PROTOKOLL

Laiksaare: Protokolliraamat (1863-1868)

LeidandmedEAA.4529.1.2
Kaader
113
Daatum23.03.1867
Protokolli number22
Protokolli teema7. Maade ja hoonete rentimine, mõõtmine ja pärandamine. Ehitamine. Suhted mõisa ja kroonuga.
Kohtumehed
Eesnimi Perekonnanimi Täisnimi Roll
Johann Tals Johann Talts Peakohtumehe abi
Hans Tins Hans Tints Kohtumees
Tõnis Behrs Tõnis Bäärs Kohtumees
G Reinwald Kirjutaja

Laiksaar Gemeindegericht, den 23. März 1867

Gegenwärtig: Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Johann Tals

Beisitzer Hans Tins

-,,- -,,- Tõnnis Behrs

Ware erscheine der Herrstelle Forstmeister, Forstländenherr E. Leuckfeld und auf desser Befehl gab der Kronsbuschwächter Endrek Thomson folgendes zu Protocoll.

Es habe der Lostreiber aus dem Pihke Gesinde, Endrek Toots und desser Sohn Jacob mit 2 Pferden im Kronsforst angetreffen, wie dieselben beschäftigt gewesen, wie Esche zu hätten und zu zersäge und habe sich aus frischen Speren und Stubben angeben, dass vorher scher 6 Eschen gefallt und abgeführt worden. Er habe derselben Beil und Sage abgenommen. Es seien somit desendirt worden:

1 Eschen Klotz 3 Faden lang 4 Werschok dik
3 -,,-  -,,- 3 -,,- -,,- 5 -,,- -,,-
2 -,,- -,,- 3 -,,- -,,- 6 -,,- -,,-
1 -,,- -,,- 3 -,,- -,,- 7 -,,- -,,-

Endrek Toots nahm in Abende, aus dem Kronsforst defraudirt zu haben oder überhaupt nur dort gewesen zu sei die er mit seinem Sohn aus dem Gesindes Grund Stück Brennfolge gefährt, als der Buschwächter hinzugekommen und die Werkzeuge abgenommen; welche er auch gutewillig abgegeben, nur Streit zu weiden.

Der Buschwächter Endrek Thomson gab an, vorstehende Aussage auf seinen Dienstend gemacht zu haben.

Der Endrek Toots erklärte auf Beschwangen, sein Sohn habe nicht für auf seinen Können, weil er sich auf dem Restrate in der Lohne besände.

Der Herr steller Forstmeister beantwagte, ein Gutachten abzugeben, ob Beklagter schuldig ihr nicht, da nach der Forsttage der Betrang der Strafe zu gruss, als dass die Sache hier entschinden werden Könnte.

Es einigten sich die Gleider dieser Gemeindegerichts dannach zu dem

Gedachten:

Dass der Endrek Toots und dieser Sohn Jacob zufolge der auf seinen Dienstend gemachten Aussage des Buschwächters Endrek Tomsohn, schuldig ist, 7 Eschen defrundiert zu haben, da nicht anzeugend, dass der Buschwächter dieselben ohne Grund und während er aus dem Gesindes Grundstück Beneholz führt, das Werkzeug obnehmen, auch Beklagter, bei desser bekommten Gewarter, schuldlos solches gutewillig abgeben möchte.

Gemeindegerichts Vorsitzer Subst. Johann Tals

Beisitzer Hans Tins xxx

Beisitzer Tõnnis Behrs xxx

Laiksaar Gemeindegericht, den 23. März 1867

Gegenwärtig: Gemeindegerichts Vorsitzer Substitut Johann Tals

Beisitzer Hans Tins

-,,- -,,- Tõnnis Behrs

Ware erscheine der Herrstelle Forstmeister, Forstländenherr E. Leuckfeld und auf desser Befehl gab der Kronsbuschwächter Endrek Thomson folgendes zu Protocoll.

Es habe der Lostreiber aus dem Pihke Gesinde, Endrek Toots und desser Sohn Jacob mit 2 Pferden im Kronsforst angetreffen, wie dieselben beschäftigt gewesen, wie Esche zu hätten und zu zersäge und habe sich aus frischen Speren und Stubben angeben, dass vorher scher 6 Eschen gefallt und abgeführt worden. Er habe derselben Beil und Sage abgenommen. Es seien somit desendirt worden:

1 Eschen Klotz 3 Faden lang 4 Werschok dik
3 -,,-  -,,- 3 -,,- -,,- 5 -,,- -,,-
2 -,,- -,,- 3 -,,- -,,- 6 -,,- -,,-
1 -,,- -,,- 3 -,,- -,,- 7 -,,- -,,-

Endrek Toots nahm in Abende, aus dem Kronsforst defraudirt zu haben oder überhaupt nur dort gewesen zu sei die er mit seinem Sohn aus dem Gesindes Grund Stück Brennfolge gefährt, als der Buschwächter hinzugekommen und die Werkzeuge abgenommen; welche er auch gutewillig abgegeben, nur Streit zu weiden.

Der Buschwächter Endrek Thomson gab an, vorstehende Aussage auf seinen Dienstend gemacht zu haben.

Der Endrek Toots erklärte auf Beschwangen, sein Sohn habe nicht für auf seinen Können, weil er sich auf dem Restrate in der Lohne besände.

Der Herr steller Forstmeister beantwagte, ein Gutachten abzugeben, ob Beklagter schuldig ihr nicht, da nach der Forsttage der Betrang der Strafe zu gruss, als dass die Sache hier entschinden werden Könnte.

Es einigten sich die Gleider dieser Gemeindegerichts dannach zu dem

Gedachten:

Dass der Endrek Toots und dieser Sohn Jacob zufolge der auf seinen Dienstend gemachten Aussage des Buschwächters Endrek Tomsohn, schuldig ist, 7 Eschen defrundiert zu haben, da nicht anzeugend, dass der Buschwächter dieselben ohne Grund und während er aus dem Gesindes Grundstück Beneholz führt, das Werkzeug obnehmen, auch Beklagter, bei desser bekommten Gewarter, schuldlos solches gutewillig abgeben möchte.

Gemeindegerichts Vorsitzer Subst. Johann Tals

Beisitzer Hans Tins xxx

Beisitzer Tõnnis Behrs xxx


TAGASI KUVA MÄRGENDUS