PROTOKOLL

Laiksaare: Protokolliraamat (1863-1868)

LeidandmedEAA.4529.1.2
Kaader
112
Daatum02.03.1867
Protokolli number20
Protokolli teema7. Maade ja hoonete rentimine, mõõtmine ja pärandamine. Ehitamine. Suhted mõisa ja kroonuga.; 14. Suhted kõrgemate kohtutega. Kriminaalasjade algatamine.
Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Karl Tals Karl Talts Peakohtumees
Hans Tins Hans Tints Kohtumees
Tõnnis Behrs Tõnis Bäärs Kohtumees
G Reinwald Kirjutaja

Laiksaar Gemeindegericht, den 2. März 1867

Gegenwärtig: Gem. Gerichts Vorsitzer Karl Tals

-,,- Beisitzer Hans Tins

-,,- -,,- Tõnnis Behrs

In Folge Citation war Heute erscheinen der Wirts des Alt-Kamma Gesindes Hans Kamdron (vide Prot. Nr 27 von 1867) und entgegente auf die Klage der Alt-Salische Forstbeamte: Es sei umnache, dass er den Buschwächtern verboten. Nachsuchung zu halten oder dieselben bedreht, in Gegentheil nichts er sich über dieselben beschweren, da der Buschwächter Fritz Dinse ihn angeschiene habe, warum er auf den Ruf der Gemeindebeamtes nicht gleich aus dem Hause gekommen.

Die abdelegenten Gemeindebeamten, Vorsitzer Substitut Johann Tals und Gemeindevorsteher Jaan Jooste widerschwehne diser Angabe des Beklagten, als habe der Fritz Dinse sich umgebehrlich benommen und bleiben bei ihrer frühren Aussage.

Es einigten sich dannach die Glider dises Gemeindegerichts zu den

Erkenntniss:

Dass der Hans Kamdron allerdige Schuldig befunden ist, gegen Gleder dieses Gemeindegerichts bei deren Amtshandlungen widersetzlich gewesen zu sein, nichts, will derselbe Gemeinderechts-Substitut, der Alt-Salischen Gutsverwaltung es. dem Lägter A. Reinwald auf Grund des § 615 der Allersäche bestätigten B.W.R.J. 1860 zu empfallen sei, sich mit der desfallige Beschwerde an Ein Kaiserliches I. Pernausches Kreischesgericht zu werden.

Gemeindegerichts Vorsitzer Karl Tals xxx

Beisitzer Hans Tins xxx

T. Behrs xxx

Gem. Schreiber [allkiri]

Laiksaar Gemeindegericht, den 2. März 1867

Gegenwärtig: Gem. Gerichts Vorsitzer Karl Tals

-,,- Beisitzer Hans Tins

-,,- -,,- Tõnnis Behrs

In Folge Citation war Heute erscheinen der Wirts des Alt-Kamma Gesindes Hans Kamdron (vide Prot. Nr 27 von 1867) und entgegente auf die Klage der Alt-Salische Forstbeamte: Es sei umnache, dass er den Buschwächtern verboten. Nachsuchung zu halten oder dieselben bedreht, in Gegentheil nichts er sich über dieselben beschweren, da der Buschwächter Fritz Dinse ihn angeschiene habe, warum er auf den Ruf der Gemeindebeamtes nicht gleich aus dem Hause gekommen.

Die abdelegenten Gemeindebeamten, Vorsitzer Substitut Johann Tals und Gemeindevorsteher Jaan Jooste widerschwehne diser Angabe des Beklagten, als habe der Fritz Dinse sich umgebehrlich benommen und bleiben bei ihrer frühren Aussage.

Es einigten sich dannach die Glider dises Gemeindegerichts zu den

Erkenntniss:

Dass der Hans Kamdron allerdige Schuldig befunden ist, gegen Gleder dieses Gemeindegerichts bei deren Amtshandlungen widersetzlich gewesen zu sein, nichts, will derselbe Gemeinderechts-Substitut, der Alt-Salischen Gutsverwaltung es. dem Lägter A. Reinwald auf Grund des § 615 der Allersäche bestätigten B.W.R.J. 1860 zu empfallen sei, sich mit der desfallige Beschwerde an Ein Kaiserliches I. Pernausches Kreischesgericht zu werden.

Gemeindegerichts Vorsitzer Karl Tals xxx

Beisitzer Hans Tins xxx

T. Behrs xxx

Gem. Schreiber [allkiri]


TAGASI KUVA MÄRGENDUS