhofsche Buschwächter Jürrij Rattas wie auch dessen Sohn Karl Rattas unverbesserliche Trinker seien.
Es wurden vorgerufen die Pattenhoffschen Richter als: Gemeindgerichts-Vorsitzer Joh.
do do Beisitzer
und über die Führung des Pattenhoffschen Buschwächters Palgimetsa Jürri Rattas und dessen Sohns befragt, vorauf dieselbe erwiederten, dass der Jürrij Rattas wie auch dessen Sohn unverbesserliche Trinker, (seien) der Vater bereits zum Dienste zu alt und der Sohn wegen zu grosser Trunksucht dazu untauglich sei.
Es wurde vorgerufen der Buschwächter Palgimetsa Jürrij Rattas und befragt, was er zu seiner Verteidigung vorbringen könne, vorauf derselbe nichts vorbringen konnte.
Verfügt: Dem Baltische Herrn gelehrten Forstmeister von Böhlken eine Copie dieses Protocoll sowohl in der estnichsen als auch in der deutschen Sprache bald einzureichen.
Laiksaar den 22ten Februar 1862
Am heutigen Tage waren zur Gemeindegerichts-Sitzung versammelt:
Gemeindegerichts-Vorsitzer Ado Tals
do do Beisitzer Jürry Orraw
do do do Jaan Joosti
Auf Antrag des gegenwärtigen Herrn
Die drei obgenannten Richter erklärten einstimmig, dass der Laiksaarsche Buschwächter Kurwitse Maddis Tamsohn ein unverbesserlicher Trinker sei und ihres Wissens nach den Wald nicht gehörig beaufsichtigt habe; ebenso der Urrisaare Jürrij Krassel; über den dritten Pattenhoffschen Buschwächter Palgimetsa Jürry Rattas können sie keine Auskunft geben.
Es wurde vorgerufen der Laiksaarsche Buschwächter Kurwitse Maddis Tamsohn und ihm eröffnet, dass er zum Dienste untauglich sei, wie auch die drei Richter einstimmig erklärt und ihn befragt, was er hiergegen vorzubringen habe, worauf derselbe erwiderte, dass er gegen diese Anklage nichts vorbringen könne.
Es wurden vorgerufen die Kurkunds Richter als:
Gemeindegerichts Vorsitzer
do do Beisitzer
do do do
und über die Aufführung des Buschwächters Urrisaare Jürrij Krassel befragt, worauf sie einstimmig aussagten, dass Jürry Krassel ein unverbesserlicher Trinker, seine Dienstpflicht nicht, wie gehörig erfüllt und ohnehin zum Dienste zu alt sei.
Es wurde vorgerufen der Buschwächter Jürrij Krassel und befragt, wie er sich gegen diese Anklage, hinsichtlich der Trinksucht, verantworten könne, worauf derselbe erwiederte, dass er dagegen nichts vorbringen könne.
Noch bezeugten die obgenannten Kurkundchen Richter, dass der Pattenhofsche Buschwächter Jürrij Rattas wie auch dessen Sohn Karl Rattas unverbesserliche Trinker seien.
Es wurden vorgerufen die Pattenhoffschen Richter als: Gemeindgerichts-Vorsitzer Joh.
do do Beisitzer
und über die Führung des Pattenhoffschen Buschwächters Palgimetsa Jürri Rattas und dessen Sohns befragt, vorauf dieselbe erwiederten, dass der Jürrij Rattas wie auch dessen Sohn unverbesserliche Trinker, (seien) der Vater bereits zum Dienste zu alt und der Sohn wegen zu grosser Trunksucht dazu untauglich sei.
Es wurde vorgerufen der Buschwächter Palgimetsa Jürrij Rattas und befragt, was er zu seiner Verteidigung vorbringen könne, vorauf derselbe nichts vorbringen konnte.
Verfügt: Dem Baltische Herrn gelehrten Forstmeister von Böhlken eine Copie dieses Protocoll sowohl in der estnichsen als auch in der deutschen Sprache bald einzureichen.