PROTOKOLL

Laiksaare: Protokolliraamat (1863-1868)

LeidandmedEAA.4529.1.2
Kaader
108
Daatum09.02.1867
Protokolli number12
Protokolli teema4. Perekonna- ja pärimisasjad
Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Hans Tins Hans Tints Kohtumees
Tõnis Behrs Tõnis Bäärs Kohtumees
G Reinwald Kirjutaja
Hans Kamdron Hans Kamdron Abikohtumees

Laiksaar Gemeindegericht, den 9. Februar 1867

Gegenw: Gemeindegerichts Beisitzer Hans Tins

-,,- Tõnnis Behrs

Subst. Hans Kamdron

Trat war des Weib des ehemal Lalaste Gesindes-Wirtsche Jaak Lainatsaar, Reet Lainatsaar, in Assistenz des Silla Wirtschen Jurr Orraw und degerte: Sie habe in Erfahrung geberasst, dass von deisem Gemeindegerichte ihrem Sohne Karl zwei Stamkamden gesetzt werden seien (vide Prot. Nr 26 war 1866) nämlich Loigo Wirtsch Jacob Andersohn und Liwa Wirtsch Kasper Petersohn, des gleichen das durch gemeindegerichtliche Entscheidenung der Man ihrer Loster aus erster Ehe, Jurr Trei, als Verwelter des Gesindes entsetzt und ihr Bruder ihres Mannes, Jacob Lainatsaar, als solcher eingesetzt wer den solle. Sie müsste gegen solche Anordnungen gretestiren, und er sie glaube dass ihr als Mutter des Zukünftiger Lalaste Gesindewirtschen, widerjährigen Karl Lainatsaar, die erste Stimme zu stehe über die Zukunft ihres Sohnes und die Verwaltung des Ge. Gesindes. Die wem Gemeindegerichte gesetzter Vormünder könne sie Kammehalts anerkennen weil Jacob Andersohn für verschiedene Vergehen seines Antentsetzt werden sei, der Kasper Petersohn aber der ganzen Gemeinde als Tranker bekammt sei. Sie wünche aber, dass ihre nit dem Jaak Lainatsaar erzuachte Tochter Mina sich mit dem Jaan Tals verheirat und dann unter Aufsicht der von ihm einwüschten Vormünder für ihren Sohn Karl, bis zu desser Volljährigkeit, das Gesind-verwalten. Dannach beite sie, die von dem Gericht gesetzten Vormünder ihres Amtes zu ersetzen und die von ihr verwüschten verwüschten Tuba- Ado Kamdron und Silla Jaan Orraw als Vormünder zu bestätigen.

Die bisherigen Vormünder Jacob Andersohn und Kasper Petersohn vergerufen, gab Ersterer zu, sewil Richtervater entsetzt, Lezterer – ein Tranker zu sein.

Die gleichem entkärter Ado Kamdron und Jurr Orraw sich willig, das Amt von Vormünder des Karl Lainatsaar anzunehmen und ganz einverstanden mit der Reet Lainatsaar. Dass des Gesinde bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar desse zukünftige Schamger Jaan Tals in Verwaltung übergeben werde und zwar wollten sie für die erstigen Verwaltung bis zu des Jaan Volljährigkeit einstehen, da Jaan Lainatsaar erst 17 2/3 Jahr alt ist, Mina Lainatsaar aber erst 15 1/2 Jahr.

Jurr Trei erklärte sich willig, das Gesinde dem Jaan Tals abzutreten.

Dasgleichen erklärte Jaan Tals, die Mina Lainatsaar seiwachre und desser Mutter Reet Lainatsaar unterhalten zu wollen.

Johann Tals als Vormund des Jacob Tals getestirte gegen ein solche Anordnung, da denach Urtheil des Gemeindegerichts Jacob Lainatsaar als Wirtsch des Lalaste Gesinde bereits anerteret sei und Jaan Tals und Mina Lainatsaar nach Kinder sein.

Die Richter einsten sich dannach zu dem Erkenntniss:

Dass Jacob Andersohn und Kasper Petersohn als Vormünder des Karl Lainatsaar zu entsetzen und an deren Stelle Ado Kamdron und Jurr Orraw anzuerkennen seien; das Lalaste Gesinde aber an Schluss des worewischer Jahres dem Jaan Tals unter Aufsicht das Ado Kamdron und Jurr Orraw zu übergeben sei.

Gemeindegerichts Beisitzer Hans Tins xxx

Tõnnis Behrs xxx

Subst. Hans Kamdron xxx

Laiksaar Gemeindegericht, den 9. Februar 1867

Gegenw: Gemeindegerichts Beisitzer Hans Tins

-,,- Tõnnis Behrs

Subst. Hans Kamdron

Trat war des Weib des ehemal Lalaste Gesindes-Wirtsche Jaak Lainatsaar, Reet Lainatsaar, in Assistenz des Silla Wirtschen Jurr Orraw und degerte: Sie habe in Erfahrung geberasst, dass von deisem Gemeindegerichte ihrem Sohne Karl zwei Stamkamden gesetzt werden seien (vide Prot. Nr 26 war 1866) nämlich Loigo Wirtsch Jacob Andersohn und Liwa Wirtsch Kasper Petersohn, des gleichen das durch gemeindegerichtliche Entscheidenung der Man ihrer Loster aus erster Ehe, Jurr Trei, als Verwelter des Gesindes entsetzt und ihr Bruder ihres Mannes, Jacob Lainatsaar, als solcher eingesetzt wer den solle. Sie müsste gegen solche Anordnungen gretestiren, und er sie glaube dass ihr als Mutter des Zukünftiger Lalaste Gesindewirtschen, widerjährigen Karl Lainatsaar, die erste Stimme zu stehe über die Zukunft ihres Sohnes und die Verwaltung des Ge. Gesindes. Die wem Gemeindegerichte gesetzter Vormünder könne sie Kammehalts anerkennen weil Jacob Andersohn für verschiedene Vergehen seines Antentsetzt werden sei, der Kasper Petersohn aber der ganzen Gemeinde als Tranker bekammt sei. Sie wünche aber, dass ihre nit dem Jaak Lainatsaar erzuachte Tochter Mina sich mit dem Jaan Tals verheirat und dann unter Aufsicht der von ihm einwüschten Vormünder für ihren Sohn Karl, bis zu desser Volljährigkeit, das Gesind-verwalten. Dannach beite sie, die von dem Gericht gesetzten Vormünder ihres Amtes zu ersetzen und die von ihr verwüschten verwüschten Tuba- Ado Kamdron und Silla Jaan Orraw als Vormünder zu bestätigen.

Die bisherigen Vormünder Jacob Andersohn und Kasper Petersohn vergerufen, gab Ersterer zu, sewil Richtervater entsetzt, Lezterer – ein Tranker zu sein.

Die gleichem entkärter Ado Kamdron und Jurr Orraw sich willig, das Amt von Vormünder des Karl Lainatsaar anzunehmen und ganz einverstanden mit der Reet Lainatsaar. Dass des Gesinde bis zur Volljährigkeit des Karl Lainatsaar desse zukünftige Schamger Jaan Tals in Verwaltung übergeben werde und zwar wollten sie für die erstigen Verwaltung bis zu des Jaan Volljährigkeit einstehen, da Jaan Lainatsaar erst 17 2/3 Jahr alt ist, Mina Lainatsaar aber erst 15 1/2 Jahr.

Jurr Trei erklärte sich willig, das Gesinde dem Jaan Tals abzutreten.

Dasgleichen erklärte Jaan Tals, die Mina Lainatsaar seiwachre und desser Mutter Reet Lainatsaar unterhalten zu wollen.

Johann Tals als Vormund des Jacob Tals getestirte gegen ein solche Anordnung, da denach Urtheil des Gemeindegerichts Jacob Lainatsaar als Wirtsch des Lalaste Gesinde bereits anerteret sei und Jaan Tals und Mina Lainatsaar nach Kinder sein.

Die Richter einsten sich dannach zu dem Erkenntniss:

Dass Jacob Andersohn und Kasper Petersohn als Vormünder des Karl Lainatsaar zu entsetzen und an deren Stelle Ado Kamdron und Jurr Orraw anzuerkennen seien; das Lalaste Gesinde aber an Schluss des worewischer Jahres dem Jaan Tals unter Aufsicht das Ado Kamdron und Jurr Orraw zu übergeben sei.

Gemeindegerichts Beisitzer Hans Tins xxx

Tõnnis Behrs xxx

Subst. Hans Kamdron xxx


TAGASI KUVA MÄRGENDUS