Schliesslich bat Reinwald zu Protocoll zu verschreiben, dass er während der Absendung seines Jungen zu den Gemeindenevorstehern dem Buschwächter Matz Jerw habe vor der Kletenthür Wache stehen lassen, da die Gemeindebeamten aber nicht erschienen, den Buschwächter wieder entlassen, weil die etwaige Requisition des entfernt wohnenden Gemeindegerichts Vorsitzers Johann Petersohn bei den bereits gemachten Erfahrungen ebenso erfolglos gewesen wäre, indem nämlich deponent in einer anderen Angelegenheit im vorigen Winter den Gemeindegerichts Vorsitzer Johann Petersohn und den Gemeindevorsteher im Tubba Gesinde zu einer Haussuchung in Loigo requirirt habe, welche auch nicht beachtet worden, das Kaiserliche Pernausche Ordnungsgericht seine Bitte wom 23. Januar cur. wegen Bestrafung der Schuldigen aber gleichfalls keiner Berücksichtigung unterzogen habe.
Nach Vernehmung obiger Personen liess sich das Gemeindegricht in Gegenwart der örtl. Gutsverwaltung, der von der Forstverwaltung abdelegirten Personen, als Förster Leuckfeld, Reinwald und Buschwächter Matz Jerw alle Kleten, Böden etc. öffnen und begann die Haussuchung, bei welcher Gelegenheit eine Menge defundirten Holzes gefunden, darüber im Verzeichniss aufgenommen und das Enforderliche angeordert wurde.
An Jagdgeräthen wurde im Stroh des Riegendaches entdeckt eine einzelläufige Flinte mit Pistensschloss und gab der Wirth Jacob Anderssohn an, er wisse nicht, wem die Flinte gehöre und wie sie dahin gekommen; er besitze aber eine doppeltläufige Flinte, die zum Hause gehöre.
Da nun bisher an Ueberresten der erlegten Elenne nichts entdeckt worden war, so wurde hinter der Zäunen etc. nach solchen gesucht, wobei am Roggen deutlich zu sehen war, dass Jemand vorsichtig hineingegangen und wieder herausgekommen war, indem er die Halme auseinandergebogen. Die Gemeinderichter und der Repräsentant der Gutsverwaltung und Gutspolizei wurden hierauf von dem Vertreter das Herren Forstmeisters, dem Herrn Emil Leuckfeldt aufgefordert, auch den Roggen durchsuchen zu lassen, so weit nämlich die Spur in derselben vorhanden sei. Der Wirth Jacob Andersohn protestirte laut dagegen, dass in den Roggen gegangen werde und wollte solches nicht zulassen, bevor 3000 Rubl. Silbs als Caution deponirt würden, obgleich auch die Mutter des Wirthen ihre Zustimmung dazu ertheilte, dass in dem Reggen gegangen werde und angab, der Roggen gehöre ihr. Der Wirth schrie dagegen, der Roggen gehöre ihm und er erlaube es auf keinen Fall, denselben zu zertreten und drohte dem Ersten, welcher in der Roggen gehen würde, mit einem Dicken Zaunstocken, den er in der Hand hielt, zu schlagen.
Mit Zustimmung der Glieder des Gemeindegerichts und des Repräsententen der Gutsverwaltung wollte der Herr Kronsförster Emil Leuckfeld indes selbst in den Roggen gehen, doch hatte derselbe nur zwei Schritte gemacht als der Wirth Jacob Andresohn herbeistürtzte, Herrn Leuckfeld in die Brust fasste und heftig zurückstiess, auch denselben sowohl als den Repräsentanten der Gutsverwaltung Herrn Julius Leuckfeld mit verschiedenen Schimpfworten belegte und beide Herren mit dem vertraulichen Du anredete.
Jacob Andersohn hörte weder auf Befehl der Gutsverwaltung noch des Gemeindgerichts, schimpte, rief dagegen seinen Brude Ado und den Lostreiber Jurri Toff herbei, welche gleichfalls gegen die H. Leuckfelds Schimpfworte ausstiessen und dieselben mit Du anredeten, auch bereit waren, über den Ersten, der es wage in die Röggen zu gehen herzufallen, und als der Herr Förster Leuckfeld als der Herr Vertreter des H. Forstmeisters aufforderte, Ordnung zu stiften und die unterbrochene Nachsuchung vortsetzen zu lassen, da er für den Schaden der an die Roggen gesehehe gutsein wolle, gaben so wol die Glieder des Gemeinde Gerichts als der Represintant der Gutsverwaltung an, nichts weiter thun zu können, da sie über keine Mittel zu gebieten hätten, um die Untersuchung fortzusetzen, nachdem der Wirth Jacob Andersohn unter Mitwirkung seines Bruders Ado und des Lostreibers Jurri Toff sich offenbar gegen sie, als gesetzliche Autoritäten, bewahret aufgelehnt haben. Auf einen nochmaligen Versuch des H. Kronsförsters, in die Roggen zu gehen, wurde er auf noch gröbere weise an der Brust gefallen. Indem mann sonach der Uebermacht weichen musste, entfernten sich die Gleider des Gemeindegerichts, der Repräsintant der Gutsverwaltung und die zur Forstwache gehörigen Personen und wurden sowol der Repräsintant der Gutsverwaltung als der Vertreter des Herrn Forstmeisters noch im Fortgehen von dem Wirthen und dem Lostreiber Jurri Toff hinterher laut geschimpft und konnte man namentlich die Stimme des Letzteren noch in weiter Entfernung hören.
Es wurde demnach verfügt
Eine Abschrift der in dieser Sache passirten Verhandlungen dem Herrn Forstmeister auf seinen Antrag auszureichen; eine andere Copie aber dem Kaiserl. Pernauschen Ordnungsgerichte mit der Bitte zuzusenden, durchgreifende Massregeln zu treffen und das beleidigte Ansehen der Guts-Verwaltung und Gutspolizei so wie das Gemeindsgericht aufrecht zu erhalten.
Jürri Orraw
Jaan Kurm
Matz Rast
Schliesslich bat Reinwald zu Protocoll zu verschreiben, dass er während der Absendung seines Jungen zu den Gemeindenevorstehern dem Buschwächter Matz Jerw habe vor der Kletenthür Wache stehen lassen, da die Gemeindebeamten aber nicht erschienen, den Buschwächter wieder entlassen, weil die etwaige Requisition des entfernt wohnenden Gemeindegerichts Vorsitzers Johann Petersohn bei den bereits gemachten Erfahrungen ebenso erfolglos gewesen wäre, indem nämlich deponent in einer anderen Angelegenheit im vorigen Winter den Gemeindegerichts Vorsitzer Johann Petersohn und den Gemeindevorsteher im Tubba Gesinde zu einer Haussuchung in Loigo requirirt habe, welche auch nicht beachtet worden, das Kaiserliche Pernausche Ordnungsgericht seine Bitte wom 23. Januar cur. wegen Bestrafung der Schuldigen aber gleichfalls keiner Berücksichtigung unterzogen habe.
Nach Vernehmung obiger Personen liess sich das Gemeindegricht in Gegenwart der örtl. Gutsverwaltung, der von der Forstverwaltung abdelegirten Personen, als Förster Leuckfeld, Reinwald und Buschwächter Matz Jerw alle Kleten, Böden etc. öffnen und begann die Haussuchung, bei welcher Gelegenheit eine Menge defundirten Holzes gefunden, darüber im Verzeichniss aufgenommen und das Enforderliche angeordert wurde.
An Jagdgeräthen wurde im Stroh des Riegendaches entdeckt eine einzelläufige Flinte mit Pistensschloss und gab der Wirth Jacob Anderssohn an, er wisse nicht, wem die Flinte gehöre und wie sie dahin gekommen; er besitze aber eine doppeltläufige Flinte, die zum Hause gehöre.
Da nun bisher an Ueberresten der erlegten Elenne nichts entdeckt worden war, so wurde hinter der Zäunen etc. nach solchen gesucht, wobei am Roggen deutlich zu sehen war, dass Jemand vorsichtig hineingegangen und wieder herausgekommen war, indem er die Halme auseinandergebogen. Die Gemeinderichter und der Repräsentant der Gutsverwaltung und Gutspolizei wurden hierauf von dem Vertreter das Herren Forstmeisters, dem Herrn Emil Leuckfeldt aufgefordert, auch den Roggen durchsuchen zu lassen, so weit nämlich die Spur in derselben vorhanden sei. Der Wirth Jacob Andersohn protestirte laut dagegen, dass in den Roggen gegangen werde und wollte solches nicht zulassen, bevor 3000 Rubl. Silbs als Caution deponirt würden, obgleich auch die Mutter des Wirthen ihre Zustimmung dazu ertheilte, dass in dem Reggen gegangen werde und angab, der Roggen gehöre ihr. Der Wirth schrie dagegen, der Roggen gehöre ihm und er erlaube es auf keinen Fall, denselben zu zertreten und drohte dem Ersten, welcher in der Roggen gehen würde, mit einem Dicken Zaunstocken, den er in der Hand hielt, zu schlagen.
Mit Zustimmung der Glieder des Gemeindegerichts und des Repräsententen der Gutsverwaltung wollte der Herr Kronsförster Emil Leuckfeld indes selbst in den Roggen gehen, doch hatte derselbe nur zwei Schritte gemacht als der Wirth Jacob Andresohn herbeistürtzte, Herrn Leuckfeld in die Brust fasste und heftig zurückstiess, auch denselben sowohl als den Repräsentanten der Gutsverwaltung Herrn Julius Leuckfeld mit verschiedenen Schimpfworten belegte und beide Herren mit dem vertraulichen Du anredete.
Jacob Andersohn hörte weder auf Befehl der Gutsverwaltung noch des Gemeindgerichts, schimpte, rief dagegen seinen Brude Ado und den Lostreiber Jurri Toff herbei, welche gleichfalls gegen die H. Leuckfelds Schimpfworte ausstiessen und dieselben mit Du anredeten, auch bereit waren, über den Ersten, der es wage in die Röggen zu gehen herzufallen, und als der Herr Förster Leuckfeld als der Herr Vertreter des H. Forstmeisters aufforderte, Ordnung zu stiften und die unterbrochene Nachsuchung vortsetzen zu lassen, da er für den Schaden der an die Roggen gesehehe gutsein wolle, gaben so wol die Glieder des Gemeinde Gerichts als der Represintant der Gutsverwaltung an, nichts weiter thun zu können, da sie über keine Mittel zu gebieten hätten, um die Untersuchung fortzusetzen, nachdem der Wirth Jacob Andersohn unter Mitwirkung seines Bruders Ado und des Lostreibers Jurri Toff sich offenbar gegen sie, als gesetzliche Autoritäten, bewahret aufgelehnt haben. Auf einen nochmaligen Versuch des H. Kronsförsters, in die Roggen zu gehen, wurde er auf noch gröbere weise an der Brust gefallen. Indem mann sonach der Uebermacht weichen musste, entfernten sich die Gleider des Gemeindegerichts, der Repräsintant der Gutsverwaltung und die zur Forstwache gehörigen Personen und wurden sowol der Repräsintant der Gutsverwaltung als der Vertreter des Herrn Forstmeisters noch im Fortgehen von dem Wirthen und dem Lostreiber Jurri Toff hinterher laut geschimpft und konnte man namentlich die Stimme des Letzteren noch in weiter Entfernung hören.
Es wurde demnach verfügt
Eine Abschrift der in dieser Sache passirten Verhandlungen dem Herrn Forstmeister auf seinen Antrag auszureichen; eine andere Copie aber dem Kaiserl. Pernauschen Ordnungsgerichte mit der Bitte zuzusenden, durchgreifende Massregeln zu treffen und das beleidigte Ansehen der Guts-Verwaltung und Gutspolizei so wie das Gemeindsgericht aufrecht zu erhalten.
Jürri Orraw
Jaan Kurm
Matz Rast