PROTOKOLL

Laiksaare: Protokolliraamat (1863-1868)

LeidandmedEAA.4529.1.2
Kaader
92
93
Daatum06.10.1866
Protokolli number107
Protokolli teema7. Maade ja hoonete rentimine, mõõtmine ja pärandamine. Ehitamine. Suhted mõisa ja kroonuga.
Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Johann Tals Johann Talts Peakohtumehe abi
Tõnis Baers Tõnis Bäärs Abikohtumees
Hans Tins Hans Tints Kohtumees
G Reinwald Kirjutaja

Laiksaar Gemeindegerichts den 6. October 1866

Gegenwärtig: Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Johann Tals

Beisitzer Hans Tins

-,,- Tennis Baers

Treten vor die Vormünder des Karl Lainatsaar aus Lalaste, Liwa Kasper Petersohn und Loigo Jacob Andersohn und degawirten Folgendes.

Nachdem auf für Bitte von diesem Gemeindegerichte dem bissergen Lalaste Wirtschen Jurr Trei des Gesinde gekrundriss worden (vide Protocoll Nr 88 vom 25. August 1866) seien sie, degawaten, bisser mit sich zu Wache gegeangen, wen sie zum Wirtsche des Lalaste Gesindes bis zur Velgicheigkeit hers Schutzlings vorschlage Raünken und fänden damnach, dass der Jacob Lainatsaar, Vaterbrüder des zu Karl, am besten sich eigen, das Lalaste Gesinde vechrand der wässten 10 Jahre bus zur Volljährigkeit das Karl zu Bewirtschaften, weil derselbe wässter dammarter des Lezterer und aussendem laut Aussage mehrer Gangen es (auf ihr auf dem Starbebette ausgeschwagene Wunsch des ehemaligen Lalaste Gesindeswirtschen Karl Lainatsaar, Staker des fallfichtigen und zur Gesindesverwaltung ausfichigen Jaak Lainatsaar sei, dass des Lezteren Bruder der vorbemmte Jacob Lainatsaar als Wirtsch eingesetzt wurde. In lezterer Beziefung lauten sie den Gemeintegeirchts Vorsitzer Karl Tals und den Knecht Jurr Andersohn als Zuauf zu verwesene.

Gemeindegerichts Vorsitzer Karl Tals sagte auf baswegen aus: In der Nacht des Ablabers des gemaliges Lalaste Gesindes Wirtsch Karl Tals sei er am Starbebette des Leztenen gewesen und habe Karl Lainatsaar sein Bederen ausgeschweche, dass es ihm nichts versämt sai, nach 5 Jahre zu leben, bis sein zweiter Sohn Jacob Lainatsaar volljährig werde, damit er demselben des Lalaste Gesinde übergabe, da sein Erstgeborenen Jaak Lainatsaar fallfichtig und stats ausgeherhem gegen ihn gewesen.

Knecht Jurr Andersohn, welcher auf am Starbebette gewesen, sagte ganz dasselbe ans in Beziehnung auf die Aufanrung des Karl Lainatsaar.

Nachdem diese Ausfragen der Vormündern wäffert werden waren, beten deselben dasu wirken zu wollen, dass in Nebereinstimmung mit dem Wunsche des Verstorbenen und weil Jacob Lainatsaar als wisster Ververter sich mehr zur Gesindeverwaltung eigen als der entfortstesende und in fortwährendem Sprit lebende Jurr Trei - endlich weil meisten, dass demselben in Frühjahr 1869 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar das Gesinde zur Verwaltung übergeben werde.

Bei der Bewegung der Richter angab sich inso, das wie Meinungs verschiedeheit derselbe verfunden und einigten sich dannoch die Rihter Johann Tals und Hans Tins auf Grund des § 877 der Allerlässt bestätigten Baue entwordung vom Jahre 1860 zu dem

erkentniss:

Dass Anbereinstimmung mit dem Wuntse der Vormünder des Karl Lainatsaat und dem lezten Willen des Grossvaters des Leztenen, - das Lalaste Gesinde zu Gange 1867 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar, dessen Onkel Jacob Lainatsaar zu übergabe und zu disem Behufe ihr Herr Beseits Gescheitersgehilfe von Tanberheim zu bitter sei, dasei abzielende Anordnund treffen zu wollen.

Der Gemeindegerichts Beisitzer Tennis Baers gab auf Grund des § 879 sein aberweisende Meinung wie folgt zu Protocoll.

"Er wolle der Jurr Trei ans dem Lalaste Gesinde nicht verdrängen, weil demselben das Gesinde zur den früheren Gemeinsrichters und andreme sichere Autanitaten bereits übergaben sei.

Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Joh. Tals

-,,- Beisitzer Hans Tins xxx

-,,- -,,- Tennis Baers xxx

Gem. Schr. [allkiri]

Laiksaar Gemeindegerichts den 6. October 1866

Gegenwärtig: Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Johann Tals

Beisitzer Hans Tins

-,,- Tennis Baers

Treten vor die Vormünder des Karl Lainatsaar aus Lalaste, Liwa Kasper Petersohn und Loigo Jacob Andersohn und degawirten Folgendes.

Nachdem auf für Bitte von diesem Gemeindegerichte dem bissergen Lalaste Wirtschen Jurr Trei des Gesinde gekrundriss worden (vide Protocoll Nr 88 vom 25. August 1866) seien sie, degawaten, bisser mit sich zu Wache gegeangen, wen sie zum Wirtsche des Lalaste Gesindes bis zur Velgicheigkeit hers Schutzlings vorschlage Raünken und fänden damnach, dass der Jacob Lainatsaar, Vaterbrüder des zu Karl, am besten sich eigen, das Lalaste Gesinde vechrand der wässten 10 Jahre bus zur Volljährigkeit das Karl zu Bewirtschaften, weil derselbe wässter dammarter des Lezterer und aussendem laut Aussage mehrer Gangen es (auf ihr auf dem Starbebette ausgeschwagene Wunsch des ehemaligen Lalaste Gesindeswirtschen Karl Lainatsaar, Staker des fallfichtigen und zur Gesindesverwaltung ausfichigen Jaak Lainatsaar sei, dass des Lezteren Bruder der vorbemmte Jacob Lainatsaar als Wirtsch eingesetzt wurde. In lezterer Beziefung lauten sie den Gemeintegeirchts Vorsitzer Karl Tals und den Knecht Jurr Andersohn als Zuauf zu verwesene.

Gemeindegerichts Vorsitzer Karl Tals sagte auf baswegen aus: In der Nacht des Ablabers des gemaliges Lalaste Gesindes Wirtsch Karl Tals sei er am Starbebette des Leztenen gewesen und habe Karl Lainatsaar sein Bederen ausgeschweche, dass es ihm nichts versämt sai, nach 5 Jahre zu leben, bis sein zweiter Sohn Jacob Lainatsaar volljährig werde, damit er demselben des Lalaste Gesinde übergabe, da sein Erstgeborenen Jaak Lainatsaar fallfichtig und stats ausgeherhem gegen ihn gewesen.

Knecht Jurr Andersohn, welcher auf am Starbebette gewesen, sagte ganz dasselbe ans in Beziehnung auf die Aufanrung des Karl Lainatsaar.

Nachdem diese Ausfragen der Vormündern wäffert werden waren, beten deselben dasu wirken zu wollen, dass in Nebereinstimmung mit dem Wunsche des Verstorbenen und weil Jacob Lainatsaar als wisster Ververter sich mehr zur Gesindeverwaltung eigen als der entfortstesende und in fortwährendem Sprit lebende Jurr Trei - endlich weil meisten, dass demselben in Frühjahr 1869 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar das Gesinde zur Verwaltung übergeben werde.

Bei der Bewegung der Richter angab sich inso, das wie Meinungs verschiedeheit derselbe verfunden und einigten sich dannoch die Rihter Johann Tals und Hans Tins auf Grund des § 877 der Allerlässt bestätigten Baue entwordung vom Jahre 1860 zu dem

erkentniss:

Dass Anbereinstimmung mit dem Wuntse der Vormünder des Karl Lainatsaat und dem lezten Willen des Grossvaters des Leztenen, - das Lalaste Gesinde zu Gange 1867 bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar, dessen Onkel Jacob Lainatsaar zu übergabe und zu disem Behufe ihr Herr Beseits Gescheitersgehilfe von Tanberheim zu bitter sei, dasei abzielende Anordnund treffen zu wollen.

Der Gemeindegerichts Beisitzer Tennis Baers gab auf Grund des § 879 sein aberweisende Meinung wie folgt zu Protocoll.

"Er wolle der Jurr Trei ans dem Lalaste Gesinde nicht verdrängen, weil demselben das Gesinde zur den früheren Gemeinsrichters und andreme sichere Autanitaten bereits übergaben sei.

Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Joh. Tals

-,,- Beisitzer Hans Tins xxx

-,,- -,,- Tennis Baers xxx

Gem. Schr. [allkiri]


TAGASI KUVA MÄRGENDUS