Laiksaare: Protokolliraamat (1863-1868)
| Leidandmed | EAA.4529.1.2 |
|---|---|
| Kaader | 92 93 |
| Daatum | 06.10.1866 |
| Protokolli number | 107 |
| Protokolli teema | 7. Maade ja hoonete rentimine, mõõtmine ja pärandamine. Ehitamine. Suhted mõisa ja kroonuga. |
| Kohtumehed | |||
|---|---|---|---|
| Eesnimi | Perekonnanimi | Täisnimi | Roll |
| Johann | Tals | Johann Talts | Peakohtumehe abi |
| Tõnis | Baers | Tõnis Bäärs | Abikohtumees |
| Hans | Tins | Hans Tints | Kohtumees |
| G | Reinwald | Kirjutaja | |
Laiksaar Gemeindegerichts den 6. October 1866
Gegenwärtig: Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Johann Tals
Beisitzer Hans Tins
-,,- Tennis Baers
Treten vor die Vormünder des
Nachdem auf für Bitte von diesem Gemeindegerichte dem bissergen Lalaste Wirtschen
Gemeindegerichts Vorsitzer Karl Tals sagte auf baswegen aus: In der Nacht des Ablabers des gemaliges Lalaste Gesindes Wirtsch Karl Tals sei er am Starbebette des Leztenen gewesen und habe Karl Lainatsaar sein Bederen ausgeschweche, dass es ihm nichts versämt sai, nach 5 Jahre zu leben, bis sein zweiter Sohn Jacob Lainatsaar volljährig werde, damit er demselben des Lalaste Gesinde übergabe, da sein Erstgeborenen
Knecht
Nachdem diese Ausfragen der Vormündern wäffert werden waren, beten deselben dasu wirken zu wollen, dass in Nebereinstimmung mit dem Wunsche des Verstorbenen und weil Jacob Lainatsaar als wisster Ververter sich mehr zur Gesindeverwaltung eigen als der entfortstesende und in fortwährendem Sprit lebende Jurr Trei - endlich weil meisten, dass demselben in Frühjahr 1869 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar das Gesinde zur Verwaltung übergeben werde.
Bei der Bewegung der Richter angab sich inso, das wie Meinungs verschiedeheit derselbe verfunden und einigten sich dannoch die Rihter
erkentniss:
Dass Anbereinstimmung mit dem Wuntse der Vormünder des Karl Lainatsaat und dem lezten Willen des Grossvaters des Leztenen, - das Lalaste Gesinde zu Gange 1867 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar, dessen Onkel Jacob Lainatsaar zu übergabe und zu disem Behufe ihr Herr Beseits Gescheitersgehilfe von Tanberheim zu bitter sei, dasei abzielende Anordnund treffen zu wollen.
Der Gemeindegerichts Beisitzer
"Er wolle der Jurr Trei ans dem Lalaste Gesinde nicht verdrängen, weil demselben das Gesinde zur den früheren Gemeinsrichters und andreme sichere Autanitaten bereits übergaben sei.
Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Joh. Tals
-,,- Beisitzer Hans Tins xxx
-,,- -,,- Tennis Baers xxx
Gem. Schr. [allkiri]
Laiksaar Gemeindegerichts den 6. October 1866
Gegenwärtig: Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Johann Tals
Beisitzer Hans Tins
-,,- Tennis Baers
Treten vor die Vormünder des
Nachdem auf für Bitte von diesem Gemeindegerichte dem bissergen Lalaste Wirtschen
Gemeindegerichts Vorsitzer Karl Tals sagte auf baswegen aus: In der Nacht des Ablabers des gemaliges Lalaste Gesindes Wirtsch Karl Tals sei er am Starbebette des Leztenen gewesen und habe Karl Lainatsaar sein Bederen ausgeschweche, dass es ihm nichts versämt sai, nach 5 Jahre zu leben, bis sein zweiter Sohn Jacob Lainatsaar volljährig werde, damit er demselben des Lalaste Gesinde übergabe, da sein Erstgeborenen
Knecht
Nachdem diese Ausfragen der Vormündern wäffert werden waren, beten deselben dasu wirken zu wollen, dass in Nebereinstimmung mit dem Wunsche des Verstorbenen und weil Jacob Lainatsaar als wisster Ververter sich mehr zur Gesindeverwaltung eigen als der entfortstesende und in fortwährendem Sprit lebende Jurr Trei - endlich weil meisten, dass demselben in Frühjahr 1869 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar das Gesinde zur Verwaltung übergeben werde.
Bei der Bewegung der Richter angab sich inso, das wie Meinungs verschiedeheit derselbe verfunden und einigten sich dannoch die Rihter
erkentniss:
Dass Anbereinstimmung mit dem Wuntse der Vormünder des Karl Lainatsaat und dem lezten Willen des Grossvaters des Leztenen, - das Lalaste Gesinde zu Gange 1867 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar, dessen Onkel Jacob Lainatsaar zu übergabe und zu disem Behufe ihr Herr Beseits Gescheitersgehilfe von Tanberheim zu bitter sei, dasei abzielende Anordnund treffen zu wollen.
Der Gemeindegerichts Beisitzer
"Er wolle der Jurr Trei ans dem Lalaste Gesinde nicht verdrängen, weil demselben das Gesinde zur den früheren Gemeinsrichters und andreme sichere Autanitaten bereits übergaben sei.
Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Joh. Tals
-,,- Beisitzer Hans Tins xxx
-,,- -,,- Tennis Baers xxx
Gem. Schr. [allkiri]